Hallo Tübingen!

Herzlichen Willkommen! Wir sind Die FRAKTION – PARTEI, DiB, Huhn und für euch im Gemeinderat Tübingen tätig. In unserer Fraktion sind Stefan Klepp und Markus Vogt.

Wir freuen uns, für die Tübinger Bürger*innen im Gemeinderat zu sein, das uns entgegen gebrachte Vertrauen ehrt uns und wir werden alles daran setzen das Leben in Tübingen zu verbessen.

Wenn Ihr Fragen oder ein Anliegen habt, dann könnt Ihr mit uns, über unser Kontaktformular, Kontakt treten.

Wir haben auch eine offene Fraktionssitzung und freuen uns über Besuch. Weitere Infos findet ihr bei Offene Fraktionssitzung.

Eure Fraktion, Die FRAKTION – PARTEI, DiB, Huhn

Be- bzw. Entnennung von Brücken

(Um)bennenung der “Radbrücke Mitte” in “Kiomars-Javadi-Brücke” durch Einbindung des Namens in den Stadtplan, analog zum “Bankmannsteg” und “Indianersteg”.
Alternativ: Entnennung von “Bankmannsteg” und “Indianersteg” im Stadtplan und Verwendung umständlicher Beschreibungen statt dieser Kolloquialismen in sämtlicher öffentlicher Kommunikation und Vorlagen.

Antragsbegründung:

Aufgrund der räumlichen Nähe zum Tatort und dem bisherigen Mangel an einem griffigen Namen eignet sich die “Radbrücke Mitte” hervorragend als Mahnmal und Erinnerungsort für Kiomars Javadi. (https://de.wikipedia.org/wiki/Kiomars_Javadi)

Bei der Diskussion um die Benennung der “Radbrücke Mitte” als “Kiomars-Javadi-Brücke” und in der Sitzung des Planungsausschusses vom 16.05.2024 wurde mehrmals von der Verwaltung das Argument vorgebracht, dass eine offizielle Benennung von Brücken nicht möglich bzw. üblich sei. Namen wie “Bankmannsteg” oder “Indianersteg” sei Kolloquialismen und würden von Stadt nur der Deutlichkeit wegen, jedoch nicht z.B. im Stadtplan verwendet.

Wenn man nun aber den aktuellen Stadtplan ansieht, so zeigt sich ganz eindeutig, dass die Stadt diese Bezeichnungen nicht nur in Vorlagen und in der Kommunikation verwendet, sondern sie auch im Stadtplan hinterlegt hat. (Siehe Fotos vom 30.05.24)

Es spricht also, aus unserer Sicht, nichts dagegen, die Bezeichnung “Kiomars-Javadi-Brücke” in den Stadtplan mit aufzunehmen, sie in Vorlagen und in der Kommunikation so zu nennen und diese Bezeichnung langsam im Volksmund zu etablieren.

Sollte dies, aus weiteren sehr realen und keineswegs erfunden Gründen, nicht möglich sein, schlagen wir vor, auf informelle Benennungen bzw. Bezeichnungen dieser Art bei allen Brücken im Stadtgebiet zu verzichten und stattdessen fachlich korrekte sperrige Begriffe wie beispielsweise “alter Kläranlagensteg zwischen B12 und Kreisfischereiverein” oder “Marodes Brückchen beim Platz der Stadt Monthey” zu verwenden.

PS: Uns ist bewusst, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung der “alter Kläranlagensteg zwischen B12 und Kreisfischereiverein”, früher bekannt als “Bankmannsteg”, bereits größtenteils abgebaut ist. Da sich diese Realität aber noch nicht im Stadtplan spiegelt, ist er hier enthalten.

Unterstützung des Plant Based Treaty

Beschluss:

