Haushaltsrede 2021, Dr. med. Sara Cristina da Piedade Gomes

Hallo alle,

Zunächst möchten wir uns bei den anderen Fraktionen für die Verhandlungen bedanken. Auch wenn wir uns am Ende nicht auf einen gemeinsamen Weg einigen konnten, so hat es uns doch auch gefreut gelegentlich Zuspruch aus unerwarteten Richtungen zu bekommen. Es gab zwei alternative Wege bei diesem Haushalt. Einer, der unserer Meinung nach einfachere, in dem der Gemeinderat den Ausbau der Radinfrastruktur streicht, Klimaschutz/Artenvielfalt verschiebt, bei Projekten, die die soziale Gerechtigkeit fördern, spart. Wir haben uns für den anderen Weg entschieden: wir wollen Klimaschutz betreiben, wir wollen, dass gerade in Krisenzeiten (in dem ärmere Menschen ärmer werden) soziale Projekte gefördert werden für zB. Kinder und Suchtkranke, wir wollen dass gerade in Krisenzeiten (in dem Frauen am meisten unter den Folgen dessen leiden) in einer geschlechtergerechten Welt leben. Wir haben uns in unserer ersten Rede der antizyklischen Wirtschaftspolitik verschrieben und wir sind weiterhin der Überzeugung, dass es sinnvoll ist gerade JETZT Radbrücken zu bauen, kostenlosen ÖPNV einzuführen, gerade jetzt energetische Sanierungen in großem Umfang voranzutreiben und gerade jetzt nicht am sozialen zu sparen. Die Tübinger liste, die FDP und die CDU wollen die Steuer nicht erhöhen um die Menschen nicht finanziell in der Coronakrise zu belasten. Vergessen aber, dass in wenigen Generationen die Tübinger*innen fragen werden, warum wir ein paar Cent pro Quadratmeter oder einen Teil der Unternehmensgewinne lieber behalten wollten als den Klimawandel zu stoppen und die Lebensgrundlage aller Menschen zu erhalten.
Nur weil die Coronakrise jetzt da ist heißt das nicht, dass die Klimakrise vorbei ist.

Wir freuen uns über viele angenommene von unseren gestellten Anträge zB:
* die Verfügung von kostenlose Menstruationsprodukte in öffentlichen Toiletten
* dass der Kontaktladen, die Hilfe an Drogenkonsument*innen, Drogenabhängige und Substituierte anbietet, die volle von ihnen beantragte Förderung bekommt
* 365€/ ÖPNV Ticket
* W-Lan im Innenstadtgebiet und Einleitung der Umstellung auf Open-Source Software in der Stadtverwaltung
* und von den beantragten 4 Millionen konnten wir immerhin 200.000€ durchsetzen, damit die im Rahmen des KSP erforderlichen Sanierungen in 2021 durchgeführt werden können
* dass der Blumenschmuck der Stadt auf heimische Pflanzen geändert wird, nach einer bereits von fast alle andere Fraktionen zugesagte interfraktioneller Antrag

Klar mussten wir auch kompromissbereit sein. Rage quit ist nicht nur im E-sport unsympathisch. Leider mussten wir auch Anträge abgelehnt sehen, aber wir werden weiter dafür kämpfen. Leider konnten wir Einsparungen in Höhe von 65000€/jährlich für sinnlose Graffitientfernung nicht durchsetzen; ein Teil des Geldes hätten wir sehr gerne für neue legale Graffitiwände verwendet, Städte wie Freiburg sind da schon weiter. Wir hätten uns auch sehr gefreut über die Aufnahme des einzigen Filmfestivals in die Regelförderung, welches gerade keine erhält, welches durch Migranten selbst organisatiert ins leben gerufen wurde/betrieben wird, und das einzige in der Stadt das von einer Frau geleitet wird. Schade, dass wir keine Unterstützung für das Vorhaben bekommen haben, kontrazeptiva vor allem für Menschen, die sich das nicht leisten können, von der Stadt zur Verfügung zu stellen. Leider werden weiterhin 200.000€ für eine Studie über Klimaschutzmaßnahmen ausgeben, obwohl es genug Studien dazu gibt und die Stadt dieses Geld für den Klimaschutz direkt benutzen könnte.

Das Streamen von Gemeinderatssitzungen hat Markus Vogt schon 2014 beantragt und keine Unterstützung dafür gefunden. 7 Jahre später stellt die SPD einen identischen Antrag, der eine Mehrheit findet. Auf Grund diese Erfahrung werden wir nicht aufhören uns für progressive Ideen einzusetzen. Wir sind hier um was zu verändern und nicht um Populismus zu betreiben.

