Prüfung von Straßennamen

Prüfung von Straßennamen

Die Verwaltung prüft, ob die folgenden drei Personen würdig sind, in Tübingen mit Straßennamen geehrt zu werden: Eduard Haber, Eduard Spranger, Wilhelm Schussen. Falls die Verwaltung und der Gemeinderat die genannten Straßennamen umbenennen will, so schlagen wir folgende neuen Namen vor: Kiomars Javadi, Charlotte Pagel, Klara Pollack.

Begründung:

1. Umbenennung der Eduard-Haber-Straße in Kiomars-Javadi-Straße

Eduard Haber war ein deutscher Kolonialbeamter. U.a. als Bergbeamter beim Gouvernement​ Dar-es-Salam im damaligen “  Deutsch-Ostafri​ka” wirkte er an der Kolonialisierung des afrikanischen Kontinents und der dortigen Ausbeutung der Bevölkerung mit. Im März 1933 unterzeichnete er die “Erklärung von 300 Hochschullehrern für Adolf Hitler”[1] , welche u.a. einen Wahlaufruf zugunsten der NSDAP unter dem Reichskanzler Adolf Hitler   beinhaltete und in der NSDAP-Zeitung “Völkischer Beobachter” erschien.[2][3]

Bedingt durch die Tätigkeit in der Kolonialisierung Afrikas und dem Zuspruch zum Nationalsozialismus ist eine Benennung einer Tübinger Straße nach Eduard Haber nicht zu rechtfertigen. Die Straße soll daher nach Kiomars Javadi benannt werden. 

Kiomars Javadi flüchtete 1986 aus dem Iran und wohnte bis zu seiner Ermordung 1987 mit seiner Frau in Tübingen. Als er am 19.08.1987 im damaligen Tübinger Supermarkt “Pfannkuch” einige Einkäufe erledigen wollte, schleppten ihn mehrere Angestellte des Supermarkts zunächst in den Keller, wo er mittels eines Gummiknüppels misshandelt wurde. Zunächst konnte er aus dem Keller des Supermarktes fliehen, wurde jedoch im Hinterhof von den Angestellten eingeholt und in einen Würgegriff genommen. Nach 4-6 Minuten verstarb Javadi, während mindestens 15 Zeugen dabei zu gesehen haben. Nach 18 Minuten traf die Polizei ein, und legte dem bereits verstorbenen Javadi Handschellen an. Unmittelbar nach dem Tod wurde offenbar eine erfundene Notwehr für die beiden Haupttäter konstruiert, wonach Kiomars beim Ladendiebstahl ertappt worden sei. Man präsentierte der Polizei einen Einkaufswagen, den das Opfer angeblich benutzt haben soll, mit Lebensmitteln, die vorgeblich gestohlen wurden. Jedoch fanden sich keine Fingerabdrücke von Kiomars Javadi auf den Lebensmitteln. Angeblich habe sich Javadi einen Einkaufswagen mit Ware voll gestopft und versucht durch die Hintertür zu fliehen. Die wahrscheinlich rassistischen Hintergründe und ein bedingter Tötungsvorsatz waren vor Gericht kein Thema. Sogar die Täter selbst sagten vor Gericht, dass es sich eigentlich gar nicht um einen Ladendiebstahl gehandelt hätte. Am 30. Juni 1988 wurde nach einem kurzen Prozess das Urteil gegen die beiden Pfannkuch-Mitarbeiter verkündet. Die beiden Täter bekamen eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.[4] [5] [6]

Durch die Umbenennung der Straße zu Ehren von Kiomars Javadi bei gleichzeitiger Aberkennung dieser gegenüber einem Befürworter der Nationalsozialismus setzt Tübingen ein klares Zeichen gegen rassistisch motivierte Gewalt.