  1. Die Stadt Tübingen unterstützt den PBT, wie bereits 23 andere Städte weltweit.
  2. Die Stadt Tübingen schreibt im Namen des Gemeinderates und der Stadtverwaltung Tübingen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz an, um die Bundesregierung aufzufordern, den PBT zu unterstützen und mit den anderen Staaten der Erde geeignete Maßnahmen für eine Agrar- und Ernährungswende hin zu einem nachhaltigen pflanzenbasierten Ernährungssystem zu beschließen.
  3. Die Stadt ermittelt und berechnet die verbrauchsbedingten Treibhausgasemissionen innerhalb der Stadtgrenzen und aktualisiert den städtischen Klimaaktionsplan, um pflanzliche Lebensmittel zu einem Kernstück der städtischen Klimapolitik zu machen.
  4. Die Stadt Tübingen beschließt, dass bei allen Sitzungen und Veranstaltungen der Stadtverwaltung ausschließlich pflanzliche Lebensmittel angeboten werden und, wenn möglich, von einem lokalen Anbieter, der nachhaltige pflanzenbasierte Zutaten verarbeitet.
  5. Die Stadt Tübingen beschließt, dass alle Veranstaltungen von der Stadtverwaltung organisiert genutzt werden, um angemessen umweltfreundliche pflanzliche Lebensmittel und Getränke zu fördern und bereitzustellen, sowie Informationen über die Klima- und Gesundheitsvorteile und die relativen Kosten verschiedener Proteinquellen aufzuzeigen und die Menschen darüber zu informieren, wie sie sich ausgewogen pflanzlich ernähren können.
  6. Die Stadt Tübingen stellt durch Genehmigungsauflagen sicher, dass bei Veranstaltungen auf städtischen Freiflächen, bei denen Verpflegung angeboten wird, mindestens 50% der Anbieter umweltfreundliche pflanzliche Optionen anbieten.
  7. Die Stadt Tübingen führt in Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen öffentliche Interventionskampagnen wie Veggie-Tage, Veganuary oder Greener by Default durch und prüft die Möglichkeit, eine pflanzliche Aktionswoche einzuführen.
  8. Die Stadt Tübingen nutzt die Kommunikationskanäle der Stadtverwaltung zur Förderung nachhaltiger (und erschwinglicher) Ernährungspraktiken in der gesamten Stadt, einschließlich Einzelheiten zu den Klima- und Gesundheitsvorteilen von pflanzlichen Lebensmitteln und zur Aufklärung der Menschen über die besten Wege zu einer ausgewogenen pflanzlichen Ernährung.
  9. Die Stadt fördert in Zusammenarbeit mit Gruppen in der ganzen Stadt die Einrichtung neuer und geeigneter Gemeinschaftsgärten und Obstgärten. Sie identifiziert brachliegende Flächen, damit diese wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden können, für den Anbau von preiswerten und zugänglichen pflanzlichen Lebensmitteln für die Gemeinschaft.
  10. In Zusammenarbeit mit Gruppen fördert die Stadt die Einrichtung von Saatgutverteilzentren, um den Eigenanbau zu fördern und den Zugang zu frischem Obst und Gemüse zu verbessern.
  11. Die Stadtverwaltung sondiert die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen zur Einrichtung einer speziellen pflanzlichen Lebensmittelbank/Foodsharing in Tübingen.
  12. Der Anteil der fleischfreien bzw. pflanzenbasierten Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten wird erhöht.
  13. Die Stadtverwaltung vermittelt bestehende und entwickelt ggf. eigene Informationskampagnen, die junge Menschen für die Auswirkungen ihrer Lebensmittelauswahl auf Umwelt, Gesundheit und Tierschutz sensibilisieren sollen.
  14. Die Stadtverwaltung führt städtische Kampagnen durch, mit denen Cafés und Restaurants aufgerufen werden, Pflanzenmilch statt Kuhmilch als Standard einzuführen, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
  15. Die Stadtverwaltung fordert die Universität der Stadt Tübingen auf, den Plant Based Treaty zu unterstützen, und diskutiert mit ihr über die Möglichkeit, rein pflanzliche Speisen in den Mensen als Standard anzubieten.
  16. Die Stadtverwaltung erstellt einen Aktions- und Zeitplan zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sowie zur regelmäßigen Berichterstattung über die Fortschritte.
  17. Die Stadtverwaltung leitet eine Kopie dieses Antrags an den Deutschen Städtetag weiter, um die Mitgliedsstädte um Unterstützung zu bitten.
  18. Die Stadtverwaltung leitet eine Kopie dieses Antrags an unsere aktiven Partnerstädte weiter, um sie um Unterstützung zu bitten.

Begründung:

Weltweit rufen Städte und Gemeinden den Klimanotstand aus und bemühen sich kommunale Beschlüsse unter Berücksichtigung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu fassen und ihren Teil dazu beizutragen, die globale Erhitzung auf 1,5 Grad und möglichst unter 2 Grad zu begrenzen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Prognosen des Weltklimarates machen deutlich, dass entschlossene Maßnahmen notwendig sind, um den Auswirkungen der Klimakatastrophe wirksam entgegenzuwirken.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2023 hat Deutschland sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 65% zu senken und bis 2045 klimaneutral zu werden. Auch Tübingen möchte klimaneutral bis 2030 werden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaschutzprogramm-2023-2226992

Auch das Artensterben ist eine große Bedrohung für das Ökosystem Erde und damit unser Leben in Zukunft. Mit der “Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt” strebt die Bundesregierung die Umsetzung internationaler Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland an. Sie bezieht alle gesellschaftlichen Akteure, und damit auch Kommunen, mit ein.

https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/allgemeines-und-strategien/nationale-strategie

Laut Umweltbundesamt trug die Landwirtschaft 2022 mit 76% zu den deutschen Methanemissionen bei. Innerhalb dieses Sektors ist insbesondere die Tierhaltung die Hauptquelle für dieses sehr wärmewirksame Treibhausgas. Im weltweiten Durchschnitt verursacht die Tierhaltung durch Gülle sowie die Verdauung der wiederkäuenden ‘Nutztiere’ rund 32% der menschengemachten Methanemissionen.

https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/methan-emissionen

Laut dem “Global Methane Assessment” der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2021 sind bis 2030 Methanreduzierungen von 45% erforderlich, um bis 2045 einen Temperaturanstieg um 0,3 °C zu vermeiden. Da Methan ein recht kurzlebiges Treibhausgas ist, kann dessen Reduktion die globale Erwärmung kurzfristig abbremsen und uns so Zeit verschaffen, die wir benötigen, um das sehr viel langlebigere Kohlendioxid wieder aus der Atmosphäre zu binden.

https://www.unep.org/resources/report/global-methane-assessment-benefits-and-costs-mitigating-methane-emissions

Laut Chatham House im Auftrag des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ist das weltweite Ernährungssystem der Haupttreiber für den rasanten Artenverlust, der sich ohne Agrarwende weiter beschleunigen wird. Dies liegt insbesondere an dem enormen Flächenbedarf der Tierhaltung und der damit verbundenen Zerstörung von Ökosystemen.

https://www.chathamhouse.org/2021/02/food-system-impacts-biodiversity-loss

Laut der bisher umfassendsten Metastudie der Oxford University über die Auswirkungen des weltweiten Ernährungssystems auf Klima, Umwelt und Artenvielfalt dienen 83% der Agrarflächen in Form von Tierfutter und Weideland der Herstellung von Tierprodukten, welche aber nur 18% der weltweit verzehrten Kalorien liefern. Umgekehrt werden 82% der weltweit verzehrten Kalorien auf nur 17% der Agrarflächen in Form von pflanzlichen Lebensmitteln für den direkten menschlichen Verzehr hergestellt.

https://www.josephpoore.com/Science%20360%206392%20987%20-%20Accepted%20Manuscript.pdf

Auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, DGE, hat unter Bezugnahme der Auswirkungen auf Gesundheit, Klima und Umwelt die Empfehlungen für den Konsum von Tierprodukten deutlich gesenkt. So heißt es in der Einleitung zu den neuen Empfehlungen: “Bunt und gesund essen und dabei die Umwelt schonen, das sind die DGE-Empfehlungen. Wer sich überwiegend von Obst und Gemüse, Vollkorngetreide, Hülsenfrüchten sowie Nüssen und pflanzlichen Ölen ernährt, schützt nicht nur seine Gesundheit, sondern schont dabei die Ressourcen der Erde.”

