Fahrradpflicht für Helmträger

Fahrradpflicht für Helmträger

Der Gemeinderat möge beschließen, dass fortan das Tragen eines Helmes zur Bedienung, Benutzung, Inbetriebnahme oder Verwendung eines Fahrrads verpflichtet. Eine Ausnahme besteht, sofern sich der/die Helmträger*in innerhalb eines Radius von 12,5 Quadratmeter von einem Fahrrad entfernt befindet. Zuwiderhandlungen mögen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Begründung:

Trotz ihrer nicht zu negierenden Nützlichkeit bezüglich der Vermeidung fataler und folgenreicher Verletzungen durch fahrlässige Verkehrsunfälle, ist die haarsträubende Hässlichkeit der hiesigen Helme ein drohender Dorn im aufmerksamen Auge der tollkühnen Tübinger. Den deteriorierenden Darstellungen der dadaistischen demonstrativen Missachtungen menschlicher und mitmenschlicher Respektformen des respektvollen Diskurses (Helm in geschlossenen Räumen tragen, was unhöflich ist) soll durch diesen durchdringenden und deklarativen Vorschlag vorläufig ein eiliges Ende entgegen gesetzt werden.

Status des Antrags: Abgelehnt.

Beseitigung von Leerstand

Beseitigung von Leerstand

Der Gemeinderat möge beschließen:

1) Die Verwaltung prüft die juristische Möglichkeit der Enteignung der Eigentümerin des Gebäudes an der Gartenstraße 7 und die Überführung der Immobilie inkl. Grundstück in Gemeineigentum gem. §14 u. 15 des Grundgesetzes.

2) Im weiteren Verlauf werden folgende Liegenschaften der gleichen Prüfung unterzogen:
-Belthlestraße 20
-Ob dem Viehweidle 21
-Seelhausgasse 18

Begründung:

Das Grundgesetz erlaubt die Enteignung von Grundbesitz zum Wohle der Allgemeinheit. Aus unserer Sicht dient eine Überführung der o.g. Immobilie in Gemeineigentum der Allgemeinheit mehr als ein weiterbestehender Leerstand und die (illegale) Besetzung. Ein erster Schritt einer legalen Nutzung kann daher nur die Prüfung der juristischen Möglichkeiten sein, den §15 des GG anzuwenden.

Erweiterung der Tübinger Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“ um das Thema Bier

Erweiterung der Tübinger Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“ um das Thema Bier

Angesichts der anstehenden Klimakatastrophe darf es für diesen Antrag keinen Aufschub mehr geben. Die Stadtverwaltung Tübingen erweitert die Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“ um das Thema Bier, um auch in diesem wichtigen gesellschaftlichen Bereich weitere CO2-Einsparungen vornehmen zu können.

Begründung:

Nach einer Studie des Forscherteams „Nature Plants“ von 2018 könnte sich der Preis des Biers verdoppeln, wenn der Anstieg der Temperaturen aufgrund des Klimawandels ungebremst so weitergeht.

Hitzeperioden und Dürreperioden würden in Zukunft dafür sorgen, dass die Wachstumsphase von Gerste negativ beeinträchtigt werden würde. Dadurch würde das wertvolle Gut Gerste knapp werden. In der Konsequenz würde sich Bier verteuern.

Die Stadtverwaltung soll bei der Ausarbeitung des Themas Bier im Rahmen der Klimaschutzkampagne gerne eigene Ideen einbringen. Ein paar konkrete Vorschläge möchte ich jedoch gerne machen:

1.Die umliegenden Brauereien (z.B. aus Rottenburg und Mössingen), die auch für die Bierversorgung Tübingens immanent wichtig sind, werden zu einem gemeinsamen Gespräch/Workshop eingeladen werden. Dabei soll die Frage im Mittelpunkt stehen, wie man eine optimale Bierversorgung möglichst klimaneutral hinbekommen könnte. Z.B. wie man Getränkekästen auf (E-)Lastenfahrrädern oder Elektrolastern mit weniger CO2-Ausstoß transportieren kann, sollte diskutiert werden. Auch über Naturschutznahmen in der Nähe der Gerstenfelder kann nachgedacht werden.

2.Eingeladen zu einem solchen Workshop sollten auch Vertreter der Stadt Rottenburg und Mössingen, die einen besonders hohen Anteil an regionalen Brauereien halten. Dies wäre auch der Auftakt, um die Klimaschutzkampagne interkommunal auszubauen.

3.Mit Bierpipelines zu zentralen Punkten und Kneipen in der Stadt könnte man Flaschen und Verpackungen reduzieren. Das Konzept ist keine Utopie: Seit 2016 gibt es im belgischen Brügge eine Bierpipeline.

4.Einmal im Jahr veranstaltet die Tübinger Stadtverwaltung (z.B. auf dem Marktplatz) im Rahmen von „Tübingen macht blau“ eine Veranstaltung mit Namen „Saufen für den Klimaschutz“. Die regionalen Brauereien sollen daran beteiligt sein. Die eingenommenen Beträge sollen in Klimaschutzprojekte reinvestiert werden. Nach der Veranstaltung wird den Teilnehmern eine kostenlose Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln angeboten (evtl. auch Fahrradtaxis). Eine Fahrt mit dem Auto sollte nicht nur aus klimapolitischer Erwägung nicht ins Auge gefasst werden.

5.Die Stadt Bologna bietet Menschen, die zu Fuß, per Fahrrad oder mit ÖPNV in die Stadt kommen, kostenloses Bier und kostenloses Eis. Per App können die Menschen nachweisen, wie viele Kilometer sie so zurückgelegt werden. Das Projekt wird auch von der EU gefördert. Tübingen sollte ins Auge fassen ein ähnliches Programm für ihre BürgerInnen und BesucherInnen anzubieten. Anstatt „green coins“ könnte man hier sogenannte „blue coins“ vergeben, um ein solches Programm abzuwickeln.

6.Die Firma BierBike wird aufgefordert eine derartige touristische Möglichkeit auch in Tübingen anzubieten. Firmen, die Klimaschutz und Bier miteinander verbinden, sollten spezifische Zuschüsse von der Stadtverwaltung Tübingen bekommen.

Status des Antrags: abgelehnt am 09.03.2020