Von: Dr. med. Sara Cristina da Piedade Gomes

Essbare Stadt Tübingen

Essbare Stadt Tübingen

Das “1000 (bzw. 30)-Bäume-Programm” wird angepasst, sodass heimische Obst- und Gemüsesorten auf städtischen Flächen angebaut werden und von allen Menschen geerntet werden dürfen.

Begründung:

Essbare Stadt bedeutet, dass Grünflächen der Stadt, je nach Standort, mit Kulturpflanzen oder Wildpflanzen aber auch Obstbäumen bepflanzt werden. Ziel ist es, dass sich die Stadt und die Bürger*innen für ihre essbare Stadt verantwortlich fühlen, sie dadurch am Leben erhalten und weiterentwickeln. Die Früchte dürfen dann von allen Bürger*innen geerntet werden. Es soll ein gemeinschaftliches Projekt von allen, für alle werden! Bei der Gestaltung soll darauf geachtet werden, dass in Bioqualität vielfältige, heimische und alte Sorten angepflanzt werden. Mit dem Anbau werden Ansätze zur Bildung und Inklusion von Bevölkerungsgruppen erhofft. Eine “essbare Stadt” fördert eine vielfältige lokale Nahrungsmittelproduktion und erhöht den lokalen und regionalen Selbstversorgungsanteil.

Änderungsantrag zur Bürgerapp Befragung

Änderungsantrag zu dem Antrag 46a/2021

Es werden folgende zusätzlichen Fragen gestellt:
Frage 1:
Wie wohnen Sie momentan? (24/100)
– Zur Miete (9/30)
– Eigenheim (9/30)
– Sonstiges (25/30)

Frage 2: Sind Sie zu Einschränkungen Ihres Lebensstandards zugunsten des Klimaschutzes bereit? (86/100)
Erläuterung:
Prognosen zeigen, dass der aktuelle Lebensstandard in Deutschland (vor allem von finanziell bevorzugten Menschen) und das Aufhalten des Klimawandels nicht vereinbar sind. Es Bedarf daher Veränderungen im alltäglichen Verhalten aller. (233/300)
– Ja (2/30)
– Eher ja (7/30)
– Teils-teils (11/30)
– Eher nein (9/30)
– Nein (4/30)
– Kann ich nicht beurteilen (25/30)

Begründung:

Frage 1:
Da sich viele der Fragestellungen eher an die Eigentümer*innen einer Immobilie richten, die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen aber je nach Wohnsituation unterschiedlich sind, erleichtert die Angabe der Wohnsituation die nachträgliche Auswertung der Antworten.​

Frage 2:
Viele der Fragen sind wissenschaftlicher/technischer Natur, so dass viele Menschen nicht über die nötigen Fachkenntnisse verfügen um diese adäquat zu beantworten. Eine allgemeine Frage zur Bereitschaft zu finanziellen und/oder den Lebensstil verändernde Maßnahmen können alle Menschen beantworten ohne vertiefende Kenntnisse.​

Unterbringung von Wohnunglosen – Fragestunde 28.01.2021, Fragen StRin Gomes mit Antworten

Nach bisherigen Erfahrungen trifft die Corona-Pandemie Menschen mit geringen oder ohne Ressourcen – Geld, Wohnraum, soziale Netzwerke – besonders schwer. Des Weiteren gehören viele von Wohnungslosigkeit betroffene Personen durch Vorerkrankungen oder durch das Leben auf der
Straße zur Risikogruppe. Letzteres bedingt oft eine unzulängliche Ernährung und Körperhygiene, chronischen Stress, sowie nicht auskurierte Krankheiten oder Suchtkrankheiten. In dem Wohnprojekt
Schellingstrasse übernachten jedoch regelmäßig wohnungslose Menschen, die die bestehenden Angebote der Kommune nicht wahrnehmen wollen oder wahrnehmen können.
Laut unseren Informationen gibt es in der Männer-Notübernachtung in der Eberhardstraße 53 nur von 18 bis 22 Uhr die Möglichkeit aufgenommen zu werden. Durch die Ausgangssperre wird diese Zeit auf die zwei Stunden zwischen 18 und 20 Uhr verkürzt. Trotz der Ausgangssperre wollen viele Wohnungslose als erwachsene Menschen noch nicht um 20 Uhr zu Bett gehen. Auch für Menschen mit unsicherem/ohne Aufenthaltsstatus oder mit Hunden sind Notübernachtungen kaum eine reale Option. Barrierefrei sind die Räumlichkeiten der Notübernachtung auch nicht. Allgemein haben Notübernachtungen bei vielen von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen keinen guten Ruf. Abschreckend sind die Unterbringung in Mehrbettzimmern und dadurch fehlende Privatsphäre, der Zwang, die Räume tagsüber zu verlassen und allgemein eine begrenzte Aufenthaltsdauer für diejenigen, die sich nicht der anstrengenden Prozedur der Re-Integration (Therapie, Arbeitsamt, etc.) unterwerfen wollen oder können, z.B. auf Grund einer Suchtmittelabhängigkeit. Die Angst vor einer
Ansteckung mag eine zusätzliche Rolle spielen. So ist die Notübernachtung nur für einen Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen eine reale Option.