2. Umbenennung der Eduard-Spranger-Straße in Charlotte-Pagel-Straße​          

Eduard Spranger war ein deutscher Philosop​h,​ Pädagog​e und Psychologe. Politisch stand Spranger der Deutschnationale​n Volkspartei nahe, deren bewaffnetem Arm, dem Stahlhel​m​, er 1933 beitrat. Er nahm an Treffen der Hochschulgruppe des Stahlhelm sowie an Appellen in Uniform teil. Gemeinsam mit der DNVP unter Alfre​d Hugenberg und der NSDAP unter Adolf Hitler organisierte der Stahlhelm einen Volksentschei​d gegen den Young-Plan.​ Der Stahlhelm gehörte 1931 zu den Gründungsorganisationen der gegen die Weimarer Republik gerichteten Harzburge​r Front.​ Er war ein Konkurrent und zugleich ein enger Bündnispartner der NS-Bewegung. Beide hatten eine breite politische und ideologische Schnittmenge. Im April 1938 initiierte Spranger, als Vorsitzender der Ortsgruppe Berlin der Goethe-Gesellschaft,​ den Ausschluss jüdischer Mitglieder der Ortsgruppe. Benjamin Ortmeyer, ein Erziehungswissenschaftler, der sich hauptsächlich mit der Pädagogik während des Nationalsozialismus beschäftigt, kommt in einem seiner Werke zu dem Schluss, dass Spranger zwar nicht zu 100% vom Nationalsozialismus überzeugt war, diesen jedoch “terminologisch” unterstützt hat. [7] [8] [9]

Auch sogenannten “Mitläufern” darf in einer modernen Gesellschaft keine besondere Ehre erwiesen werden. Daher soll die nach Eduard Spranger benannte Straße in Charlotte-Pagel-Straße umbenannt werden. 

Charlotte Pagel wurde am 29. September 1894 als Tochter des bekannten Medizinhistorikers Julius Leopold Pagel und seiner Frau Marie, geb. Labaschin, in Berlin geboren. Da ihr jüngerer Bruder Walter 1926 in Tübingen eine Assistenzarztstelle als Prosektor am Anatomischen Institut der Universität annahm, kam Charlotte Pagel mit ihrem kranken Bruder Albert 1927 nach Tübingen; sie wohnten in der Kelternstraße 8. Charlotte Pagel versorgte und pflegte ihren Bruder, der an einer chronischen Krankheit litt. Zeitzeugen haben die Geschwister Pagel als liebenswürdige Nachbarn in Erinnerung behalten und erzählen, wie Charlotte arme Kinder in der Hölderlinschule mit Vesperbroten versorgte. Beide Geschwister wurden am 20. August 1942 in der Kelternstraße abgeholt und am 23.August von Stuttgart aus nach Theresienstadt deportiert, am 23. Januar 1943 weiter nach Auschwitz, wo sie ermordet wurden.[10]

Durch die Umbenennung der Straße setzt die Stadt Tübingen ein klares Zeichen gegen Antisemitismus. 

3.    Umbenennung des Wilhelm-Schussen-Weg in Clara-Pollak-Weg

Wilhelm Schussen war ein deutscher Schriftsteller. Im​ Oktober 1933 unterzeichnete Schussen das “Gelöbni​s treuester Gefolgschaft”​ [11] für Adol​f Hitler.​ Der Aufruf diente dazu, die vorbehaltlose Unterstützung der deutschen Literaten und Geistesgrößen für die äußerst radikale und nach innen wie nach außen einschneidende Politik des Reichskanzlers Adolf Hitler und seiner Regierung öffentlichkeitswirksam zu bekräftigen und dem erwartbaren „Wahlerfolg“ der Nationalsozialisten, die bereits alle anderen Parteien ausgeschaltet hatten und auf einer Einheitsliste antraten, auf diese Weise das Feld zu ebnen. Hermann Hesse machte seinem langjährigen Freund in einem an diesen gerichteten Brief vom 1. März 1946 wegen seiner Von-nichts-gewusst​ ​-Haltung schwere Vorwürfe. [12]

Auch wenn Schussen keine direkten Verbindungen zum Nationalsozialismus nachgewiesen werden können, so hat er doch seine Unterstützung zum Ausdruck gebracht und daher zumindest einen passiven Teil zur Machtergreifung der Nazis in Deutschland beigetragen. Eine Ehrung durch die Widmung einer Straße sollte einem solchen Menschen nicht zuteil werden. Der Wilhelm-Schussen-Weg sollte daher in Clara-Pollak-Weg umbenannt werden. 

