Mittwochspalte 15.11.2023

Junge Leute wollen nicht mehr arbeiten oder warum haben Boomer aufgehört zu träumen?

Die Generationen Y und Z werden von Medien als „arbeitsscheu“, „zu fordernd und zu fragil“ in der Arbeitswelt dargestellt. Die Diagnose ist klar: Wir wollen nicht arbeiten. Doch schon in der Antike haben sich ältere Generationen über die faule und respektlose Jugend beschwert. Ist da also etwas dran?

Eine Analyse der Statistik der Arbeitsstunden pro Erwerbstätigen zeigt, dass in Deutschland die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem seit 1970 zwar reduziert wurde. Der markanteste Rückgang war jedoch zwischen 1970 und 1990, als sie um fast 21 % zurückging. Seit 1991 ist der Rückgang nur etwa 14 %. Wir waren also nicht die, die wöchentliche Arbeitszeit verringert haben, da wir erst um 2010 angefingen zu arbeiten. An dieser Stelle gebührt den Wegbereiter:innen ein großes Dankeschön.

Im Alter von 25 bis 34 Jahren betrug das Nettovermögen von Millennials etwa 60 Prozent des Nettovermögens eines Babyboomers im gleichen Alter. Damals konnten die Boomers noch ein Haus mit ihrem Gehalt erwerben. Millennials begannen ihr Berufsleben während der schlimmsten globalen Krise seit der Großen Depression. Ich musste deshalb auswandern. Wenn also von jungen Menschen gesprochen wird, sprecht ihr auch von all den Migrantinnen, die die Jobs machen, die ihr nicht machen wollt? Deutschland ist ja das Land, in dem am wenigsten Stunden pro Jahr weltweit gearbeitet wird.

Antrag: Verbesserungen in der Ausländerbehörde

Unsere Initiative zielt darauf ab, die Servicequalität und den Zugang zur Ausländerbehörde zu verbessern, indem wir die folgenden Maßnahmen vorschlagen:

  1. Flexible Terminvereinbarung:

Wir schlagen vor, dass jede*r Bürger*in die Möglichkeit haben sollte, Termine bei der Ausländerbehörde entweder online oder telefonisch eigenständig zu vereinbaren, anstatt auf zugewiesene Termine angewiesen zu sein.

  1. Ermessensspielraum zugunsten der Klient*innen:

Der Ermessensspielraum der Ausländerbehörde sollte stets im Interesse der Klient*innen angewandt werden, da die Behörde in erster Linie eine Serviceeinrichtung ist und keine Gerichtsinstanz.

  1. Bereitstellung von Dolmetscher*innen:

Wir schlagen vor, dass bei der Terminvereinbarung eine Liste von Dolmetscher*innen zur Verfügung gestellt wird, um sicherzustellen, dass jede*r Klient*in die Möglichkeit hat, sich in ihrer bevorzugten Sprache auszudrücken.

  1. Mehrsprachige Unterstützung:

Alle Online-Formulare sollten nicht nur auf Deutsch, sondern auch in den folgenden Sprachen verfügbar sein: zum Beispiel Türkisch, Kurdisch, Arabisch, Serbisch, Spanisch, Russisch, Ukrainisch und Englisch (die am häufigsten gesprochenen Sprachen in Deutschland neben Deutsch)(nicht erschöpfende Liste).

  1. Transparente Verfahren:

Es ist wichtig, dass die Terminvergabe und der Bearbeitungsstatus für die Bürger*innen transparent gemacht werden. Dies könnte beispielsweise durch die Bereitstellung einer individuellen Kennziffer ermöglicht werden, mit der*die Bürger*in ihren Status online überprüfen können.(vgl DHL-Sendungsstatus)

Begründung:

Die bisherige Praxis, Termine zugewiesen zu bekommen, ist bevormundend und sollte durch ein flexibleres System ersetzt werden, das den Bürger*innen die Kontrolle über ihre Termine gibt.

Die Anwendung des Ermessensspielraums im Interesse der Klient*innen ist wichtig, da die Ausländerbehörde primär dazu dient, den Bürger*innen zu helfen und Unterstützung zu bieten, anstatt als  “Quasi-Gerichtsinstanz” zu fungieren.