  1. Wie kamen Sie im April 2020 zu dem Schluss, dass eine Unterbringung in Leerstand, Ferienwohnungen oder Hotels, in denen die notwendigen Hygienestandards und die geltenden Auflagen eingehalten werden können, nicht von Wohnungslosigkeit betroffenen
    Menschen angeboten werden kann? Und warum kann dies aus der Sicht der Verwaltung in Städten wie Düsseldorf realisiert werden?

    Antwort der Verwaltung:
    Wohnunglose Menschen werden entweder in der Notübernachtung oder Im Aufnahmehaus oder Männerwohnheim oder in städtisch angemieteten Unterkünften untergebracht und zwar in Einzelzimmern. Der Dornahof als Träger der Wohnungslosenhilfe hat ein sorgfältiges Hygienekonzept
    für seine Einrichtungen und Angebote. Um auch in der Notübernachtung Einzelzimmer zu ermöglichen, hat die Stadt eine zusätzliche Wohnung angemietet. Sollte vom Träger der Wohnungslosenhilfe (Dornahof) ein Signal kommen, dass die Kapazitäten nicht ausreichen, werden
    wir nach Lösungen suchen. Es gibt, auch auf Rückfrage, keine Bedarfs- oder Problemanzeige, die es erfordern würde, Hotelzimmer oder Ferienwohnungen anzumieten. Darüber hinaus benötigen viele
    Wohnungslose nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch Begleitung und teilweise die tägliche Präsens einer Fachkraft. In der Eberhardstraße und im Frauenunterstützungszentrum im Schleifmühlweg ist das gegeben. Dies wäre in Hotels oder Ferienwohnungen nicht zu leisten,.
    Tagsüber haben die Tagesstätten im Männerwohnheim und im Unterstützungszentrum für Frauen geöffnet. Auch Personen in den Notübernachtungen dürfen ihre Unterkünfte derzeit coronabedingt
    auch tagsüber nutzen. Die Stadt bemüht sich zusätzlich darum, dass ergänzende Angebote bzw. Aufenthaltsorte, z.B. das Eberhardscafe, wieder geöffnet werden können und sucht dafür auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Die Situation einer Großstadt wie Düsseldorf ist in keiner Weise mit der Situation in Tübingen zu vergleichen, weder was den Bedarf, noch was die Angebotsstrukturen anbetrifft. In Großstädten gibt es meist eine erhebliche Zahl Wohnungsloser, die auf der Straße leben.
  2. Gibt es die Möglichkeit, die Sanitäranlagen von ohnehin geschlossenen Schwimmbädern für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen zu öffnen (z.B. das Uhlandbad)?

    Antwort der Verwaltung:
    Die öffentlichen WCs sind geöffnet und nutzbar. Duschgelegenheiten sind nicht coronabedingt geschlossen, sie gibt es bei der Tagesstätte im Männerwohnheim und im Frauenunterstützungszentrum, in den Notübernachtungen für Männer und Frauen und im
    Kontaktladen Janus in der Kelternstraße. Eine Öffnung des Uhlandbads für Wohnungslose wäre mit sehr hohem Aufwand und Kosten verbunden und ist nicht geplant. Uns ist nicht bekannt, dass Wohnungslose das Uhlandbad zum Duschen genutzt haben, als es noch offen hatte.

  3. Mit „housing first“ werden in mehreren europäischen Ländern gute Ergebnisse bei der dauerhaften Bekämpfung von Wohnungslosigkeit erzielt, bei gleichzeitiger Senkung der Kosten (sichere, eigene Wohnung als erster Schritt, Therapie- und Unterstützungsangebote stehen jederzeit
    zur Verfügung, insbesondere nach dem Einzug in die eigene Wohnung). Welche Vorbedingungen gibt es in der Stadt Tübingen, um sich für eine eigene Wohnung zu qualifizieren?