https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen

Die globale Kampagne Plant Based Treaty (PBT) ist angelehnt an den bekannten Fossil Fuel Treaty und fordert die Regierungen der Welt auf, die Notwendigkeit einer sicheren und fairen, pflanzenbasierten Agrar- und Ernährungswende anzuerkennen und deren Umsetzung auszuhandeln. Der PBT zielt darauf ab, die weitere Expansion der Tierindustrie und die Zerstörung von Ökosystemen durch diese zu stoppen, die Transformation hin zu einer pflanzenbasierten Landwirtschaft zu fördern und die Wiederaufforstung und Renaturierung kritischer Ökosysteme aufzunehmen, um dem Klima- und Artenschutz zu dienen.

https://www.plantbasedtreaty.org

Mit Maßnahmen, die den Zugang zu und Konsum und Herstellung von pflanzenbasierten Lebensmitteln fördern, kann die Stadt Tübingen dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der weltweiten Tierprodukteindustrie auf die Klimakatastrophe, das Artensterben und zahlreiche weitere Planetare Belastungsgrenzen abzumildern und die konsumbedingten Emissionen der Stadt Tübingen zu senken.

Beispiele bisheriger unterstützende Städte:

  1. Amsterdam, Niederlande
  2. Edinburgh, UK, plus Implementierungsplan
  3. Exmouth, UK
  4. Norwich, UK
  5. Lambeth, UK
  6. Haywards Heath, UK
  7. Los Angeles, USA
  • – Paul Schmitthenner (1884–1972), Architekt in Kilchberg
    – Gebhard Müller (1900–1990), Politiker (CDU), MdL (Württemberg-Hohenzollern, Baden-Württemberg), Ministerpräsident (Württemberg-Hohenzollern und Baden-Württemberg), Präsident des Bundesverfassungsgerichts
    -Kurt Georg Kiesinger (1904–1988), Bundeskanzler und Ministerpräsident
    -Theodor Eschenburg (1904–1999), Politikwissenschaftler

werden die Ehrenbürgerschaft der Stadt Tübingen aberkannt.

Begründung:

Wir, gemeinsam mit der SPD Tübingen, haben bereits im Jahr 2023 Mittel im Haushalt für die Erforschung der „Ehrenwürdigkeit“ der Ehrenbürger*innen der Stadt Tübingen bereitgestellt. Dies soll durch eine qualifizierte Kommission erfolgen, ähnlich wie es bereits von uns für problematische Straßennamen beantragt und umgesetzt wurde.

Bisher wurde diese Forschung nicht durchgeführt. Leider war die Verwaltung nicht in der Lage, eine solche Kommission zusammenzustellen und/oder ein Gutachten in Auftrag zu geben. Deshalb haben wir die Recherche eigenständig durchgeführt. Die Liste ist sicherlich nicht vollständig, da wir nur Zugriff auf eindeutig belegtes und veröffentlichtes Material im Internet haben. Es ist anzunehmen, dass es weitere Rassist*innen und Nationalsozialist*innen unter den Ehrenbürger*innen von Tübingen gibt.

Nach heutigen moralischen Maßstäben, die auch weithin von der damaligen Gesellschaft akzeptiert wurden, halten wir die genannten Personen für nicht würdig, die höchste Auszeichnung der Stadt Tübingen zu erhalten. Durch die Aberkennung der „Ehre“ von Verbrecher*innen, Opportunist*innen sowie Mitläufer*innen während der NS-Zeit und anderer rassistischer Regime und Ideologien setzt die Stadt Tübingen ein starkes Zeichen gegen diese Ideologien. Gleichzeitig sollen Widerstandskämpfer*innen gegen dieselben Regime und Ideologien geehrt werden.

Paul Schmitthenner: 1931 begann Schmitthenner, mit dem „Kampfbund für deutsche Kultur“ (KfdK), einer Organisation der NSDAP, zu kooperieren und für ihn öffentlich aufzutreten, im Juli 1932 war er Mitunterzeichner des Manifests „Deutsche Geisteswelt für den Nationalsozialismus“, und im März 1933 trat er der NSDAP bei. Im selben Jahr wurde er zum „Reichsfachleiter für bildende Kunst“ im KfdK ernannt, lehnte aber einen Ruf an die TH Charlottenburg ab. Regional bekannt ist vor allem die maßgeblich von ihm im Heimatschutzstil konzipierte Kochenhofsiedlung, deren früheste Planungen bis in das Jahr 1927 zurückreichen und die 1933 in Stuttgart als Gegenmodell zur Weißenhofsiedlung errichtet wurde – Vertreter des Heimatschutzstils und vor allem der KfdK lehnten das Flachdach als „undeutsch“ ab. 1932 schrieb Schmitthenner: „Die Merkmale deutscher Baukunst sind entscheidend im deutschen Volkstum begründet, dessen Wesen wiederum bedingt ist durch das Stück Erde, mit dem es schicksalhaft verbunden, das die Wiege seiner Geschichte und Art ist. In der deutschen Baukunst offenbart sich dieses Wesen am sinnfälligsten in der Tradition.“ Voigt zufolge sei er in der Folgezeit in Gegnerschaft zu monumentalen Nazi-Baukonzepten geraten, insbesondere zur Umgestaltung Berlins („Germania“) und verschiedener im Kriege zerstörter Städte, während Nerdinger meint, er habe lieber in Stuttgart, dem Ort, wo er als Professor lehrte, bleiben wollen, und: „Dass Schmitthenner für ein sanftes, ‚unscheinbares‘ Bauen im Sinne Adalbert Stifters plädierte, mag eine Divergenz zu den monumentalen Planungen insbesondere von Speer ausgedrückt haben, aber auch diese Haltung hat nicht das Geringste mit einer Distanzierung vom Nationalsozialismus zu tun, im Gegenteil, er wollte nur der rassistischen Bewegung, der er bis zu deren Ende 1945 als Parteimitglied angehörte, eine andere Richtung zu einem stärker mit den Wurzeln des ‚Volkstums‘ verbundenen Bauen geben. Er trug eine Alternative, aber doch keineswegs eine Gegenposition zum NS-Bauen vor.“

Quelle: https://www.ns-akteure-in-tuebingen.de/biografien/partei/paul-schmitthenner

Gebhard Müller: Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten arbeitete er, 1939/40 und 1944/45 durch Kriegsdienst unterbrochen, als Amtsrichter und Landgerichtsrat in Waiblingen, Göppingen und Stuttgart. Er wurde Mitglied im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) und in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) und war Förderndes Mitglied der SS, widersetzte sich aber auch einzelnen Maßnahmen des NS-Staates und der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP).

