Katzenfutterstelle Steinenberg

E-Mail Auszug an alle Fraktionsvorsitzende.

Liebe Fraktionsvorsitzende,

heute einmal ein ganz anderes Thema – nämlich Tiere. Ich möchte Sie gerne über den aktuellen Stand der Katzenfutterstelle auf dem Steinenberg informieren, da hierzu ein weiterer Artikel im Tagblatt zu erwarten ist.

Ende November hat sich Frau Specker mit einer E-Mail an mich gewandt, in der sie mich darüber informiert hat, dass sie ihre Katzenfutterstelle, die auf einem Grundstück des Amtes für Vermögen und Bau auf dem Steinenberg liegt, eigentlich zum 31.10.2021 hätte räumen sollen. Die Kündigung wurde erstmals bereits vor mehreren Jahren ausgesprochen.

Um Zeit zu gewinnen, das Thema auch verwaltungsintern zu klären, habe ich das Amt für Vermögen und Bau um einen 6-monatigen Aufschub der Räumung gebeten, auch um die Katzen noch über den Winter von Frau Specker versorgen zu lassen. Jedoch wurde kurze Zeit später auch eine Petition, die Frau Specker beim Land angestoßen hatte, abgelehnt. Deshalb hat das Amt für Vermögen und Bau uns kurz vor Weihnachten mitgeteilt, dass der beantragte Aufschub nur bis zum 31.01.2022 gewährt wird.

Ich habe parallel die städtische Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz, bei der das Thema Naturschutz angesiedelt ist, um eine fachliche Einschätzung gebeten. Diese ist ebenfalls (wie Vermögen und Bau) sehr deutlich zu der Einschätzung gekommen, dass die Katzenfutterstelle auf dem Steinenberg den Zielen des Artenschutzes entgegensteht. Deshalb kann die Futterstelle auch aus städtischer Sicht nicht erhalten bleiben oder umgesiedelt werden, da sich die Problematik wiederholen würde.

Wir sehen die einzige Möglichkeit darin, die Katzen als Freiläufer beim Tierschutzverein oder z.B. an Bauernhöfen anzusiedeln. Dazu sind wir bereits auf den Tierschutzverein Tübingen zugegangen. Sie unterstützen beim Fangen der Tiere und haben auch schon eingefangene Katzen aufgenommen. Die Stadtverwaltung hat sich bereiterklärt, die Kosten für die weitere Kastration der Katzen zu übernehmen.

Auch haben wir dem Tierschutzverein angeboten, durch einen Aufruf dabei zu unterstützen, Orte zu finden, an denen die verwilderten Katzen dann einzeln als Freigänger leben können. „Verwildert“ bedeutet, dass es sich nicht um Schmusekatzen für die Haltung zu Hause handelt, sondern um Freigänger auf Höfen oder an Ställen.

Unabhängig vom aktuellen Fall ist es ein Anliegen der Stadtverwaltung, die Populationen verwilderter Katzen in Tübingen einzudämmen. Deshalb übernimmt die Stadt seit einem halben Jahr einen Anteil der Kastrationskosten (siehe www.tuebingen.de/tierschutz). Auch prüfen wir derzeit die rechtliche Umsetzung eines Katrationszwangs.

Fragen an die Verwaltung- Schließung des Skateparks in Lustnau

Fragen zur schriftlichen Beantwortung:

Sehr geehrte Damen und Herren, In der Sitzung des Jugendgemeinderats am 22.10.21 wurde eine Schließung des Skateparks Lustnau thematisiert. 

1. Um welches Gelände/Gebiet handelte es sich genau?
 2. Was sind hier die Pläne der Verwaltung? Was ist Ursache für die Schließung?
3. Gibt es hierzu eine Vorlage? 
4. Was sind die angedachten Alternativangebote für junge Menschen?  