    Antwort der Verwaltung:
    Das erfordert eine gründliche Auseinandersetzung, die Stadt wird sich damit befassen. In gewissem und eingeschränktem Sinne bedeutet aber die bereits praktizierte städtische Unterbringung, derzeit über 130 Wohnungen verteilt in der Stadt, einen solchen Ansatz. Der housing-first-Ansatz greift v.a.
    in großen Städten, in denen tatsächlich viele Menschen auf der Straße leben und übernachten, das ist in Tübingen nicht der Fall. Die Stadt wird das Konzept der Wohnungslosenhilfe gemeinsam mit dem Landkreis und den Trägern beraten und weiterentwickeln und sich dabei auch mit dem housing
    first-ansatz auseinandersetzen. Den Ansatz, Mitwohnungen ohne jegliche Voraussetzungen oder Regelungen zu vermitteln, sehen wir aber grundsätzlich kritisch, da es auch um eine Verträglichkeit
    mit der Nachbarschaft und dem Wohnumfeld geht. Es bedarf der flankierenden Beratung und Unterstützung, das ist entscheidend. Insgesamt und mit Blick auf den Landkreis haben wir in Tübingen eine vergleichsweise gute Hilfestruktur für Wohnungslose mit vielen abgestuften Wohn-
    und Hilfeangeboten für Frauen und Männer. Auch die Clearingstelle Wohnen hat bereits in einigen Fällen gezielt Mietwohnungen an Wohnungslose vermittelt, verbunden mit Abklärung der erforderlichen flankierenden Hilfe.

Früher war alles damals

Redebeitrag zur Teilnahme am Wettbewerb „Innovationspark KI Baden-Württemberg“

Früher war alles damals. Nicht besser aber auch nicht schlechter. Manches war schlechter und manches war besser. Und Fortschritt um des Fortschritts willen ist kurzsichtig und kann in die Hose gehen.


Schon im Mittelalter wusste man, dass Neues nicht unbedingt besser ist. Mittelalterliche Reformversuche zielten darum eher darauf ab sich auf das Gute des Altbekannten zu besinnen und dies in einer neuen Strenge umzusetzen. Der mittelalterliche Gedanke der „renovatio“ ist also sehr viel mehr rückwärtsgerichtet als es unsere heutigen Vorstellungen von Reformen sind. Der Begriff der reformatio wird demgegenüber erst im Spätmittelalter verwendet. Auch hier war das Alte besser, renovatio klingt einfach schöner.


Aber genug von der renovatio, hier geht es ja schließlich um die innovatio. Auch dieser Begriff ist sehr viel neuer. Beide beinhalten „novus“ „neu“. Das Wort innovatio ist tatsächlich erst im Mittellatein nachzuweisen, obwohl das korrespondiere Verb innovare bereits zu klassischen Zeiten verwendet wurde. Der eigentliche Gedanke des innovierens führte im Übergang von der frühen Neuzeit in die Moderne zu einem Paradigmenwechsel der Geschichtstheorie. Von nun an war alles Alte überholt, obsolet und primitiv. Die Industrialisierung und die mit ihr einhergehende Urbanisierung und Anonymisierung verwandelten unsere Welt nach und nach in die kafkaeske Erscheinungsform, in der wir heute zu leben haben, ob wir wollen oder nicht. Vielleicht bin ich deswegen Innovation skeptisch gegenüber, weil ich lieber gerne den ganzen Tag lang Tonkrüge töpfern möchte. Darum geht es aber eigentlich gar nicht.


Vielmehr geht es hier um die Kontingenz. Wir befinden uns an einem Sattelpunkt, den wir auch mit größter Weitsicht nicht sehend übersteigen können. Vielleicht ist KI ein riesiger Flop und es wird uns schwer fallen die Industrie schnell genug umzustellen. Vielleicht hätten wir eher einen Innovationspark für ganz andere Probleme gebraucht, wie zum Beispiel Klimaschutz oder Menschlichkeit. Vielleicht werden die Server gehackt und die künstliche Intelligenz metzelt uns nieder. Das wäre dann aber nicht mehr die Modalität der alternativen Zukünfte sprich Kontingenz, sondern reiner Zufall. Und damit befassen sich Historiker:innen selten. Ich darf mich jetzt übrigens auch Historikerin nennen, ich hab heute mein Masterzeugnis bekommen


Das wars, dankeschön! <3

S.H.

Baumhäuser als Wohnraum nutzen

Antragsbegründung zu Antrag 546/2020

Wohnraum wächst nicht auf Bäumen

Die Wohnungslage zeigt sich auch nach der Coronakrise weiter angespannt. Im Mietspiegel ist Tübingen weiterhin recht teuer. Die Prognosen zeigen einen Bevölkerungszuwachs – Aber das wissen hier alle.

Das Baugebot, die Zewckentfremdungsatzung, das Programm fairer Wohnen und das haben sie noch Platz Programm sind allesamt sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungsknappheit und zu hohen Mietpreisen.