Clara Pollak wurde am 17. Februar 1900 als vierte von sechs Schwestern in Olnhausen an der Jagst geboren. Sie lebte von 1914 bis 1931 in Tübingen zuerst in der Rümelinstraße 2, dann nach dem Tod ihres Vaters ab 1925 in der Keplerstraße 5 zusammen mit ihrer Mutter und den Schwestern Mathilde und Selma. 1931 heiratete sie Wilhelm Dreyfuss in Karlsruhe. Mit ihm hatte sie eine Tochter, Bertha, und einen Sohn, Leo. Seit 1935 lebte bei ihnen auch ihre Mutter Pauline Pollak. Während diese zu Besuch bei ihrer anderen Tochter Mathilde in Würzburg war, wurde Clara 1940 mit ihrem Mann und den beiden Kindern in das südfranzösische Internierungslager Gurs deportiert. 1942 wurden Clara und ihr Mann von Gurs weiter nach Auschwitz verschleppt. Beide wurden dort ermordet.[13]

Durch die Umbenennung geht Tübingen einen weiteren Schritt in die Richtung, gesellschaftliche Ehrungen nicht mehr den Mitläufern und passiven Unterstützern, sondern den Opfern des Nationalsozialismus zukommen zu lassen. 


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Erkl%C3%A4rung_von_300_Hochschullehrern_f%C3%BCr_Adolf_Hitler

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Haber

[3] https://www.historischer-augenblick.de/kolonialwoche1928/

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Kiomars_Javadi

[5] http://unvergessen.blogsport.de/javadi-kiomars/

[6] https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13526485.html

[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Spranger

[8] https://forschungsstelle.wordpress.com/2017/05/12/frankfurter-rundschau-zu-eduard-spranger-und-n ach-ihm-benannten-schulen/

[9] https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/streit-um-eduard-spranger-als-namensgeber-fuer-berufsko lleg-id212119509.html

[10] https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine_in_T%C3%BCbingen_Innenstadt#Charlotte_Pagel

[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%B6bnis_treuester_Gefolgschaft

[12] https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Schussen

[13] https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine_in_T%C3%BCbingen_Innenstadt#Clara_Pollak,_verh._Dr eyfuss

Freigabe von Graffitiflächen – eine Stadtverschönerungsmaßnahme

Freigabe von Graffitiflächen – eine Stadtverschönerungsmaßnahme

Die Verwaltung soll derzeit bereits besprühte Flächen für Graffitikünstler*innen freigeben. Die Flächen sollen klar erkennbar sein, entweder durch angebrachte Plaketten/Schilder oder durch eine Karte auf der Webseite der Stadt.

Begründung:

Die Graffiti-Szene ist ein elementarer Bestandteil der urbanen Subkultur. Derzeit gibt es für Künstler*innen in Tübingen allerdings zu wenig Flächen auf denen sie ihre Kunst darstellen können. Das führt dazu, dass auf den wenigen vorhandenen Flächen Kunstwerke oft frühzeitig übermalt werden. Dies ist besonders ärgerlich, da Künstler*innen oft viel Geld in die Hand nehmen müssen um diese Werke zu erstellen. Gleichzeitig ist die Entfernung von weniger professionellen Bildern kosten- und zeitintensiv. Die mangelnde Rechtssicherheit für Künstler*innen führt allerdings dazu, dass viele Flächen nicht aufwendig und professionell gestaltet werden können und stattdessen oftmals eher mit flüchtig gemalten Werken versehen werden.

Eine Freigabe bereits genutzter Flächen würde zu einer Aufwertung des Stadtbildes, einer Förderung der subkulturellen Szene und zu einer Einsparung bei der Entfernung von illegalen Graffitis führen. Zudem bietet sich die Möglichkeit, dass auch renommierte (internationale) Künstler*innen hier ihre Werke erstellen.