Angesichts der Vielfalt in unserer Gesellschaft ist es unerlässlich, mehrsprachige Unterstützung anzubieten, um sicherzustellen, dass alle Bürger*innen gleichermaßen Zugang zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde haben.

Die Transparenz bei Terminvergabe und Bearbeitung ist entscheidend, um das Vertrauen der Bürger*innen in der Behörde zu stärken und eine bessere Akzeptanz der Prozesse zu gewährleisten.

Wir hoffen, dass diese Vorschläge die Qualität und den Service der Ausländerbehörde verbessern und die Bedürfnisse unserer Gemeinschaft besser erfüllen werden.

Antrag: Umbenennung der Niethammerstraße in Felicia Langer Straße

  1. Die Niethammerstraße wird in Felicia Langer Straße umbenannt.

Begründung:

Wenn der Gemeinderat sich mehrheitlich gegen die Fortführung des Verfahrens zur Umbenennung der Niethammerstraße stellt, möchten wir die direkte Umbenennung dieser Straße hiermit beantragen. Wie die Kommission ausführlich anführt, ist eine Benennung einer Tübinger Straße nach Emil Niethammer nicht zu rechtfertigen. Ausschlaggebend dafür ist die demokratiefeindliche Haltung, die Niethammer als Jurist in verantwortungsvoller und einflussreicher Position nicht nur in Wort und Schrift, sondern auch in konkretem Handeln an den Tag gelegt hat.(Quelle 1) Dagegen war Felicia Langer ein Beispiel für eine Juristin, die statt gegen für Menschenrechte kämpft.

Felicia Langer wurde am 9. Dezember 1930 als Tochter jüdischer Eltern in Tarnów (Polen) geboren. 1939 flüchtete die Achtjährige mit ihren Eltern vor den Nationalsozialisten und der drohenden Gefahr für jüdische Bürger in die Sowjetunion. 1950 emigrierte Felicia Langer nach Israel, wo sie 1959 ein Jurastudium begann, um sich für die Freiheit und die Menschenrechte einzusetzen. Sie war auch Autorin und Trägerin des Right Livelihood Awards („Alternativer Nobelpreis“). Im Juli 2009 erhielt sie das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Sie hat lange in Tübingen gelebt.(Quelle 2)

Emil Niethammer (1869–1956) beteiligte sich aktiv in der 1935 eingesetzten amtlichen Kommission für die Erneuerung des Strafrechts im Sinne des NS-Regimes. Durch seine Mitwirkung an der Erneuerung des Strafrechts im Nationalsozialismus beteiligte er sich aktiv an der Aushöhlung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien und unterstützte dadurch die Verfolgung von politischen Gegnern, Andersdenkenden und Homosexuellen, aber auch von sogenannten ,Asozialen‘, ,Gemeinschaftsfremden‘ und Fremdvölkischen‘. Nach dem Krieg setzte er sich mit der Autorität eines Oberlandesgerichtspräsidenten dafür ein, dass die unter seinem Zutun in der NS-Zeit erarbeitete „gesunde Fortentwicklung des Rechts“ nicht grundlegend revidiert wurde (Niethammer 1948, S. 194). Schuldgefühle oder Reue zeigte er nicht. (Quelle 3)

Quellen:
1. Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Tübinger Straßennamen vorgelegt von Johannes Großmann (Universität Tübingen) Januar 2023
2.https://de.wikipedia.org/wiki/Felicia_Langer
3.Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Tübinger Straßennamen vorgelegt von Johannes Großmann (Universität Tübingen) Januar 2023

Antrag: Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff

-Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die Stadt eine Patenschaft für ein ziviles Seenotrettungsschiff übernehmen kann.

Begründung:

Tübingen ist Mitglied des Bündnisses „Sicherer Hafen“ und setzt sich hiermit gemeinsam mit zahlreichen anderen Städten u.a. für die Seenotrettung im Mittelmeer ein. “Sichere Häfen” lehnen die Kriminalisierung der Seenotrettung ab. Durch die Übernahme einer Patenschaft für ein ziviles Seenotrettungsschiff können wir diese Worte Taten werden lassen. In ganz Deutschland haben bereits viele Kommunen Patenschaften für zivile Rettungsschiffe übernommen (Konstanz, Bochum, Köln, Osnabrück, Braunschweig, Potsdam, Oldenburg, Erlangen, etc.). 