Mit unserem Vorschlag wollen wir nun den Anreiz für ein neus Programm geben.
Bei einer Veranstaltung Anfang 2020 haben wir interessierte Bürger:innen gefragt, was sie für die dringlichsten Probleme halten und welche Lösungen ihnen Vorschweben. Dabei Entstand die hier vorgebrachte Idee:

BAUMHÄUSER ALS WOHNRAUM

Was zunächst einmal etwas wagemutig klingt, ergibt bei näherer Betrachtung aber durchaus Sinn.

Holz ist ökologisch nachhaltiger als Beton

Da die Stadt ohnehin mehr mit Holz bauen will, ist es auch vernünftig, die schon bestehenden natürlichen Holzstrukturen besser zu nutzen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist eines klar: Bäume bestehen in der überwiegenden Zahl der Fälle, wenn nicht in allen, aus Holz.

Gute Luft in Bäumen


Bäume sind bekanntermaßen sehr fähige Luftfilter und tragen in ihrem Umfeld zu einem angenehmen Klima bei. Nicht ohne Grund planen wir mit Zukunftsbäumen in der Innenstadt um dort auch in den kommenden Jahren vor Dürre und Hitze geschützt zu sein. Was ist also besser, als direkt in der Klimaanlage der Zukunft zu leben?

Es gibt schon die Expert:innen

Deutschland ist in diesem Bereich bereits führend. Gerade im Hambacher und im Danneröder Forst haben sich junge engagierte Startups im Baumhaus-business gegründet. Dieses Knowhow gilt es sich zu nutze zu machen, anstatt es mit Wasserwerfen und Tränengas zu verjagen.
Um weitere Expertise einzuholen, könnte man sie im Vorfeld einer entsprechenden Bebauung durch Baumhäuser in den Planungsausschuss einladen.

Platzsparend


Um hier Lösungen zu finden, muss man auch die noch nicht so ausgetretenen Pfade, oder besser gesagt Bäume, gehen. Baumhäuser weisen i.d.R. geringe Baukosten auf und sind vom Flächenverbrauch sehr gering.

Guter Blick aus einer Baumkrone

Jeder der schon mal eine Wohnung gesucht hat weiß, dass der Ausblick oft entscheidend dafür ist, ob man in eine Wohnung einziehen möchte. Bäume wachsen nach oben und Baumhäuser haben damit von Natur aus Penthouse-Charakter und das zu geringen Baukosten.

Wohnraum wächst NOCH nicht auf Bäumen

Baumhäuser als Wohnraum

Prüfantrag: Baumhäuser als Wohnraum

Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob Baumhäuser auch als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden können.

Begründung

Die Wohnungslage zeigt sich auch nach der Coronakrise weiter angespannt. Im Mietspiegel ist Tübingen weiterhin recht teuer.

Um hier Lösungen zu finden, muss man auch die noch nicht so ausgetretenen Pfade, oder besser gesagt Bäume, gehen. Baumhäuser weisen i.d.R. geringe Baukosten auf und sind vom Flächenverbrauch sehr gering.

Da die Stadt ohnehin mehr mit Holz bauen will, ist es auch vernünftig, die schon bestehenden natürlichen Holzstrukturen besser zu nutzen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist eines klar: Bäume bestehen in der überwiegenden Zahl der Fälle, wenn nicht in allen, aus Holz.

Gerade im Hambacher Forst gibt es einige Bewohner*innen, die eine gewisse Erfahrung mit dem Bewohnen von Baumhäusern haben. Um weitere Expertise einzuholen, könnte man sie im Vorfeld einer entsprechenden Bebauung durch Baumhäuser in den Planungsausschuss einladen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass man auf unbebauten, ökologisch nicht-wertvollen Flächen und auf Parkplätzen generell das dauerhafte Campen freigibt (für Menschen, die entsprechend ihren Wohnsitz in Tübingen anmelden).

Finanzielle Auswirkungen

Sicherlich geringer als weitere Betonbauten in die Stadt zu stellen.

Klimapolitische Auswirkungen

Da Baumhäuser eine geringe Quadratmeterzahl aufweisen fällt i.d.R. ein geringer Flächenverbrauch an. Allerdings muss der ökologisch richtige Umgang mit Bäumen erlernt werden.

Mittwochspalte 20.01.2021

Noch ein Technologiepark?

Die Stadt Tübingen möchte sich gemeinsam mit den Städten Reutlingen, Stuttgart und Karlsruhe bei einem Wettbewerb des Landes um einen Zuschuss von 48 Mio. Euro für einen (zweiten!) KI-Forschungspark bewerben. Zusätzlich müssten vermutlich 5 Mio Euro von Tübingen aufgebracht werden.