Vielen Dank und eine schöne Woche,
David Hildner

Anwort: (nicht von der Verwaltung aber von jemanden aus dem Gemeinderat, der darüber Bescheid wusste, hier in gekürzter Fassung)

„… ich weiss da Bescheid. In der Alten Weberei gab es eine kleine, neu geschaffene Skater Anlage. Ganz im Westen hinter dem Bauwagen. Auch andere Spiel- und Sportmöglichkeiten wurden da geschaffen. Ein streitbarer Anwohner hat sich wegen Lärm beklagt und ist juristisch damit durchgekommen. Es hätte eine Lärmschutzwand  für einige Tausend Euro gebaut werden müssen. Stattdessen hat die Stadtverwaltung in Rücksprache mit Skatern entschieden die Anlage dort abzubauen und die Elemente bei der Skateranlage auf der anderen Seite des Neckars beim TSV Lustnau, also nur einige Hundert Meter entfernt, dort zusätzlich aufzubauen. …“

Fragen an die Verwaltung: ZOB/Europaplatz, Sicherheit auf dem Schulweg

Frage vom 08.11.2021:

Guten Tag,

wir haben Hinweise von Bürger:innen erhalten, dass die morgendliche Situation am Busbahnhof für Kinder auf dem Schulweg Richtung WHO sehr gefährlich sein soll. Die Busse fahren an einem der mittleren Steige ab und erfordern, dass Kinder morgens im Dunkel mehrere Busspuren kreuzen müssen.

1. Ist das Problem der Verwaltung bekannt? Wie schätzt sie es ein. 

2. (Wie) Kann das Problem behoben werden? 

3. Falls es sich hier um ein vorübergehendes Problem handeln sollte, wann ist mit einer Lösung zu rechnen?

Es wäre wenig wünschenswert wenn Eltern, die grundsätzlich den ÖPNV als Transportmittel bevorzugen, nun aus Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder auf dem aktuellen Europaplatz auf das Auto umsteigen würden. 

Vielen Dank und liebe Grüße, 
David Hildner

Antwort der Stadtverwaltung vom 06.12.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne beantworten wir Ihnen nachfolgend Ihre Fragen zur Situation am Busbahnhof:

Beleuchtung

Im Zuge der Bauabwicklung am ZOB gab es Ende Oktober einen kurzen Zeitraum, in dem sich die Beleuchtung mit den kürzer werdenden Tagen als unzureichend herausgestellt hat. Diese wurden sofort nach Bekanntwerden Anfang November in KW 44 und KW 45 behoben. Die Fußwege erhielten zusätzliche mobile Beleuchtungen. Zudem wurden die Bussteige mit weiteren Leuchten ausgestattet.

Bussteige

Die Schülerinnen und Schüler kommen entweder mit Bussen am Ankunftssteig A (der 1. Steig auf der Westseite) oder aus dem Bahnhof an. Die Busse in Richtung Feuerhägle fahren ab Steig B (2. Steig von Westen), die in Richtung WHO seit Wegfall ab Steig K (2. Steig auf der Ostseite). Auf den ausgewiesenen Fußwegen müssen derzeit alle Nutzenden des ZOB die Fahrspur zwischen den Steigen A und B queren, in Richtung WHO zusätzlich die Spuren der Steige B, C, D, G, H, I und J. Die Querung ist direkt vor der Halteposition der Busse und ist für die Busfahrer_innen deshalb gut einsehbar.

Die Sicherheitssituation für alle Nutzenden und insbesondere für Kinder und Jugendliche im Vergleich zum Zustand vor dem Umbau hat sich aus Sicht von TüBus und der Stadt Tübingen nicht verschlechtert. Dennoch ist die Situation insgesamt derzeit aufgrund der Baustellen beengt und erfordert von allen Aufmerksamkeit. Insbesondere der komplette Bau des provisorischen ZOB schafft für die gesamte Bauzeit feste Steigbelegungen ohne permanente Wechsel, was die Nutzung während der Baumaßnahmen erleichtert.