Das Mittelmeer ist die tödlichste Grenze weltweit. Dennoch haben Deutschland und die EU ihre Rettungsmissionen beendet. Private Organisationen versuchen dieses Mindestmaß an Menschlichkeit aufrechtzuerhalten. Man darf keine Menschen ertrinken lassen. Seit 2020 entsenden Organisationen wie SOS Méditerranée, Mission Lifeline, Sea-Watch, Ärzte ohne Grenzen, Sea Eye und andere Rettungsschiffe ins Mittelmeer. 

Angesichts der erneut steigenden Anzahl an ertrunkenen Menschen im Mittelmeer können die Kommunen durch die Übernahme einer Patenschaft für ein Rettungsschiff ihre Erklärung zum „Sicheren Hafen“ mit Nachdruck unterstreichen und aktiv dafür einsetzen, dass keine  Menschen bei der Einreise über die Seegrenzen Europas sterben. Auf diese Weise möchten wir auch unsere Ernsthaftigkeit und unsere Bereitschaft zur Aufnahme von geflüchteten und geretteten Menschen bekräftigen.

Antrag: Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen

In der Stadt Tübingen werden ab sofort die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Stadt gegenüber den unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger zu machen. Angesichts der aktuellen Entwicklung des Klimawandels ist es unerlässlich, dass wir uns verstärkt auf die bereits beobachteten Veränderungen einstellen und uns effektiv auf kommende Herausforderungen vorbereiten. Eine frühzeitige und aktive Anpassung an den Klimawandel kann dazu beitragen, Schäden zu mindern oder sogar zu verhindern. Dabei soll und darf der Klimaschutz keinesfalls vernachlässigt werden, denn entschiedenes Handeln im Bereich des Klimaschutzes bleibt unsere wichtigste Vorsorge. 

Konkrete Maßnahmenvorschläge:

  1. Entsiegelung und Bepflanzung mit Bäumen: In Wohngebieten und der Innenstadt sollten versiegelte Flächen entsiegelt werden. An diesen Stellen sollten wir Bäume pflanzen, um Schatten zu spenden, das Mikroklima zu verbessern und die Hitzeinsel-Effekte zu reduzieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Bäume so platziert werden, dass Lüftungsschneisen nicht blockiert werden.
  2. Vertikale Gärten: In allen geeigneten Gebäuden sollten vertikale Gärten angelegt werden, um zusätzliche Grünflächen zu schaffen und das Stadtklima positiv zu beeinflussen.
  3. Reduzierung versiegelter Flächen: Soweit möglich, sollten versiegelte Flächen wie Asphalt und Beton zurückgebaut werden. Durch die Reduzierung versiegelter Flächen kann Regenwasser besser versickern, wodurch die Gefahr von Hochwasser reduziert wird. Dabei ist zu beachten, dass trotz der Entfernung versiegelter Flächen barrierefreie Wege flächendeckend erhalten bleiben.
  4. Anpassung der städtischen Infrastruktur: Die städtische Infrastruktur sollte an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst werden, insbesondere um Hitze und Hochwasser besser standhalten zu können.
  5. Öffentliche temperaturresistente Räume: Es sollten öffentliche Räume geschaffen werden, die dauerhaft für die Bürger*innen zugänglich und im Sommer gekühlt sowie im Winter beheizt werden können.
  6. Fortführung und Ergänzung von Schulungen der Bürger*innen: Die Bevölkerung sollte weiterhin umfassend über den Umgang mit dem Klimawandel und der globalen Erwärmung informiert und geschult werden, um die Risiken bei staatlichen, unternehmerischen und privaten Planungen optimal zu berücksichtigen.
  7. Kommunales Hochwasser- und Starkregenrisikomanagment erstellen: Tübingen plant und realisiert kommunale Konzepte für den technischen Hochwasserschutz an den Gewässern, für die sie zuständig ist. Mit dem „Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement“ stellt das Land Baden-Württemberg den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um kommunale Starkregenkarten erstellen zu lassen und Risiken zu analysieren. Die Kommunen können auf dieser Grundlage Maßnahmen entwickeln, die mögliche Schäden durch Starkregen vermeiden oder zumindest deutlich verringern. Das Land fördert die Erstellung dieser Konzepte mit einem Zuschuss von 70 Prozent der Kosten.