Quelle: https://stadtlexikon.karlsruhe.de/index.php/De:Lexikon:bio-0070

Kiesinger trat zum 1. Mai 1933 in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 2.633.930). Er trat auch in das NSKK ein. Zu seinen Beweggründen für den Beitritt äußerte Kiesinger sich später verschiedentlich. In seinen Memoiren behauptet er, er habe Exzesse verhüten wollen, und sei in die NSDAP eingetreten, um ihre Ideologie zu verändern. Er behauptete dort auch, dass sein Motiv am Anfang gewesen sei, der antisemitischen „Rassenpropaganda entgegenzuwirken“. Sein Biograph Gassert erachtet das als unglaubwürdig.

Die deutsch-französische Journalistin Beate Klarsfeld zeigte Kiesingers enge Verbindungen zu Ribbentrop und Joseph Goebbels, dem Chef des nationalsozialistischen Propagandaministeriums, auf. Sie behauptete außerdem, Kiesinger sei maßgeblich für die Inhalte der deutschen Auslandssendungen verantwortlich gewesen, zu denen auch Antisemitismus und Kriegspropaganda gehörten, und habe eng mit den SS-Funktionären Gerhard Rühle und Franz Alfred Six zusammengearbeitet. Letzterer war für Massenmorde im von den Nazis besetzten Osteuropa verantwortlich und wurde im Nürnberger Einsatzgruppenprozess als Kriegsverbrecher angeklagt. Auch nach Bekanntwerden der Judenvernichtung hatte Kiesinger weiterhin antisemitische Propaganda betrieben. Diese Behauptungen stützten sich unter anderem auf Dokumente, die Albert Norden über die Täter von Kriegs- und NS-Verbrechen veröffentlichte.

Einer seiner Tiefpunkte als Bundeskanzler war 1968, als die Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld, die mit ihrem Mann Serge Klarsfeld gegen Nazi-Verbrecher kämpfte, ihm während des Christdemokraten-Parteitags 1968 öffentlich eine Ohrfeige gab und ihn einen Nazi nannte. Sie tat dies auf Französisch und wiederholte – während sie von zwei Platzanweisern aus dem Raum gezerrt wurde – ihre Worte auf Deutsch: „Kiesinger! Nazi! Abtreten!“ („Kiesinger! Nazi! Treten Sie zurück!“) Kiesinger, der sich die linke Wange hielt, antwortete nicht. Bis zu seinem Tod weigerte er sich, sich zu dem Vorfall zu äußern, und bei anderen Gelegenheiten bestritt er ausdrücklich, dass er opportunistisch gewesen sei, als er 1933 der NSDAP beigetreten sei (obwohl er zugab, in das deutsche Außenministerium eingetreten zu sein, um seiner Einberufung durch die Wehrmacht im Jahr 1940 zu entgehen). Weitere prominente Kritiker waren die Schriftsteller Heinrich Böll und Günter Grass. (1966 hatte Grass Kiesinger in einem offenen Brief aufgefordert, die Kanzlerschaft nicht anzunehmen). Im Jahr 2006, 40 Jahre später, gestand Grass in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung seine Mitgliedschaft in der Waffen-SS, was zu einer Kontroverse wurde.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Georg_Kiesinger

Am 30. Juni 1933 trat Eschenburg der Schutzstaffel der NSDAP (SS) als Anwärter bei und wurde am 6. März 1934 SS-Mann. Das begründete er in seinen Lebenserinnerungen selbstkritisch mit seinem damaligen Opportunismus. Dass er, wie er auch schrieb, bereits drei Monate später wieder austrat, fand sich nicht in seiner SS-Stammrolle, die später die Politologin Hannah Bethke untersuchte. Michael Naumann hält diese Angabe Eschenburgs für unglaubwürdig.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Eschenburg

Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein

Der Gemeinderat der Stadt Tübingen ersucht die TüBus GmbH, zukünftig auf die Einleitung von Strafanzeigen oder Strafanträgen gemäß § 265a wegen Beförderungserschleichung zu verzichten.

Begründung des Antrags:

Die Kriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein betrifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen. Oftmals führen Armut und schwierige Lebensumstände dazu, dass Personen ohne Fahrschein fahren.

Die Strafzahlung gemäß § 265a kann oft nicht beglichen werden, was eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge hat. Fahren ohne gültigen Fahrschein ist der Hauptgrund für die Verhängung solcher Ersatzfreiheitsstrafen, von denen jährlich 7.000 bis 10.000 Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betroffen sind. Die Inhaftierung verschlimmert oft die bereits prekäre Situation und kann zu Job- und Wohnungsverlust führen.

Die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein widerspricht dem Prinzip des Strafrechts, wonach Strafe nur als letztes Mittel eingesetzt werden soll. Die Verkehrsbetriebe haben unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg. Ein Verzicht auf Strafanzeigen beeinträchtigt also nicht die rechtlichen Möglichkeiten der Unternehmen.

Ein Verzicht auf Strafanzeigen würde zudem die Justiz und Ermittlungsbehörden entlasten. Andere Städte wie Karlsruhe, Bremen und Düsseldorf haben bereits ähnliche Maßnahmen beschlossen.