Aufnahme von Geflüchteten

Aufnahme von Geflüchteten

In enger Kooperation mit den Organisationen: Seebrücke Tübingen, Bündnis Bleiberecht, Gesellschaft Kultur des Friedens, Flüchtlingskreise im Kreis Tübingen, Fluchtpunkte e.V. Tübingen, AK Asyl Südstadt, Frauenverband Courage Tübingen beantragen wir:

  1. Die Stadt Tübingen setzt sich gegenüber dem Land Baden-Württemberg und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer bzw. die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden ein und bietet dazu selbst zusätzliche Aufnahmeplätze an:

a. Die Stadt Tübingen fordert die Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg auf, ein eigenständiges humanitäres Aufnahmeprogramm für Flüchtende gem. § 23 Absatz 1 AufenthG einzuführen und damit Flüchtenden die legale Einreise nach Deutschland und einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen.

b. Die Stadt Tübingen fordert die Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg und die Bundesregierung auf, im Rahmen des Resettlements gem. § 23 Absatz 4 AufenthG und anderen Programmen der legalen Aufnahme von Flüchtenden dauerhaft und verlässlich erheblich höhere Aufnahmequoten als bisher zu vereinbaren. Nur so kann Deutschland seiner Verantwortung nachkommen, Menschen die Flucht auf gefährlichen illegalisierten Wegen ersparen.

c. Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und dem Bundesland BadenWürttemberg unverzüglich 20 zusätzliche Aufnahmeplätze für besonders hilfsbedürftige Personen wie Familien mit Kindern in prekären humanitären Situationen in den griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus.

d. Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und dem Bundesland BadenWürttemberg unverzüglich 10 zusätzliche Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus der griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus.

e. Zudem setzt sich die Stadt Tübingen über das Land für die Streichung des Satzes 3 des § 23 Abs. 1 AufenthG ein, wodurch die Zustimmungserfordernis des Bundes für eine Flüchtlingsaufnahme entfiele.

f. Die Stadt Tübingen fordert die Einführung einer eigenständigen Norm zur kommunalen Aufnahme entsprechend dem § 23 Abs. 1 AufenthG zur eigenständigen Aufnahme durch die Länder.

g. Die Stadt Tübingen positioniert sich öffentlich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer und teilt dies den zuständigen Ministerien mit.

2. Die Stadt Tübingen sorgt für ein langfristiges Ankommen, indem alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung und Bildung, zur Verfügung gestellt werden.

3. Die Stadt Tübingen sucht aktiv Verbündete unter den anderen 25 Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg, die sich zum Sicheren Hafen erklärt haben (darunter die Stadt Rottenburg und seit kurzem auch der Landkreis Tübingen), um gegenüber der Landeregierung auf ein eigenständiges Landesaufnahmeprogramm hinzuwirken. Sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht gewähren den deutschen Bundesländern substanziellen Spielraum, Maßnahmen zur Aufnahme von Geflüchteten aus humanitären Notlagen zu ergreifen. (Vgl. Rechtliche Stellungnahme von Dr. Ulrich Karpenstein und Dr. Roya Sangi, M.A.: Aufnahme von Flüchtenden aus den Lagern auf den griechischen Inseln durch die deutschen Bundesländer – Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen). Das Land Niedersachen hat dementsprechend bereits die Aufnahme eines Kontingents angeboten.

4. Die Stadt Tübingen lässt es nicht zu, dass die weltweite Corona-Pandemie als Ausrede für einen Aufnahmestopp genutzt wird und setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass diese auch von der Bundespolitik nicht weiter genutzt werden kann.  Wenn Deutschland Erntehelfer*innen und Tourist*innen aus der ganzen Welt einfliegen lassen kann, dann muss dies auch bei schutzbedürftigen Menschen möglich sein. In jeglicher Kommunikation bringt die Stadt Tübingen dies zum Ausdruck.

Begründung:

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. Mai 2019 erklärte sich die Universitätsstadt Tübingen mittels einer selbstverpflichtenden Erklärung zum Sicheren Hafen. Damit solidarisiert sich die Stadt Tübingen öffentlich mit schutzsuchenden Menschen und den Zielen der Seebrücke (Vorlage 506/2019). Dieser Beschluss wurde am 28. November 2019 vom Verwaltungsausschuss zusätzlich bekräftigt durch einen Beitritt der Stadt zum bundesweiten Städtebündnis „Sichere Häfen“.     

Seit Monaten leben tausende Menschen auf engstem Raum unter menschenunwürdigen Umständen auf verschiedenen griechischen Inseln. Die Menschen haben zu großen Teilen traumatische Erlebnisse in Kriegsgebieten und auf der Flucht selbst hinter sich. Viele von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, also besonders schutzbedürftig. Heute, in diesem Moment, befinden sich weitere tausende schutzsuchende Menschen im Grenzgebiet zu Griechenland, auf Land sowie auf See und werden gewaltvoll, mittels Tränengases und Schallpatronen, mit Stacheldrahtzaun und Soldat*Innen davon abgehalten, menschenrechtskonform einen Asylantrag stellen zu können.