Dennoch lässt es sich bei einer komplexen Baumaßnahme wie dem Umbau des ZOB nicht komplett vermeiden, dass es zu ungewohnten und kurzzeitig unübersichtlichen Situationen kommen kann. Die Bauleitung ist bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und nimmt Anregungen und Hinweise gern auf.

Fragen an die Stadtverwaltung zum Anstellungsverhältnis von Reinigungskräften

Antrag:

Die Stadtverwaltung möge dem Gemeinderat bitte darüber berichten:

  • Wie viel eigene angestellte Reinigungskräfte hat die Stadt Tübingen und nach
    welchem Tarif werden sie bezahlt.
  • Welche Verträge bestehen mit externen Firmen zur Reinigung öffentlicher Gebäude und welche Lohn- und Arbeitsbedingungen haben die Mitarbeiter*innen dieser Firmen.
  • Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von eigenen Angestellten und Mitarbeiter*innen externer Firmen.
  • Wird sichergestellt, dass die Arbeitskräfte externer Anbieter nach Tarifverträgen bezahlt werden.
  • Falls nein, wie könnte sichergestellt werden, dass Tarifverträge Anwendung finden
  • Wurden bereits Schritte in diese Richtung unternommen? Falls nicht, weshalb, falls schon, welche?
  • Bis wann sind die Verträge mit externen Firmen gültig und wann ist der nächste Kündigungszeitpunkt.

Begründung:

Bei den Haushaltsverhandlungen stellte sich die Frage wie die Reinigungskräfte die städtische/öffentliche Gebäude reinigen bezahlt werden.

„Querdenken“-Demo, Fragen an die Verwaltung

Fragen an die Verwaltung:

Bezugnehmend auf die „Querdenken“-Demo am 10.04.2020

Am 10.04.2020 fand auf dem Marktplatz eine Demonstration aus dem Spektrum der sog. „Querdenker“ statt.

Bei dieser Demonstration ließ sich beobachten, dass von Teilen der Demonstrant:innen sowohl auf der Demonstration selbst, als auch bei An- und Abreise im Innenstadtgebiet, kein Mund-Nase-Schutz getragen wurde, oder dieser nur teilweise getragen wurden.

Trotz klar erkennbarer Verstöße gegen die Auflagen der Demonstration und der im Innenstadtgebiet geltenden Maskenpflicht, wurden diese Menschen nicht ausreichend kontrolliert bzw. nicht zum tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aufgefordert.

1. Warum wurde die Demonstration trotz der klar erkennbaren Verstöße nicht aufgelöst?

Antwort: „Es ist richtig, dass zu Beginn der Versammlung mehrere Personen keinen Mund-Nasen-Schutz trugen, da die Versammlungsleitung die Ordnerinnen und Ordner nicht richtig in das Aufgabengebiet eingewiesen hatte. Dies wurde sodann durch die Versammlungsbehörde nachgeholt und die Ordnerinnen und Ordner sprachen die Teilnehmenden aktiv an. Dieses Vorgehen führte dazu, dass nach kurzer Zeit ca. 90 % der Teilnehmenden eine Maske trugen. Die Personen, welche keine Maske trugen, positionierten sich hauptsächlich im hinteren Bereich des Versammlungsgeländes und hielten einigermaßen Abstand. Zudem konnten sie ein ärztliches Attest vorlegen, das sie von der Maskenpflicht befreite. Auch wenn für diesen Fall das Tragen eines Plexiglas-Visiers mit der Versammlungsleitung abgestimmt war, hielten sich die Teilnehmenden hieran nur bedingt. Die CoronaVO BW sieht die Ausnahme aus gesundheitlichen Gründen jedoch vor, was zur Folge hatte, dass bei Verlassen des Versammlungsgeländes (also auf der anderen Seite des Polizeigitters) aus gesundheitlichen Gründen weder die Maske noch das Visier getragen werden musste. Diese Rechts- und Gemengelage führte zu der Einschätzung, dass eine Auflösung der Versammlung nicht verhältnismäßig ist.“

2. Wie bewertet die Verwaltung rückblickend das eigene Vorgehen? Würde bei einer möglichen folgenden Demonstration ebenso verfahren? Werden aus den Erfahrungen Konsequenzen gezogen?