Die Ampelkoalition in Berlin hat eine Überarbeitung des Straftatbestandes der Leistungserschleichung, § 265a StGB, in Aussicht gestellt, darunter die mögliche Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit. Dadurch könnten Bußgelder verhängt werden, die in der Regel niedriger sind als Strafzahlungen und auch von finanziell weniger gut gestellten Menschen leichter aufgebracht werden können.

Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtsanwalt in München und Rechtswissenschaftler sowie ehemaliger Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, äußerte sich am 23. Mai 2022 in der Legal Tribune Online zur Frage, ob das Fahren ohne gültigen Fahrschein überhaupt bestraft werden soll:

„(…) Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld. Das reicht für keine der anderen Varianten des § 265a StGB. Die geschädigten Unternehmen können sich zivilrechtlich wirksam wehren. Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben. (…)“*

*https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-schwarzfahren-weiter-bestrafen/

Auch andere Jurist:innen stellen in Frage, ob das bloße nichtbezahlen eines Fahrscheins überhaupt eine “Erschleichung” darstellt.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fahren-ohne-fahrschein-freiheitsfonds-ampelkoalition-erschleichen-265a-buschmann-gesetzesaenderung-schwarzfahren

Nicht unproblematisch ist auch die Herkunft und die Wirkung des Paragrafen:

“Seinen Ursprung hat Paragraf 265a in der NS-Zeit, wie das Bundesjustizministerium auf Nachfrage bestätigt: Demnach habe damals der Missbrauch eines Münzfernsprechers strafrechtlich nicht verfolgt werden können, weil kein „Täuschungsadressat“ vorgelegen habe. Schließlich war der „Getäuschte“ in diesem Fall eine Maschine. Als Folge wurde 1935 Paragraf 265a erlassen. Heute betroffen von Haftstrafen durch das Erschleichen von Leistungen sind vor allem arme Menschen. Zwar werden mehrheitlich Geldstrafen erteilt mit der Möglichkeit, diese abzuarbeiten, etwa durch Sozialstunden. Das sei aber beispielsweise Obdachlosen oder Suchtkranken oftmals nicht möglich – und es komme schließlich doch zu einer Haftstrafe, einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe, []…”*

*https://www.hessenschau.de/wirtschaft/wenn-schwarzfahrer-im-gefaengnis-landen,schwarzfahren-gefaengnis-100.html

Besonderer Dank gilt der Fraktion “Die PARTEI-Klima-Fraktion” des Düsseldorfer Stadtrates und Die Linke in Karlsruhe, deren Antrag als maßgebliche Grundlage für diesen Antrag diente.

TÜL/Die Linke Fraktion

Die FRAKTION – PARTEI, DiB, Huhn

Änderung zu Änderungsantrag 26a/2023 unserer Fraktion zu Grundsätze zur Benennung von Straßen 

II 

3. Mitglieder aus Verwaltung, Gemeinderat und Integrationsrats, handelt es sich […]

Neue Punkte:

  • Alle Straßen im Gebiet der Stadt Tübingen, die nach Personen benannt sind, die Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Chauvinismus und andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z. B. Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Behindertenfeindlichkeit) nachweislich ausgeübt oder unterstützt haben sollen ersetzt werden.
  • Um nicht in den Gefahr zu kommen, Geschichte zu vergessen oder gar “auszulöschen”, werden die im vorherigen Punkt erwähnten Fälle durch Namen von Opfer gruppenbezogener menschenfeindlicher Gewalt (insbesondere Mord) oder durch Namen von Wiederstandkämpfer*innen gegen solche Ideologien ersetzt.

IV

  • “3. Die durch die Benennung zu ehrende Person soll einen Bezug zu Tübingen haben.” streichen.
  • 4. Frauen sind bisher bei der Benennung der Straßen im Stadtgebiet nicht angemessen vertreten. Bei der Benennung von Straßen sollen als Zielgröße daher mindestens 50% der Straßennamen nach nicht cis-männer Personen bennant sein.
  • 5. Die Diversität der Universitätsstadt Tübingen soll bei der Benennung von Straßen berücksichtigt werden. Als Zielgröße sollen mindestens 25% der Straßennamen nach Migrant*innen, Jüdinnen:Juden, People of Color oder andere Personen, die Rassismus erfahren, benannt werden.

Begründung: 

Vor 3 Jahren hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, zu prüfen, ob die folgenden drei Personen würdig sind, in Tübingen mit Straßennamen geehrt zu werden: Eduard Haber, Eduard Spranger, Wilhelm Schussen. 3 Jahre später liegen uns nun die Ergebnisse dieser Prüfung vor. Unsere Vermutung hat sich leider bestätigt, dass sie es nicht sind.

Da diese Maßnahme längst überfällig ist, plädieren wir für die rasche Umsetzung von Umbenennung aller Straßennamen, die Menschen ehren, die großes Leid angetan haben, mitverursacht oder unterstützt/gutgeheißen haben.

Es geht um Recht, Unrecht, Gefühle und Existenz der Menschen in Tübingen, die noch heute unter den Folgen von Rassismus, der Kolonialisierung und des Nationalsozialismus leiden, es geht um das klare Zeichen, dass Tübingen eben keinen „kolonialen Willen“ hat und dass Tübingen keine Rassist*innen/Antisemitin*innen/Kolonialist*innen ehrt. Der bürokratische Aufwand für die Anwohner*innen ist da ein überschaubarer Preis. Es sollte im Interesse aller Anwohner*innen der Straße sein, endlich nicht mehr den Namen eines kolonialen Nazis auf ihrem Adressbogen zu haben und Tübingen sollte froh sein, ein*e Verbrecher*in weniger zu ehren.

Der Integrationsrat beziehungsweise Personen, die noch heute unter den Folgen von Rassismus, der Kolonialisierung und des Nationalsozialismus leiden, sollen eine großere Stimme in diesem Prozess erhalten und zu jeder Straßenbenennung und Umbenennung stärker miteinbezogen werden.