Die Situation in den überfüllten Lagern ist katastrophal, es fehlt an allem – von medizinischer Hilfe bis zu hygienischer Grundversorgung. Gefangen und isoliert auf den Inseln sind die Menschen der CoronaPandemie schutzlos ausgeliefert.  Nach zähen Verhandlungen wurden nun endlich knapp 50 Kinder aus Griechenland nach Deutschland geholt. Das ist ein Anfang – aber die Zahl ist angesichts der Realität in den Lagern beschämend. Die Menschen dort müssen evakuiert werden.

Mit diesem Antrag fordert der Gemeinderat die Verwaltung auf zu handeln und ihre Bereitschaft zu erklären, weitere schutzsuchende Menschen aufzunehmen lautstark zu übermitteln und somit den Druck auf die Bundesregierung zum Handeln erhöhen. Wir lassen der damals getroffenen Absichtserklärung Taten folgen! Wir wünschen uns, dass diese Entscheidung mehr ist als ein symbolischer Akt. 

Status des Antrags: abgelehnt, bei 5 Ja-Stimmen, dafür wurde der Interfraktionelle Antrag beschlossen, bei dem wir auch mitunterschrieben haben.

Verzicht auf Kurzstreckenflüge

Verzicht auf Kurzstreckenflüge

Beschlussvorlage:

a) Motiviert durch das Engagement der Schüler*innen, Studierenden und Wissenschaftler*innen für Fridays for Future schließen wir uns (alle Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und den Gemeinderat) den Initiativen von mehrerer Universitäten an, unter anderem die Universität Tübingen, und verpflichten uns auf den Verzicht von Kurzstreckenflüge bis 1.000 km oder bei Reisen, die mit klimaverträglicheren Verkehrsmittel bis zu 12 Stunden Zeit dauern.
b) Soll dies auf gar keinen Fall möglich sein, gibt es Berichtspflicht mit Begründung.

Begründung:

Kurzstreckenflüge sind besonders leicht durch wesentlich klimaverträglichere Bahnreisen zu ersetzen. Es ist selbstverständlich, dass die Fahrzeit je nach Verbindungsangeboten stark variieren kann. Aus diesem Grund bezieht sich der Aufruf aller Universitäten i.d.R. auf Reisen bis zu 12 Stunden Fahrzeit.

Status des Antrags: beschlossen, bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung.

Informationsfreiheit für Schwangere – § 219a

Informationsfreiheit für Schwangere – § 219a

Die Verwaltung benennt auf der Website der Universitätsstadt Tübingen sämtliche Ärztinnen und Ärzte (mit deren Einverständnis), die Schwangerschaftsabbrüche in Tübingen durchführen und deren angebotene Methoden.

Begründung:

Über eine Abschaffung des Paragraphen 219a wird seit Monaten bundesweitdiskutiert. Nach einem Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburgund Bremen ist die Abschaffung nun auch Thema im Bundesrat. Die Initiative des Berufsverbandes der Frauenärzte forderte im Februar 2018:„Ein freier Bürger muss in einem Rechtsstaat jederzeit freien Zugang zu allen für ihn relevanten Informationen haben. Dazu gehören ärztliche Informationen übermedizinische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. Bei Frauen schließt dieses Recht ein, Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die medizinischen Belange eines Schwangerschaftsabbruchs ohne Einschränkung oder Hindernisse zu erlangen. Sachgerechte medizinische Information darf nicht unter Strafe stehen. Der Berufsverband der Frauenärzte unterstützt die Aufhebung des §219a, damit betroffene Frauen ihr Recht auf freien Zugang zu für sie relevanten medizinischen Informationen wahrnehmen können.“

Die Städte Hamburg, Hannover, Berlin und Potsdam haben diese Informationen bereits auf ihren Seiten veröffentlicht. Nach einer Anfrage der Fraktion „Die FRAKTION“ im Rat der Stadt Hannover wurden diese Informationen nicht nur auf der Homepage der Stadt Hannover veröffentlicht, sondern auch auf der Seite des Landes Niedersachsen. Es wurden alle rechtlichen Informationsstellen sowie Beratungsstellen und Praxen gelistet. Mannheim, Bremen und viele andere Städte wollen bald nachziehen. Gerade hier im Südwesten weisen die Informationen über Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch große Lücken auf (siehe Tagblatt Artikel).