Antwort: „Auch rückblickend erachten wir die Entscheidungen, welche vor Ort auch gemeinsam mit der Landespolizei getroffen wurden, für richtig. Nichts desto trotz wollen wir die Erfahrungen bei möglichen folgenden Demonstrationen einbringen, indem z.B. eine bessere Einweisung der Ordnerinnen und Ordner zu erfolgen hat. Weitere Konsequenzen hängen von der jeweiligen Anmeldung ab. Insbesondere die Örtlichkeit, die Uhrzeit und die Anzahl der Versammlungsteilnehmenden werden hier eine Rolle spielen.“

3. Gedenkt die Verwaltung eine mögliche zukünftige Demonstration dieser Gruppe, trotz der vorgefallenen Verstöße, zu genehmigen?

Antwort: „Da das Recht auf Versammlungsfreiheit grundgesetzlich geschützt ist, muss diese nicht genehmigt, sondern lediglich von der Versammlungsleitung angezeigt werden. Die Behörde kann die Versammlung sodann im Vorfeld verbieten oder Auflagen erlassen, wobei Auflagen das mildere Mittel sind. Bei einer weiteren, ähnlichen Demonstration halten wir zum jetzigen Zeitpunkt (es kommt hier auch auf die Rahmenbedingungen in der Anmeldung an) Auflagen, welche dann nach Möglichkeit vor Ort durchgesetzt werden, für verhältnismäßig.“

4. Wird die Stadt die Gruppe „Querdenken“ in Zukunft mit in ihre öffentlichen Statements einbinden (analog zum beliebten „Junge Menschen mit Migrationshintergrund“), wenn es darum geht ein möglicherweise eskalierendes Infektionsgeschehen zu Begründen?

Antwort: „Die Querdenken-Bewegung findet in der Stadt Tübingen vergleichsweise eher wenig Anhängerinnen und Anhänger. An dieser Stelle sei erwähnt, dass sich auch die Anmelderin der betreffenden Demonstration von der Bewegung an sich distanziert hat. Wir hoffen daher, dass auch in Zukunft das Infektionsgeschehen in Tübingen durch Personen, welcher der Querdenken-Bewegung angehören, nicht signifikant beeinflusst wird.“

Unterbringung von Wohnunglosen – Fragestunde 28.01.2021, Fragen StRin Gomes mit Antworten

Nach bisherigen Erfahrungen trifft die Corona-Pandemie Menschen mit geringen oder ohne Ressourcen – Geld, Wohnraum, soziale Netzwerke – besonders schwer. Des Weiteren gehören viele von Wohnungslosigkeit betroffene Personen durch Vorerkrankungen oder durch das Leben auf der
Straße zur Risikogruppe. Letzteres bedingt oft eine unzulängliche Ernährung und Körperhygiene, chronischen Stress, sowie nicht auskurierte Krankheiten oder Suchtkrankheiten. In dem Wohnprojekt
Schellingstrasse übernachten jedoch regelmäßig wohnungslose Menschen, die die bestehenden Angebote der Kommune nicht wahrnehmen wollen oder wahrnehmen können.
Laut unseren Informationen gibt es in der Männer-Notübernachtung in der Eberhardstraße 53 nur von 18 bis 22 Uhr die Möglichkeit aufgenommen zu werden. Durch die Ausgangssperre wird diese Zeit auf die zwei Stunden zwischen 18 und 20 Uhr verkürzt. Trotz der Ausgangssperre wollen viele Wohnungslose als erwachsene Menschen noch nicht um 20 Uhr zu Bett gehen. Auch für Menschen mit unsicherem/ohne Aufenthaltsstatus oder mit Hunden sind Notübernachtungen kaum eine reale Option. Barrierefrei sind die Räumlichkeiten der Notübernachtung auch nicht. Allgemein haben Notübernachtungen bei vielen von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen keinen guten Ruf. Abschreckend sind die Unterbringung in Mehrbettzimmern und dadurch fehlende Privatsphäre, der Zwang, die Räume tagsüber zu verlassen und allgemein eine begrenzte Aufenthaltsdauer für diejenigen, die sich nicht der anstrengenden Prozedur der Re-Integration (Therapie, Arbeitsamt, etc.) unterwerfen wollen oder können, z.B. auf Grund einer Suchtmittelabhängigkeit. Die Angst vor einer
Ansteckung mag eine zusätzliche Rolle spielen. So ist die Notübernachtung nur für einen Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen eine reale Option.