Über KI wird oftmals das gesagt, was Dan Ariely, Professor der Duke University, 2013 über den Hype „Big Data“ sagte: „Es ist ein bisschen wie Sex unter Teenagern. Alle reden darüber, niemand weiß wirklich wie es geht, alle glauben, alle anderen machen es, also behaupten alle, sie täten es selbst.”

Im KI-Bereich herrscht zur Zeit eine wilde Mischung aus Science-Fiction-Fandom, Erlösungsglaube und Goldgräberstimmung, ähnlich der dotcom-Blase der späten 90er Jahre. Alle großen Unternehmen, und solche, die es werden wollen, versuchen, wo es nur geht mitzuspielen und machen große Versprechungen. Doch wie bei jeder Hype-Technologie, wird sich auch bei der KI herausstellen, dass viele Erwartungen enttäuscht werden (wie beim Sex unter Teenagern).

Auf den für Tübingen und Reutlingen geplanten 15 ha könnten nach einer groben Schätzung um die 3.000 gutbezahlte wissensbasierte Arbeitsplätze entstehen. Grundsätzlich eine sehr gute Sache, aber man fragt sich, welche Auswirkungen das auf den Wohnungsmarkt haben wird. Wer in einem KI-Park arbeitet, findet sicher eine Wohnung. Und die anderen schlafen halt in der Cloud.

Es ist eine schöne Idee den Forschungspark auf vier Städte zu verteilen. Nicht nur, weil wir alleine gar nicht die Kapazitäten hätten, so ein Projekt umzusetzen, sondern auch weil „Distributed Research Park Construction“ das Potenzial hat ein ganz eigener Hype zu werden. Wir hoffen dass dieses innovative Konzept als Leuchtturm-Idee fungiert und in Zukunft auch von anderen Kommunen und auch auf anderen Gebieten angewendet wird. Wir freuen uns auf neue innovative Konzepte, wie einen über 4-Städte verteilten Botanischen Garten oder einen Europapark von Freiburg bis nach Mannheim.
“KI aus BaWü” war gestern, “DRPC aus dem Ländle” ist die Zukunft. Baden-Württemberg und Tübingen MÜSSEN bei solchen Innovationen vorangehen.

Von: David Hildner 

Umbenennung des Gemeinderats in Gemeinderätin

Änderung der Hauptsatzung: Umbenennung des Gemeinderats in Gemeinderätin

Die Hauptsatzung des Gemeinderats der Universitätsstadt Tübingen wird wie folgt geändert: Der Begriff „[der] Gemeinderat“ wird durch „[die] Gemeinderätin“ ersetzt, sofern es sich um das gesamte Gremium handelt. Persönliche Amtstitel müssen nicht in das generische Femininum geändert werden.

Begründung:

Die neue Zusammensetzung der Gemeinderätin (alt: des Gemeinderats) erfordert eine Umbenennung des Gemeinderats in Gemeinderätin, da die Gemeinderätinnenmitglieder (alt: Gemeinderatsmitglieder) der Tübinger Gemeinderätin (alt: des Tübinger Gemeinderats) ab 1. Oktober 2020 mehrheitlich aus Frauen besteht.

Die Gemeinderätin besteht ab diesem Zeitpunkt aus 40 Mitgliedern, von denen 19 Männer sind und 21 Frauen. Die Bezeichnung „Gemeinderat“ lässt vermuten, dass seine Ratsmitglieder mehrheitlich aus Männern bestehen würde, was nicht richtig ist. Es bleibt anzunehmen, dass durch die schrittweise Feminisierung des Abendlandes die Gemeinderätin auch in Zukunft mehrheitlich weiblich besetzt sein wird.

Alternativen

Die Gemeinderätin Tübingen heißt weiterhin Gemeinderat und sorgt so weiter für die Nichtwahrnehmung von Frauen in Politik und Gesellschaft.

Finanzielle Auswirkungen

Keine.

Klimapolitische Auswirkungen

Keine.

Status des Antrags: abgelehnt, bei einer Ja-Stimme.

Wildtierverbot in Zirkusbetrieben auf Tübinger Stadtgebiet

Wildtierverbot in Zirkusbetrieben auf Tübinger Stadtgebiet /interfraktioneller Antrag mit AL / Grüne

Antrag:

Der Rat der Gemeinde Tübingen möge beschließen, dass kommunale Flächen künftig nur noch an Zirkusbetriebe vermietet werden, die keine gefährlichen Wildtiere mitführen. Hierunter fallen insbesondere Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörner, Primaten ab Makakengröße und Wölfe. Bereits geschlossene Verträge oder Zusagen bleiben von dem Beschluss unberührt.