Quellen:
https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Spiessrutenlauf-fuer-Frauen-430845.html

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/B%C3%BCrger-Service/Beh%C3%B6rdenf%C3%BChrer/Familie-und-Kinder/Finanzielle-und-sonstige-Hilfen/Schwangerschaftskonfliktberatung-Aufkl%C3%A4rung-und-Beratung-Barsinghausen-Burgdorf-Burgwedel-Garbsen-Gehrden-Hannover-Hemmingen-Isernhagen-Laatzen-La

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/frauen_gleichstellung/frauen_gesundheit/schwangerschaftskonflikt_schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftskonfliktberatung-und-schwangerschaftsabbrueche-14177.html

https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/schwangerschaft-und-kindergesundheit/schwangerschaft-und-familienplanung/schwangerschaftskonfliktberatung/arztpraxen-fuer-schwangerschaftsabbrueche/

https://www.hamburg.de/schwangerschaftskonfliktberatung/4020554/schwangerschaftsabbruch/

Wir denken, dass es auch für Tübingen an der Zeit ist, endlich an die Gesundheit der Frauen zu denken und Kleiderbügel vor Zweckentfremdung zu schützen. Diese sollten nur Kleiderbügel heißen und nicht Engelmacher!

Status des Antrags: „Zugesagt wurde zu prüfen, ob auf der städt. Homepage unter „Rat und Hilfe“ eine Verlinkung zur entsprechenden Seite des Landkreises erfolgen kann.“

Anschaffung eines Gefährtes, um Waldpädagogik für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zu ermöglichen

Anschaffung eines Gefährtes, um Waldpädagogik für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zu ermöglichen

Um Natur- und Waldpädagogik auch für körperlich für alle Menschen zu ermöglichen, schafft die Stadtverwaltung ein neues Gefährt an. So gibt es heute auch stabile Liegerad-Trikes, die auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen konzipiert sind und mit denen man evtl. auch Offroad-Strecken bewältigen kann (viele Standard-Asphaltstrecken innerhalb des Stadtgebietes haben ohnehin einen Offroad-Charakter wie z.B. die Brunnenstraße, die hätte man damit dann auch gleich abgedeckt).
Testweise wird ein solches Trike oder passendes sonstiges Fahrrad angekauft und bei Bedarf den Menschen zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Im Zuge der Anschaffung einer Jurte für den Naturkindergarten „Wurzelkinder“ (Vorlage 108/2019) gab es auch eine Kostenrechnung, die eine Anschaffung einer Rampe miteinbezogen hat. Im Endeffekt hat sich der Gemeinderat aufgrund der Kosten gegen diese Rampe entschieden.

Um aber Menschen mit körperlichen Einschränkungen dennoch die Möglichkeit zu geben, an waldpädagogischen Angeboten teilzunehmen, kann die Stadt Tübingen ein passendes Trike oder ähnliches Gefährt in den städtischen Fuhrpark mitaufnehmen. Trikes sind durch ihre drei Räder stabiler als nur zwei. Zusätzlich würden wir einen E-Motor bevorzugen.

Natürlich sind Behinderungen so vielfältig, so dass man sicherlich mit einem einzigen Gefährt nicht alles abdecken kann. Aber ein entsprechendes erstes Angebot kann in Zukunft auch weitere Nachfrage schaffen.

Kosten:

Die Kosten kann man auf 10.000€ deckeln. Evtl. kann man auch Fördertöpfe im Bereich Inklusion anzapfen.

Status des Antrags: Abgelehnt, bei 2 Ja-Stimmen.

