Bericht zur praktischen Auswirkung der Zweckentfremdungsverbotssatzung von Wohnraum in Tübingen
Die Verwaltung wird aufgefordert Auskunft zu geben, wie viele leerstehende Häuser nach Einführung der Zweckentfremdungsverbotssatzung durch Intervention der Stadt erfolgreich in städtischen Besitz übergegangen sind, bei wie vielen es erfolglos versucht wurde, und bei wie vielen eine Intervention noch möglich wäre.
Begründung:
Aufgrund der vorherrschenden und wachsenden Wohnungsnot erweist es sich als wichtiges Anliegen, lange leerstehende Wohnungen und Häuser zu vermieten. Ein angemessener Schritt wäre, eine Auskunft über den Kauferfolg der Stadt von länger leerstehenden Häusern und Wohnungen zu bekommen, um die Verhandlungsstrategien mit den Vermieter*innen auf ihren Erfolg überprüfen zu können und um langfristig bessere Strategien zu entwickeln, damit bereits bestehender Wohnraum vermietet werden kann.
Hintergrund:
Satzung der Universitätsstadt Tübingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Universitätsstadt Tübingen (Zweckentfremdungsverbotssatzung -ZwEVS-) vom 04.10.2016.