  1. Wie kamen Sie im April 2020 zu dem Schluss, dass eine Unterbringung in Leerstand, Ferienwohnungen oder Hotels, in denen die notwendigen Hygienestandards und die geltenden Auflagen eingehalten werden können, nicht von Wohnungslosigkeit betroffenen
    Menschen angeboten werden kann? Und warum kann dies aus der Sicht der Verwaltung in Städten wie Düsseldorf realisiert werden?

    Antwort der Verwaltung:
    Wohnunglose Menschen werden entweder in der Notübernachtung oder Im Aufnahmehaus oder Männerwohnheim oder in städtisch angemieteten Unterkünften untergebracht und zwar in Einzelzimmern. Der Dornahof als Träger der Wohnungslosenhilfe hat ein sorgfältiges Hygienekonzept
    für seine Einrichtungen und Angebote. Um auch in der Notübernachtung Einzelzimmer zu ermöglichen, hat die Stadt eine zusätzliche Wohnung angemietet. Sollte vom Träger der Wohnungslosenhilfe (Dornahof) ein Signal kommen, dass die Kapazitäten nicht ausreichen, werden
    wir nach Lösungen suchen. Es gibt, auch auf Rückfrage, keine Bedarfs- oder Problemanzeige, die es erfordern würde, Hotelzimmer oder Ferienwohnungen anzumieten. Darüber hinaus benötigen viele
    Wohnungslose nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch Begleitung und teilweise die tägliche Präsens einer Fachkraft. In der Eberhardstraße und im Frauenunterstützungszentrum im Schleifmühlweg ist das gegeben. Dies wäre in Hotels oder Ferienwohnungen nicht zu leisten,.
    Tagsüber haben die Tagesstätten im Männerwohnheim und im Unterstützungszentrum für Frauen geöffnet. Auch Personen in den Notübernachtungen dürfen ihre Unterkünfte derzeit coronabedingt
    auch tagsüber nutzen. Die Stadt bemüht sich zusätzlich darum, dass ergänzende Angebote bzw. Aufenthaltsorte, z.B. das Eberhardscafe, wieder geöffnet werden können und sucht dafür auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Die Situation einer Großstadt wie Düsseldorf ist in keiner Weise mit der Situation in Tübingen zu vergleichen, weder was den Bedarf, noch was die Angebotsstrukturen anbetrifft. In Großstädten gibt es meist eine erhebliche Zahl Wohnungsloser, die auf der Straße leben.
  2. Gibt es die Möglichkeit, die Sanitäranlagen von ohnehin geschlossenen Schwimmbädern für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen zu öffnen (z.B. das Uhlandbad)?