Kostenloser/ticketfreier ÖPNV am 250. Geburtstag von Friedrich Hölderlin

Kostenloser/ticketfreier ÖPNV am 250. Geburtstag von Friedrich Hölderlin

Da nächstes Jahr (2020) der 250. Geburtstag von Friedrich Hölderlin gefeiert wird, fordern wir zu seinen Ehren an seinem Geburtstag kostenlosen (ticketfreien) ÖPNV für das gesamte Stadtgebiet anzubieten. Sein Geburtstag war am 20. März 1770. Es handelt sich also um den 20. März 2020, an dem der Bus- und Bahnverkehr kostenlos/ticketfrei sein soll.

Begründung:

Friedrich Hölderlin war – wie wir alle wissen – ein prägender Dichter für die deutsche Sprache. Im Jubiläumsjahr plant die Stadt Tübingen so einiges wie u.a. die Wiedereröffnung des Hölderlinturms. Ein kostenloser ÖPNV an seinem Geburtstag könnte sowohl das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für unser gemeinsames Kulturgut schärfen so wie es auch eine gute Marketingmaßnahme für die Stadt Tübingen und die Stadtwerke wäre.

Kosten:

Die Kosten dürften sich im Rahmen halten. Die Stadtwerke können das in 5 Minuten ausrechnen. Sie sind sehr gut.

Alternative Lösungsmöglichkeiten:

Eventuell könnte man den kostenlosen/ticketfreien ÖPNV an Hölderlins Geburtstag für die kommenden Jahre verstetigen.

Zusätzlich wäre es auch sinnvoll an den Geburtstagen von Greta Thunberg (3. Januar), Georg Wilhelm Friedrich Hegel (27. August) und Boris Palmer (28. Mai) entsprechenden kostenlosen/ticketfreien ÖPNV einzuführen.

Eilantrag: Umsetzung der Parkgaststätte/Goldene Zeiten

Eilantrag: Umsetzung der Parkgaststätte/Goldene Zeiten

Wir beantragen, dass das Gebäude der Parkgaststätte/das Goldene Zeiten am Europaplatz nicht vollkommen zerstört wird, sondern lediglich an einen anderen Standort umgesetzt wird. Als neue Standorte eignen sich beispielsweise:
– Auf dem Österberg
– Anlagensee (auf Pfahlbauten oder als Schwimminsel)
– Innenhof des Tübinger Schlosses
– im Keller hätten auch Fledermäuse Platz
– Marktplatz, sofern der Neptunbrunnen verlegt wird
– Am sinnigsten: Die Parkgaststätte kommt unterirdisch in das neue unterirdische Parkhaus am Europaplatz
– Baufeld 13 auf der oberen Viehweide

Begründung:

Dass der Europaplatz so radikal umgebaut wird, betrachten wir zwar weiterhin nicht als optimale Lösung, sehen aber ganz realpolitisch, dass die politischen Mehrheiten und die historische Geschichte wohl nicht auf unserer Seite sind. Dennoch wollen wir es nicht unversucht lassen, dass die historische, fast denkmalgeschützte Bausubstanz der Parkgaststätte (heute Goldene Zeiten) erhalten bleibt. Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Denkmalschutzes ziemt es sich heute nicht mehr wertvolle Gebäude einfach in Schutt und Asche zu zerschlagen. Da es im Ruhrgebiet auch möglich war, komplette Stahlkonstruktionen zu verschieben, sollte es ein Leichtes sein, die Parkgaststätte in ihrer jetzigen Substanz auf einen anderen Standort zu verlegen. Als Standorte ziehen wir die oben genannten in Betracht, freuen uns aber auch über konstruktive Vorschläge aus der Stadtverwaltung und aus den anderen Fraktionen (auch aus der FDP).

Status des Antrags: Abgelehnt, bei 6 Ja-Stimmen.

Feuerwerksnutzung auf Stadtgebiet

Feuerwerksnutzung auf Stadtgebiet
Antrag:

Der Rat der Gemeinde Tübingen möge beschließen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2-F4 auf Tübinger Stadtgebiet ganzjährig mit einem Verbot belegt wird. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, einen angemessenen Bußgeldkatalog zu erstellen. Als Vorlage können hier die bereits festgesetzten Bußgelder für die Missachtung des Feuerwerkverbotes in der Altstadt dienen.