Begründung:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dringend erforderlich, da die aktuellen Temperaturen in Deutschland bereits 1,6 Grad Celsius über dem vorindustriellen Referenzwert liegen. Auch wenn wir erfolgreich im Bereich des Klimaschutzes agieren, schreitet der Klimawandel weiter voran. Es ist daher unerlässlich, dass wir uns mit den bereits sichtbaren Folgen des Klimawandels auseinandersetzen und uns effektiv auf kommende Herausforderungen vorbereiten. Viele dieser Maßnahmen benötigen Zeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten, daher ist schnelles und vorausschauendes Handeln geboten.

Rede Müllabfuhr

Bei kommunale Unternehmen haben wir garantierte demokratische Repräsentation und daher Mitsprache und Kontrolle von Mitarbeiterinnen und Kundinnen, was bei privaten Unternehmen nur hart erkämpft werden kann und deshalb nicht immer gegeben ist. Dies ermöglicht eine bessere Sicherstellung der Qualität und Zuverlässigkeit der Infrastruktur.

Auch die Lebensqualität der Mitarbeiterinnen, den Schutz der Umwelt und der Bürgerinnen können wir besser gewährleisten und die Gebühren demokratisch kontrollieren. Eine Müllabfuhr, die allen zugänglich ist, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrem Wohnort, fördert die Chancengleichheit. Wenn die Infrastruktur in privater Hand ist, besteht die Gefahr, dass nur wohlhabendere Gebiete mit profitablen Aussichten bedient werden, während benachteiligte Gemeinschaften vernachlässigt werden könnten.

Eine kommunale Müllabfuhr kann die Bürgerinnenbeteiligung und Reduktion der Produktion von Müll fördern. Müllabfuhr sollte nicht profitorientiert sein. Kommunale Unternehmen sind natürliche gemeinwohlorientierte Unternehmen. Wir generieren kein Profit für Investorinnen und CEO. Eine Müllabfuhr ist kein Geldmacher, es ist die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass die Städte sauber, sicher und gesund sind. Das sollte Geld kosten. Dafür bezahlen wir alle Steuern. Und wenn eine Stadt wächst, dann wird Müllabfuhr teuer, natürlich. Die Müllabfuhr ist eine Infrastruktur, die viel zu wichtig ist, um sie auf einer private Unternehmen zu übertragen. Wichtige Infrastruktur sollen in öffentlicher Hand bleiben!

Rede Straßennamen

Vor 3 Jahren hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, zu prüfen, ob die folgenden drei Personen würdig sind, in Tübingen mit Straßennamen geehrt zu werden: Eduard Haber, Eduard Spranger, Wilhelm Schussen. Wie eine einfache Google Suche schon vor 3 Jahren klar gezeigt hat, hat die Kommission bestätigt, dass sie nicht geehrt werden sollten.

Wir finden den Vorschlag der Verwaltung gut, welcher endlich die Eduard-Haber-Straße, Niethammerstraße und Albrechtstraße umbenennen möchte. Heute werden wir, zusätzlich zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßennamen, beantragen dass das Umbenennungsverfahren der folgenden Straßen eingeleitet wird: Eduard-Spranger-Straße, Isoldenstraße, Ludwig-Krapf-Straße und Wilhelm-Schussen-Weg. Die Biographie der 3 Nazis/Kolonialisten, in der Vorlage der Verwaltung, sind meiner Meinung nach von der Verwaltung und Geschichtskommission ausreichend erklärt worden.

Eine kurze Erklärung zu unseren vorgeschlagenen Straßennamen:
Eduard Spranger hat antisemitisch gehandelt, war ein Nationalist, und Mitglied der
Stahlhelme.
Isolde Kurz hat antisemitisch gehandelt, hat eine Eloge (Lobrede) zum 50. Geburtstag Adolf Hitlers im Jahr 1939 geschrieben und ließ sich 1943 von Joseph Goebbels
mit der “Goethe-Medaille” ehren.
Ludwig Krapf war ein Missionar und hat Rassismus verbreitet.
Wilhelm Schussen hat ein Gelöbnis treuester Gefolgschaft für Adolf Hitler und eine
Lobeshymne auf Hitler geschrieben.