Durch die Umbenennung der Straße zu Ehren von Opfer von rassistischemotivierte Mord (wir im Fall von Kiomars Javadi Mord) oder Wiederstandkämpfer*innen gegen dessen Ideologien bei gleichzeitiger Aberkennung dieser gegenüber, zum Beispiel einem Befürworter des Nationalsozialismus, setzt Tübingen ein klares Zeichen gegen rassistisch motivierte Gewalt. Außerdem geht Tübingen dadurch einen weiteren Schritt in die Richtung, gesellschaftliche Ehrungen nicht mehr den Täter*innen, Mitläufer*innen und passiven Unterstützer*innen, sondern den Opfern und Wiederstandkämpfer*innen des Nationalsozialismus zukommen zu lassen, ohne die Geschichte zu vergessen oder gar “auszulöschen” (Wort und Argument aus dem Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Tübinger Straßennamen).

Wir lehnen lokalpatriotistische Politik und denken nicht, dass alle Straßen mit Namen von Personen mit einem Bezug zu Tübingen benannt werden sollen. Das war noch nie so (zum Beispiel Bismarckstraße) und wir sehen keinen guten Grund dafür, warum dies eingeführt werden soll.

Beispiele von Personen die keine Straßenname nach ihnen benannt haben und zukünftig haben könnten:

Kiomars Javadi flüchtete 1986 aus dem Iran und wohnte bis zu seiner Ermordung 1987 mit seiner Frau in Tübingen. Als er am 19.08.1987 im damaligen Tübinger Supermarkt “Pfannkuch” einige Einkäufe erledigen wollte, schleppten ihn mehrere Angestellte des Supermarkts zunächst in den Keller, wo er mittels eines Gummiknüppels misshandelt wurde. Zunächst konnte er aus dem Keller des Supermarktes fliehen, wurde jedoch im Hinterhof von den Angestellten eingeholt und in einen Würgegriff genommen. Nach 4-6 Minuten verstarb Javadi, während mindestens 15 Zeugen dabei zu gesehen haben. Nach 18 Minuten traf die Polizei ein, und legte dem bereits verstorbenen Javadi Handschellen an. 

Unmittelbar nach dem Tod wurde offenbar ein erfundene Notwehr für die beiden Haupttäter konstruiert, wonach Kiomars beim Ladendiebstahl ertappt worden sei. Man präsentierte der Polizei einen Einkaufswagen, den das Opfer angeblich benutzt haben soll, mit Lebensmitteln, die vorgeblich gestohlen wurden. Jedoch fanden sich keine Fingerabdrücke von Kiomars Javadi auf den Lebensmitteln. Angeblich habe sich Javadi einen Einkaufswagen mit Ware voll gestopft und versucht durch die Hintertür zu fliehen. Die wahrscheinlich rassistischen Hintergründe und ein bedingter Tötungsvorsatz waren vor Gericht kein Thema. Sogar die Täter selbst sagten vor Gericht, dass es sich eigentlich gar nicht um einen Ladendiebstahl gehandelt hätte.
Am 30. Juni 1988 wurde nach einem kurzen Prozess das Urteil gegen die beiden Pfannkuch-Mitarbeiter verkündet. Die beiden Täter bekamen eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Quelle 1, 2 und 3)

Charlotte Pagel wurde am 29. September 1894 als Tochter des bekannten Medizinhistorikers Julius Leopold Pagel und seiner Frau Marie, geb. Labaschin, in Berlin geboren. Da ihr jüngerer Bruder Walter 1926 in Tübingen eine Assistenzarztstelle als Prosektor am Anatomischen Institut der Universität annahm, kam Charlotte Pagel mit ihrem kranken Bruder Albert 1927 nach Tübingen; sie wohnten in der Kelternstraße 8. Charlotte Pagel versorgte und pflegte ihren Bruder, der an einer chronischen Krankheit litt. Zeitzeugen haben die Geschwister Pagel als liebenswürdige Nachbarn in Erinnerung behalten und erzählen, wie Charlotte arme Kinder in der Hölderlinschule mit Vesperbroten versorgte. Beide Geschwister wurden am 20. August 1942 in der Kelternstraße abgeholt und am 23. August von Stuttgart aus nach Theresienstadt deportiert, am 23. Januar 1943 weiter nach Auschwitz, wo sie ermordet wurden. (Quelle 4)

Clara Pollak wurde am 17. Februar 1900 als vierte von sechs Schwestern in Olnhausen an der Jagst geboren. Sie lebte von 1914 bis 1931 in Tübingen zuerst in der Rümelinstraße 2, dann nach dem Tod ihres Vaters ab 1925 in der Keplerstraße 5 zusammen mit ihrer Mutter und den Schwestern Mathilde und Selma. 1931 heiratete sie Wilhelm Dreyfuss in Karlsruhe. Mit ihm hatte sie eine Tochter, Bertha, und einen Sohn, Leo. Seit 1935 lebte bei ihnen auch ihre Mutter Pauline Pollak. Während diese zu Besuch bei ihrer anderen Tochter Mathilde in Würzburg war, wurde Clara 1940 mit ihrem Mann und den beiden Kindern in das südfranzösische Internierungslager Gurs deportiert. 1942 wurden Clara und ihr Mann von Gurs weiter nach Auschwitz verschleppt. Beide wurden dort ermordet. (Quelle 5)

Quellen:
1.https://de.wikipedia.org/wiki/Kiomars_Javadi
2.http://unvergessen.blogsport.de/javadi-kiomars/
3.https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13526485.html
4.https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine_in_T%C3%BCbingen_Innenstadt#Charlotte_Pagel
5.https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine_in_T%C3%BCbingen_Innenstadt#Clara_Pollak,_verh._Dreyfuss

Änderung von Straßennamen Teil 2

  • Alle Straßen im Gebiet der Stadt Tübingen, die nach Personen genannt sind, die Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Chauvinismus und andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z. B. Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Behindertenfeindlichkeit) nachweislich ausgeübt oder unterstüzt haben, werden durch Opfer von rechten Gewalt (insbesondere Mord) ersetzt. Drei Beispiele hierfür sind Kiomars Javadi, Charlotte Pagel, Klara Pollack. Diese Arbeit wird kontinuierlich ab heute durchgeführt, sollten neue Erkenntnisse über betroffene Menschen auftauchen.
  • Alle Ehrenbürger*innen die Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Chauvinismus und andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z. B. Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Behindertenfeindlichkeit) nachweislich ausgeübt oder unterstützt haben, werden diesen Titel aberkannt.