Begründung:

Bereits seit der Silvesternacht 2009 gilt in der Tübinger Altstadt ein Verbot von Feuerwerkskörpern. Begründet wurde dies mit der Feuergefahr für die historischen Gebäude. Doch nicht nur diese Leiden unter den Folgen des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht. Am ersten Tag jeden Jahres herrschen in deutschen Städten aufgrund des Silvesterfeuerwerks teils Feinstaubbelastungswerte von 1000 μg PM10/m³. Polizei und Krankenhäuser registrieren viele tausend Verletzte. Zahlreiche Wohnungsbrände und vermüllte Straßen oder Grünanlagen sind die Folge.

Neben dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) zählen die ultrafeinen Partikel zu den gefährlichsten Luftschadstoffen. Die Europäische Umweltagentur hat Anfang Oktober 2019 eine aktuelle Gesundheitsstudie veröffentlicht und warnt vor 59.600 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland durch Feinstaub pro Jahr. Innerhalb weniger Stunden setzen Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel circa 5.000 Tonnen Feinstaub frei. Das entspricht 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge.

Auch Haus- und Wildtiere sind in besonderem Maße durch Silvesterfeuerwerk gefährdet. Da sich in vielen Fällen nicht an den zeitlichen Korridor zum Abbrennen von Feuerwerkskörper gehalten wird ist die Zeit vor und nach Silvester für Hundebesitzer*innen eine besonders stressige Zeit. Wildtiere flüchten vor Schreck und verursachen teilweise schwere Verkehrsunfälle. Auch die ohnehin schon stark schwindenden Vogelbestände werden weiter gefährdet. Tübingen kann wieder einmal Vorreiter in Sachen Umweltschutz sein und das bereits bestehende Verbot auf das gesamte Stadtgebiet, mindestens jedoch auf bewohnte Bereiche ausweiten.

Rechtliche Lage:

Bundesimmissionsschutzrecht § 26 Abs. 3 der 39. BImSchV bestimmt, dass sich die zuständigen Behörden darum bemühen, die bestmögliche Luftqualität, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten. Sie berücksichtigen dieses Ziel bei allen für die Luftqualität relevanten Planungen. im Rahmen der jeweiligen Ermessensausübung ist dieses Ziel in besonderer Weise zu berücksichtigen. Verbotsermächtigung des § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV
Die Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 21. SprengstoffV ermöglicht ein Verbot von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gebieten. Vor allem sämtliche städtische Gegenden können als dicht besiedelte Gebiete bewertet wer- den. Die Norm eröffnet einen Ermessensspielraum zugunsten der zuständigen Behörde.

Eine entsprechende Anordnung ist geeignet, Personen, die in dicht besiedelten Gebieten leben, vor psychischen und gesundheitlichen Schäden, die von Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung ausgehen, zu schützen.

Ordnungsrechtliche Möglichkeiten

Auch das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht bietet Möglichkeiten zum Erlass von Allgemeinverfügungen, die das Zünden von Feuerwerkskörpern verbieten. In vielen Städten wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk bereits auf diese Art und Weise beschränkt.

Bericht zur praktischen Auswirkung der Zweckentfremdungsverbotssatzung von Wohnraum in Tübingen

Bericht zur praktischen Auswirkung der Zweckentfremdungsverbotssatzung von Wohnraum in Tübingen

Die Verwaltung wird aufgefordert Auskunft zu geben, wie viele leerstehende Häuser nach Einführung der Zweckentfremdungsverbotssatzung durch Intervention der Stadt erfolgreich in städtischen Besitz übergegangen sind, bei wie vielen es erfolglos versucht wurde, und bei wie vielen eine Intervention noch möglich wäre.

Begründung:

Aufgrund der vorherrschenden und wachsenden Wohnungsnot erweist es sich als wichtiges Anliegen, lange leerstehende Wohnungen und Häuser zu vermieten. Ein angemessener Schritt wäre, eine Auskunft über den Kauferfolg der Stadt von länger leerstehenden Häusern und Wohnungen zu bekommen, um die Verhandlungsstrategien mit den Vermieter*innen auf ihren Erfolg überprüfen zu können und um langfristig bessere Strategien zu entwickeln, damit bereits bestehender Wohnraum vermietet werden kann.

Hintergrund:

Satzung der Universitätsstadt Tübingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Universitätsstadt Tübingen (Zweckentfremdungsverbotssatzung -ZwEVS-) vom 04.10.2016.