Begründung (Zusammenfassung):

Ausbrüche von Wildtieren wie Elefanten, Tiger oder Bären aus Zirkusbetrieben sind vielfach dokumentiert. 2015 wurde ein Mann im baden-württembergischen Buchen von einem Elefanten aus einem Zirkus getötet. In Europa sind seit 1987 mindestens 194 gefährliche Vorfälle registriert. Dabei wurden 17 Personen von Elefanten im Zirkus getötet und mindestens 59 teilweise schwer verletzt. Insgesamt kam es zwischen 2009 und 2016 zu mindestens 45 Ausbrüchen von Bären, Elefanten, Flusspferden, Großkatzen, Nashörnern und Primaten aus Zirkusbetrieben in Deutschland.

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen steht Gastspielen von Zirkusbetrieben mit Wildtieren kritisch gegenüber. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 % die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. Zwei Drittel der Bevölkerung unterstützt repräsentativen Umfragen zufolge ein Wildtierverbot im Zirkus. Bereits 21 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben bestimmte Tierarten im Zirkus verboten.

Anlage

Ausbrüche von Wildtieren wie Elefanten, Tiger oder Bären aus Zirkusbetrieben sind vielfach dokumentiert. So brachen beispielsweise zwischen 2009 und 2016 insgesamt mindestens 25 Mal Elefanten aus Zirkusbetrieben in Deutschland aus oder liefen unbeaufsichtigt umher. Dabei wurden mindestens vier Menschen zum Teil schwer verletzt. 2015 wurde ein Mann im baden-württembergischen Buchen von einem Elefanten aus einem Zirkus getötet. Bei einigen Vorfällen waren zudem Sachschäden zu verzeichnen. In Europa sind seit 1987 mindestens 194 gefährliche Vorfälle registriert. Dabei wurden 17 Personen von Elefanten im Zirkus getötet und mindestens 59 teilweise schwer verletzt2. Auch der Bundesrat verweist in seiner Entschließung 2016 für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus auf die Gefahrensituation: „Ferner sind vermehrte Zwischenfälle mit den genannten Tierarten und Ausbrüche von Zirkustieren augenfällig, die auch die Bevölkerung immer wieder gefährden.“ Einen Grund dafür sieht die Länderkammer darin, dass die „eigentlich notwendige Einrichtung von ausreichend großen, ausbruchsicheren und artgerecht ausgestatteten Gehegen […] mit der Notwendigkeit zur fortwährenden Mobilität“ kollidiert. Insgesamt kam es zwischen 2009 und 2016 zu mindestens 45 Ausbrüchen von Bären, Elefanten, Flusspferden, Großkatzen, Nashörnern und Primaten aus Zirkusbetrieben in Deutschland.

Der Bundesrat verweist in seiner Entschließung im Jahr 2016 auf Verhaltensstörungen vieler Tiere im Zirkus als Folge der schlechten Haltungsbedingungen in einem mobilen Betrieb. Dadurch wird das Verhalten der Tiere unberechenbar und Gefahrensituationen werden kaum vorhersehbar. Selbst jahrelang unauffällige oder als „gezähmt“ geltende Wildtiere können unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund zur Gefahr werden. So wurde die Elefantenkuh „Benjamin“, die im Juni 2015 einen Passanten im baden-württembergischen Buchen tötete, 2013 vom Kreisveterinäramt Bad Tölz-Wolfratshausen als „in keinster Weise aggressiv“ wirkend bezeichnet. Ein Verhaltensforscher, der ein Gutachten über diese Elefantenkuh erstellte und zur etwaigen Gefährlichkeit des Tieres befragt wurde, betonte 2014, dass der Elefant „psychisch vollkommen ausgeglichen“ sei.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DVUG) ist der Spitzenverband für die gewerblichen Berufsgenossenschahen und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Unfallversicherungsträger haben Regeln zur Unterstützung der Unternehmer und Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet. Für die Haltung von Wildtieren in Zoos und Tierparks gilt die „BGR/GUV-R 116“ in der aktualisierten Fassung von 2012. Als gefährliche oder besonders gefährliche Tierarten sind demnach Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörner, Primaten ab Makakengröße und Wölfe u. a. klassifiziert. Für deren Haltung sind besondere Sicherheitsanforderungen vorgeschrieben, die vor allem hinsichtlich der besonders gefährlichen Wildtierarten in mobilen Einrichtungen wie Zirkusbetrieben aufgrund baulicher und personeller Anforderungen nicht umsetzbar erscheinen. Die Anzahl der Ausbrüche und Vorfälle mit gefährlichen Wildtieren sowie die hohen Anforderungen an die sichere Haltung dieser Tierarten in Zoos und Tierparks zeigt, dass ein vergleichsweise bedeutendes Gefährdungspotenzial in den entsprechenden Zirkusbetrieben gegeben ist.