Begründung: 

Vor 3 Jahren hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, zu prüfen, ob die folgenden drei Personen würdig sind, in Tübingen mit Straßennamen geehrt zu werden: Eduard Haber, Eduard Spranger, Wilhelm Schussen. 3 Jahre später liegen uns nun die Ergebnisse dieser Prüfung vor. Da diese Maßnahme längst überfällig ist, plädieren wir für die rasche Umsetzung von Umbenennung aller Straßennamen, die Menschen ehren, die großes Leid angetan haben, mitverursacht oder unterstützt/gutgeheißen haben.

Durch die Umbenennung der Straße zu Ehren von Opfer von rassistischemotivierte Mord (wir im Fall von Kiomars Javadi Mord) bei gleichzeitiger Aberkennung dieser gegenüber, einem Befürworter der Nationalsozialismus, setzt Tübingen ein klares Zeichen gegen rassistisch motivierte Gewalt. Außerdem geht Tübingen dadurch einen weiteren Schritt in die Richtung, gesellschaftliche Ehrungen nicht mehr den Tätern, Mitläufern und passiven Unterstützern, sondern den Opfern des Nationalsozialismus zukommen zu lassen, ohne die Geschichte zu vergessen oder gar “auszulöschen” (Wort und Argument aus dem Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Tübinger Straßennamen).

Biographien:

Kiomars Javadi flüchtete 1986 aus dem Iran und wohnte bis zu seiner Ermordung 1987 mit seiner Frau in Tübingen. Als er am 19.08.1987 im damaligen Tübinger Supermarkt “Pfannkuch” einige Einkäufe erledigen wollte, schleppten ihn mehrere Angestellte des Supermarkts zunächst in den Keller, wo er mittels eines Gummiknüppels misshandelt wurde. Zunächst konnte er aus dem Keller des Supermarktes fliehen, wurde jedoch im Hinterhof von den Angestellten eingeholt und in einen Würgegriff genommen. Nach 4-6 Minuten verstarb Javadi, während mindestens 15 Zeugen dabei zu gesehen haben. Nach 18 Minuten traf die Polizei ein, und legte dem bereits verstorbenen Javadi Handschellen an. 

Unmittelbar nach dem Tod wurde offenbar ein erfundene Notwehr für die beiden Haupttäter konstruiert, wonach Kiomars beim Ladendiebstahl ertappt worden sei. Man präsentierte der Polizei einen Einkaufswagen, den das Opfer angeblich benutzt haben soll, mit Lebensmitteln, die vorgeblich gestohlen wurden. Jedoch fanden sich keine Fingerabdrücke von Kiomars Javadi auf den Lebensmitteln. Angeblich habe sich Javadi einen Einkaufswagen mit Ware voll gestopft und versucht durch die Hintertür zu fliehen. Die wahrscheinlich rassistischen Hintergründe und ein bedingter Tötungsvorsatz waren vor Gericht kein Thema. Sogar die Täter selbst sagten vor Gericht, dass es sich eigentlich gar nicht um einen Ladendiebstahl gehandelt hätte.

Am 30. Juni 1988 wurde nach einem kurzen Prozess das Urteil gegen die beiden Pfannkuch-Mitarbeiter verkündet. Die beiden Täter bekamen eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Quelle 1, 2 und 3)

Charlotte Pagel wurde am 29. September 1894 als Tochter des bekannten Medizinhistorikers Julius Leopold Pagel und seiner Frau Marie, geb. Labaschin, in Berlin geboren. Da ihr jüngerer Bruder Walter 1926 in Tübingen eine Assistenzarztstelle als Prosektor am Anatomischen Institut der Universität annahm, kam Charlotte Pagel mit ihrem kranken Bruder Albert 1927 nach Tübingen; sie wohnten in der Kelternstraße 8. Charlotte Pagel versorgte und pflegte ihren Bruder, der an einer chronischen Krankheit litt. Zeitzeugen haben die Geschwister Pagel als liebenswürdige Nachbarn in Erinnerung behalten und erzählen, wie Charlotte arme Kinder in der Hölderlinschule mit Vesperbroten versorgte. Beide Geschwister wurden am 20. August 1942 in der Kelternstraße abgeholt und am 23. August von Stuttgart aus nach Theresienstadt deportiert, am 23. Januar 1943 weiter nach Auschwitz, wo sie ermordet wurden. (Quelle 4)

Clara Pollak wurde am 17. Februar 1900 als vierte von sechs Schwestern in Olnhausen an der Jagst geboren. Sie lebte von 1914 bis 1931 in Tübingen zuerst in der Rümelinstraße 2, dann nach dem Tod ihres Vaters ab 1925 in der Keplerstraße 5 zusammen mit ihrer Mutter und den Schwestern Mathilde und Selma. 1931 heiratete sie Wilhelm Dreyfuss in Karlsruhe. Mit ihm hatte sie eine Tochter, Bertha, und einen Sohn, Leo. Seit 1935 lebte bei ihnen auch ihre Mutter Pauline Pollak. Während diese zu Besuch bei ihrer anderen Tochter Mathilde in Würzburg war, wurde Clara 1940 mit ihrem Mann und den beiden Kindern in das südfranzösische Internierungslager Gurs deportiert. 1942 wurden Clara und ihr Mann von Gurs weiter nach Auschwitz verschleppt. Beide wurden dort ermordet.