Eine Straßenbenennung ist eine explizite Ehre für eine Person. So ist es bei der Benennung gedacht und es bleibt bis heute eine ausdrückliche Ehrerweisung, die nur sehr wenigen Personen zuteilwird. Damals wie heute. Wollen wir diese Menschen weiterhin aktiv ehren? Ich denke ganz klar: nein. Ich plädiere daher für die rasche Umsetzung von Umbenennung aller Straßennamen, die Menschen ehren, die großes Leid angetan haben, mitverursacht, unterstützt oder gutgeheißen haben.

Wir beantragen hiermit nicht, dass diese Menschen das gleiche erfahren wie ihre Opfer: Diskriminierung, Folter, Hunger, Sterilisierung, Kastration, Mord. Wir wollen sie nur nicht mehr ehren!

Wer heute dagegen stimmt, den Antrag der FDP folgt, schiebt es zumindestens auf der langen Bank. Sie beugen sich vor einer rechten Minderheit in Pfondorf, obwohl es hier eine Mehrheit gäbe diese Straßennamen zu ändern. Ich finde es unerträglich, dass damit die Rechten und Rechte Ideologien wieder gewinnen.

Straßennamen zu ändern, löscht keine Geschichte. Dass ein Gemeinderat Straßennamen ändert ist auch Teil der Geschichte! Wir schreiben damit Geschichte, dass wir nicht mehr Nazis und Kolonialistinnen weiter ehren wollen. Wir haben mehrmals beantragt alle Straßen im Gebiet der Stadt Tübingen, die nach Personen benannt sind die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nachweislich ausgeübt oder unterstützt durch Opfer von dem ausgeübten gruppenbezogene menschenfeindliche Gewalt oder Wiederstandkämpfer*innen gegen dessen Ideologien zu ersetzen. Und alle diese Versuche wurden mit großer Mehrheit hier abgelehnt. Wenn unser Antrag angenommen würde, würden wir keine Geschichte vergessen, sondern sie in den Straßen der Stadt sehr präsent behalten ABER die Ehrung an den Richtigen geben.

Antrag: Einführung eines Bürger*innenhaushalts

Begründung:

Statement zu Boris Palmer

Wieder einmal müssen wir das Verhalten des Tübinger Oberbürgermeisters aufs Schärfste verurteilen. Seine Aussagen waren wieder rassistisch, diskriminierend, polemisch und zutiefst entwürdigend. Gegen den Rassismus von Boris Palmer war ein der Gründe, warum wir für den Gemeinderat in Tübingen kandidiert haben und wir haben leider in den letzten Jahren aus der ersten Reihe erfahren, welches Gedankengut er verbreitet.

Palmer hat sich in der Vergangenheit durch rassistische, homophobe und transphobe Aussagen und Handlungen hervorgetan. Ich kann Ihnen viele Informationen und Quellen zu Palmers Verhalten zur Verfügung stellen, aber hier finden Sie eine ausführliche Liste: https://www.fraktion-tuebingen.de/?page_id=490.

Es ist beschämend, einen solchen Bürgermeister zu haben. Es ist auch wirklich entsetzlich, dass ihn so viele Leute gewählt haben, obwohl diese “Vorfälle” nichts Neues sind. Es ist beängstigend, als Migrantin mitten in einer Stadtgesellschaft zu leben, die so ein Bürgermeister wählt. Es ist elementarer Bestandteil der Arbeit und die Pflicht eines Oberbürgermeisterins, die Vertreterin aller hier lebenden Menschen zu sein. Menschen zusammenzuführen und zu vermitteln.

Wir können uns sein Verhalten nicht wirklich erklären. Boris Palmer ist ein geistiger Brandstifter. Er sonnt sich in der Aufmerksamkeit des rechten Randes und solange ihm die Aufmerksamkeit dafür sicher ist, werden verschiedene Minderheiten regelrecht dazu benutzt, die Debatte um ihn am laufen zu halten. Es werden immer wieder Vorurteile bedient und immer wieder inszeniert sich Boris Palmer als das Opfer einer Kampagne von “linker Seite.”

Es reicht mit der Hetze gegen Minderheiten, es reicht mit Provokationen, es reicht auch damit, sich selbst permanent als Opfer darzustellen, denn er ist nicht das Opfer. Die Opfer seiner Worte sind die diskriminierten Gruppen.

Wir fordern, wie die viele letzten Malen davor: er soll sich entschuldigen, sich antirassistisch weiterbilden, zurücktreten und neue Wahlen sollen veranlasst werden.

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