    Antwort der Verwaltung:
    Die öffentlichen WCs sind geöffnet und nutzbar. Duschgelegenheiten sind nicht coronabedingt geschlossen, sie gibt es bei der Tagesstätte im Männerwohnheim und im Frauenunterstützungszentrum, in den Notübernachtungen für Männer und Frauen und im
    Kontaktladen Janus in der Kelternstraße. Eine Öffnung des Uhlandbads für Wohnungslose wäre mit sehr hohem Aufwand und Kosten verbunden und ist nicht geplant. Uns ist nicht bekannt, dass Wohnungslose das Uhlandbad zum Duschen genutzt haben, als es noch offen hatte.

  3. Mit „housing first“ werden in mehreren europäischen Ländern gute Ergebnisse bei der dauerhaften Bekämpfung von Wohnungslosigkeit erzielt, bei gleichzeitiger Senkung der Kosten (sichere, eigene Wohnung als erster Schritt, Therapie- und Unterstützungsangebote stehen jederzeit
    zur Verfügung, insbesondere nach dem Einzug in die eigene Wohnung). Welche Vorbedingungen gibt es in der Stadt Tübingen, um sich für eine eigene Wohnung zu qualifizieren?

    Antwort der Verwaltung:
    Das erfordert eine gründliche Auseinandersetzung, die Stadt wird sich damit befassen. In gewissem und eingeschränktem Sinne bedeutet aber die bereits praktizierte städtische Unterbringung, derzeit über 130 Wohnungen verteilt in der Stadt, einen solchen Ansatz. Der housing-first-Ansatz greift v.a.
    in großen Städten, in denen tatsächlich viele Menschen auf der Straße leben und übernachten, das ist in Tübingen nicht der Fall. Die Stadt wird das Konzept der Wohnungslosenhilfe gemeinsam mit dem Landkreis und den Trägern beraten und weiterentwickeln und sich dabei auch mit dem housing
    first-ansatz auseinandersetzen. Den Ansatz, Mitwohnungen ohne jegliche Voraussetzungen oder Regelungen zu vermitteln, sehen wir aber grundsätzlich kritisch, da es auch um eine Verträglichkeit
    mit der Nachbarschaft und dem Wohnumfeld geht. Es bedarf der flankierenden Beratung und Unterstützung, das ist entscheidend. Insgesamt und mit Blick auf den Landkreis haben wir in Tübingen eine vergleichsweise gute Hilfestruktur für Wohnungslose mit vielen abgestuften Wohn-
    und Hilfeangeboten für Frauen und Männer. Auch die Clearingstelle Wohnen hat bereits in einigen Fällen gezielt Mietwohnungen an Wohnungslose vermittelt, verbunden mit Abklärung der erforderlichen flankierenden Hilfe.

Bericht zur praktischen Auswirkung der Zweckentfremdungsverbotssatzung von Wohnraum in Tübingen

Bericht zur praktischen Auswirkung der Zweckentfremdungsverbotssatzung von Wohnraum in Tübingen

Die Verwaltung wird aufgefordert Auskunft zu geben, wie viele leerstehende Häuser nach Einführung der Zweckentfremdungsverbotssatzung durch Intervention der Stadt erfolgreich in städtischen Besitz übergegangen sind, bei wie vielen es erfolglos versucht wurde, und bei wie vielen eine Intervention noch möglich wäre.

Begründung:

Aufgrund der vorherrschenden und wachsenden Wohnungsnot erweist es sich als wichtiges Anliegen, lange leerstehende Wohnungen und Häuser zu vermieten. Ein angemessener Schritt wäre, eine Auskunft über den Kauferfolg der Stadt von länger leerstehenden Häusern und Wohnungen zu bekommen, um die Verhandlungsstrategien mit den Vermieter*innen auf ihren Erfolg überprüfen zu können und um langfristig bessere Strategien zu entwickeln, damit bereits bestehender Wohnraum vermietet werden kann.

Hintergrund:

Satzung der Universitätsstadt Tübingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Universitätsstadt Tübingen (Zweckentfremdungsverbotssatzung -ZwEVS-) vom 04.10.2016.