Quellen:
1.https://de.wikipedia.org/wiki/Kiomars_Javadi
2.http://unvergessen.blogsport.de/javadi-kiomars/
3.https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13526485.html
4.https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine_in_T%C3%BCbingen_Innenstadt#Charlotte_Pagel

Ausgleichsfläche Lützerath auf Tübinger Stadtgebiet

Um die CO2-Emissionen, die durch den Abriss und das Abbaggern der Kohle unter Lützerath (Teilort von Erkelenz in Nordrhein-Westfalen) zumindest teilweise hereinzubekommen, beantragen wir den vollständigen Abriss der Landhaussiedlung Kreßbach (Stadtteil Weilheim) und eine dortige Errichtung eines möglichst großen Windparks.

Begründung: 

Da derzeit das Dorf Erkelenz-Lützerath zu Gunsten des Tagebaus Garzweiler II in Nordrhein-Westfalen abgerissen und in naher Zukunft zugunsten des Kohlebergbaus abgebaggert werden soll, bedarf es klimapolitischer Ausgleichsmaßnahmen. Als Modellkommune für den Klimaschutz sollte sich an dieser Stelle Tübingen seiner Verantwortung stellen.

Als passend eignet sich hier die weitgehend überflüssige Landhaussiedlung Kreßbach. Dort wohnen ohnehin nur noch wenige Menschen. Die entsprechenden Villen müssten abgerissen werden und die Menschen in Sozialwohnungen umgesiedelt werden. Eventuell könnte man diese auch ins verlassene Immerath (alt) umsiedeln. Der entsprechende Golfplatz könnte als Schlammgolfplatz im Tagebau Garzweiler II wieder errichtet werden. Sollten sich hier einige der Enteignung entgegenstellen, muss seitens der Exekutive hier unmittelbarer Zwang angewandt werden. Das gilt aber nur im äußersten Notfall.
Nach dem Abriss der Landhaussiedlung Kreßbach soll hier ein großer Windpark errichtet werden.

Ziel wäre hier Windräder zu verbauen, die 200 bis 400 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen würden. Genauere Zahlen sollen entsprechende Gutachten prüfen.
Angesichts der Dringlichkeit erwarten wir schnelle Gutachten und schnelle Verfahren, so dass spätestens Mitte 2024 mit dem Bau des Windparks begonnen werden kann. Dies wäre auch ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität 2030 für Tübingen.

Kosten:

Die Investitionskosten sollten innerhalb weniger Jahre wieder eingespielt sein. Die Stadtverwaltung soll eine Kostenplanung vorlegen. In Summe sollte sich die Maßnahme für den städtischen Haushalt lohnen.

Klimapolitische Auswirkungen:

Es ist von einer deutlichen Einsparung von CO2 und positiver Klimabilanz bei dieser Maßnahme auszugehen.

Antrag: Erhöhung der Preise für das Parken in Parkhäusern

  1. In der Stadt Tübingen werden alle Preise in den Parkhäusern um 50% erhöht.
  2. Die nächtlichen Pauschaltarife in den Parkhäusern werden abgeschafft.

Begründung:

  1. Die Parkierungsgebühren in den Parkhäusern sollen um 50% erhöht werden, um das enorme Defizit der Parkhäuser zu reduzieren, das Autofahren zu und in der Stadt unattraktiver zu machen und mehr Anreize für die Nutzung des ÖPNV zu schaffen.
  1. Im Tübinger Stadtverkehr zahlt man für eine Hin- und eine Rückfahrt mit dem Bus mindestens 4,90€. Das ist verhältnismäßig viel, wenn man sich nur von einem Ortsteil für eine Veranstaltung in die Stadt begeben will. 

Ein Abend-/Nachttarif-Angebot gibt es allerdings bereits für die Parkhäuser in Tübingen im Gegensatz zum ÖPNV, sodass es günstiger ist, mit dem Auto zu fahren, gerade wenn man zu zweit oder mehr ist. Die nächtlichen Pauschaltarife schaffen ja gerade einen Anreiz dazu, das Auto zu benutzen.

Da der Vorstoß den abendlichen ÖPNV durch Subvention attraktiver zu machen auf Ablehnung bei den Fraktionen AL/Grüne, SPD, Tübinger Liste stieß, halten wir es für angebracht, den abendlichen Autoverkehr weniger zu subventionieren und keine künstliche attraktivität zu schaffen.

Mittwochspalte: 17.01.2024

„Die Stille genießen“

Hallo,

Kennen Sie das? Sie haben eine Deadline, haben sie sich schon vor Monaten in den Kalender geschrieben, und dann vergessen Sie sie trotzdem? Es ist, rein hypothetisch, 17:30 Uhr, und Sie erhalten eine letzte hypothetische Erinnerung von einer hypothetischen Lokalzeitung, dass Sie bis 18:00 Uhr eine hypothetische Kolumne geschrieben haben sollten. Und was machen Sie dann, in diesem Szenario, wenn Ihnen gar nichts einfällt, wozu Sie gerade dringend Ihre Meinung mitteilen wollen?

 Ich finde, man sollte einfach mal den Mund halten, wenn man nichts zu sagen hat. Nach diesem Grundsatz halte ich meine Reden im Gemeinderat. Ich bin fest davon überzeugt, dass GR-Sitzungen, Meinungsartikel und Posts in sozialen Netzwerken deutlich an Qualität gewinnen würden, wenn man einfach mal die Klappe halten würde, wenn man nichts beizutragen hat. So viel kognitive Last könnte uns erspart bleiben, wenn wir uns nur alle daran halten würden.

Kognitive Last, die Ihnen leider nicht erspart geblieben ist, denn Sie haben jetzt eine Meinung von jemandem gelesen, der eigentlich gar nichts zu sagen hatte.

 Nervig, oder?

Aber seien Sie nicht verärgert, denn dieser Text ist ungefähr 800 Zeichen kürzer, als er eigentlich sein sollte. Ein wenig unnötige Arbeit bleibt Ihnen und mir also dennoch erspart. Nutzen Sie doch die gewonnene Lebensqualität und genießen Sie die Stille…

[Platz für Gedanken]