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen steht Gastspielen von Zirkusbetrieben mit Wildtieren kritisch gegenüber. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 % die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. Zwei Drittel der Bevölkerung unterstützt repräsentativen Umfragen zufolge ein Wildtierverbot im Zirkus. Bereits 21 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben bestimmte Tierarten im Zirkus verboten.

Dennoch sind auf nationaler Ebene weiterhin keine Beschränkungen für Wildtiere im Zirkus geplant. Zuletzt wurde im Juni 2017 im Bundestag ein Antrag für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus von der Bundesregierung abgelehnt.

Rechtliche Einordnung:

Die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg und Greifswald haben 2017 enge Grenzen für ein kommunales Zirkus-Wildtierverbot gesetzt und einer alleinigen Begründung mit Tierschutzargumenten Absagen erteilt. Das OVG Lüneburg betont jedoch:

Zur Klarstellung wird darauf verwiesen, dass von der vorbezeichneten Sperrwirkung gefahrenabwehrrechtliche (vgl. etwa Bayr. VGH, Beschl. v. 1.7.2012 – 10 CS 12.1475 -, juris, Rn. 4) einschließlich bauordnungsrechtlicher Gründe für ein Verbot des Mitsichführens von Wildtieren ebenso wenig mit umfasst sind wie ein Einschreiten aus Tierschutzrechtlichen Gründen im Einzelfall, die nicht vom Regelungsgehalt der Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 d TierSchG eingeschlossen sind; ebenso wenig ist eine Kommune verpflichtet, für den AubriB von Zirkussen mit Wildtieren geeignete Flächen überhaupt vorzuhalten oder allgemein Tiere in ihren Einrichtungen (außerhalb etwa von Tierheimen) zuzulassen.

Bereits 2016 entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt zu Gunsten der Stadt Reinheim, die auf ihrer Fläche ein Zirkusgastspiel mit Tigern untersagte. Die Stadt hatte mit der Gefahrenlage argumentiert. Das Verwaltungsgericht betonte, die Gemeinde habe „bei der Vergabe von Veranstaltungsplätzen einen weiten Gestaltungsspielraum und könne die Vergabe des Platzes zulässigerweise auf eine Veranstaltung ohne Raubtiere beschränken“.

Unter Berücksichtigung des Beschlusses des OVG-Lüneburg sowie vorangegangener Gerichtsentscheidungen zeigt ein Rechtsgutachten der Stabsstelle Tierschutz des Ministeriums für Ländlichen Raum (BW) Städten und Gemeinden auf, wie unter Beachtung der aktuellen Rechtslage bestimmte Wildtierarten von kommunalen Flächen ausgeschlossen werden können. Demnach werden Beschränkungen von Zirkusbetrieben mit gefährlichen Tieren als rechtskonform gewertet, weil die öffentliche Sicherheit in kommunaler Zuständigkeit liegt. Unter anderem hat die Stadt Meerbusch 2017 ein an die aktuelle Rechtslage angepasstes Zirkus-Wildtierverbot beschlossen und in der Beschlussvorlage hauptsächlich ordnungs- und sicherheitsrelevante Argumente angeführt.

Insgesamt haben bereits über 80 Städte – darunter Köln, Stuttgart, Chemnitz, Düsseldorf, Erlangen, Osnabrück, Leipzig, Worms und Heilbronn – ein Zirkus-Wildtierverbot auf eigenen Flächen etabliert. Die vor 2017 gefassten Beschlüsse argumentieren meist mit der systembedingt mangelhahen Haltung von Wildtieren im Zirkus unter Verweis auf ein rechtskrähiges Urteil des Verwaltungsgerichts München, welches die Rechtmäßigkeit eines kommunalen Wildtierverbots in der Stadt Erding bestätigte. Das Verwaltungsgericht München sieht im kommunalen Wildtierverbot keinen Verstoß gegen die verfassungsmäßig geschützten Rechte der Berufs- und Kunstfreiheit oder des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs. In zweiter Instanz äußerte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und bestärkte während der mündlichen Verhandlung 2016 die vorangegangene Entscheidung des VG München mit Hinweis auf das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen (Art. 28 Abs. 2 GG)18. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Ausgestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte. Die Entscheidung, Zirkusbetriebe mit Wildtieren abzulehnen, basierte dabei dem Gericht zufolge maßgeblich auf der ablehnenden Haltung der Bevölkerung gegenüber Wildtieren in Zirkussen und negativen Erfahrungen mit anderen Zirkusbetrieben.