Anschaffung eines Gefährtes, um Waldpädagogik für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zu ermöglichen

Anschaffung eines Gefährtes, um Waldpädagogik für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zu ermöglichen

Um Natur- und Waldpädagogik auch für körperlich für alle Menschen zu ermöglichen, schafft die Stadtverwaltung ein neues Gefährt an. So gibt es heute auch stabile Liegerad-Trikes, die auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen konzipiert sind und mit denen man evtl. auch Offroad-Strecken bewältigen kann (viele Standard-Asphaltstrecken innerhalb des Stadtgebietes haben ohnehin einen Offroad-Charakter wie z.B. die Brunnenstraße, die hätte man damit dann auch gleich abgedeckt).
Testweise wird ein solches Trike oder passendes sonstiges Fahrrad angekauft und bei Bedarf den Menschen zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Im Zuge der Anschaffung einer Jurte für den Naturkindergarten „Wurzelkinder“ (Vorlage 108/2019) gab es auch eine Kostenrechnung, die eine Anschaffung einer Rampe miteinbezogen hat. Im Endeffekt hat sich der Gemeinderat aufgrund der Kosten gegen diese Rampe entschieden.

Um aber Menschen mit körperlichen Einschränkungen dennoch die Möglichkeit zu geben, an waldpädagogischen Angeboten teilzunehmen, kann die Stadt Tübingen ein passendes Trike oder ähnliches Gefährt in den städtischen Fuhrpark mitaufnehmen. Trikes sind durch ihre drei Räder stabiler als nur zwei. Zusätzlich würden wir einen E-Motor bevorzugen.

Natürlich sind Behinderungen so vielfältig, so dass man sicherlich mit einem einzigen Gefährt nicht alles abdecken kann. Aber ein entsprechendes erstes Angebot kann in Zukunft auch weitere Nachfrage schaffen.

Kosten:

Die Kosten kann man auf 10.000€ deckeln. Evtl. kann man auch Fördertöpfe im Bereich Inklusion anzapfen.

Status des Antrags: Abgelehnt, bei 2 Ja-Stimmen.

Kostenloser/ticketfreier ÖPNV am 250. Geburtstag von Friedrich Hölderlin

Kostenloser/ticketfreier ÖPNV am 250. Geburtstag von Friedrich Hölderlin

Da nächstes Jahr (2020) der 250. Geburtstag von Friedrich Hölderlin gefeiert wird, fordern wir zu seinen Ehren an seinem Geburtstag kostenlosen (ticketfreien) ÖPNV für das gesamte Stadtgebiet anzubieten. Sein Geburtstag war am 20. März 1770. Es handelt sich also um den 20. März 2020, an dem der Bus- und Bahnverkehr kostenlos/ticketfrei sein soll.

Begründung:

Friedrich Hölderlin war – wie wir alle wissen – ein prägender Dichter für die deutsche Sprache. Im Jubiläumsjahr plant die Stadt Tübingen so einiges wie u.a. die Wiedereröffnung des Hölderlinturms. Ein kostenloser ÖPNV an seinem Geburtstag könnte sowohl das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für unser gemeinsames Kulturgut schärfen so wie es auch eine gute Marketingmaßnahme für die Stadt Tübingen und die Stadtwerke wäre.

Kosten:

Die Kosten dürften sich im Rahmen halten. Die Stadtwerke können das in 5 Minuten ausrechnen. Sie sind sehr gut.

Alternative Lösungsmöglichkeiten:

Eventuell könnte man den kostenlosen/ticketfreien ÖPNV an Hölderlins Geburtstag für die kommenden Jahre verstetigen.

Zusätzlich wäre es auch sinnvoll an den Geburtstagen von Greta Thunberg (3. Januar), Georg Wilhelm Friedrich Hegel (27. August) und Boris Palmer (28. Mai) entsprechenden kostenlosen/ticketfreien ÖPNV einzuführen.

Eilantrag: Umsetzung der Parkgaststätte/Goldene Zeiten

Eilantrag: Umsetzung der Parkgaststätte/Goldene Zeiten

Wir beantragen, dass das Gebäude der Parkgaststätte/das Goldene Zeiten am Europaplatz nicht vollkommen zerstört wird, sondern lediglich an einen anderen Standort umgesetzt wird. Als neue Standorte eignen sich beispielsweise:
– Auf dem Österberg
– Anlagensee (auf Pfahlbauten oder als Schwimminsel)
– Innenhof des Tübinger Schlosses
– im Keller hätten auch Fledermäuse Platz
– Marktplatz, sofern der Neptunbrunnen verlegt wird
– Am sinnigsten: Die Parkgaststätte kommt unterirdisch in das neue unterirdische Parkhaus am Europaplatz
– Baufeld 13 auf der oberen Viehweide

Begründung:

Dass der Europaplatz so radikal umgebaut wird, betrachten wir zwar weiterhin nicht als optimale Lösung, sehen aber ganz realpolitisch, dass die politischen Mehrheiten und die historische Geschichte wohl nicht auf unserer Seite sind. Dennoch wollen wir es nicht unversucht lassen, dass die historische, fast denkmalgeschützte Bausubstanz der Parkgaststätte (heute Goldene Zeiten) erhalten bleibt. Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Denkmalschutzes ziemt es sich heute nicht mehr wertvolle Gebäude einfach in Schutt und Asche zu zerschlagen. Da es im Ruhrgebiet auch möglich war, komplette Stahlkonstruktionen zu verschieben, sollte es ein Leichtes sein, die Parkgaststätte in ihrer jetzigen Substanz auf einen anderen Standort zu verlegen. Als Standorte ziehen wir die oben genannten in Betracht, freuen uns aber auch über konstruktive Vorschläge aus der Stadtverwaltung und aus den anderen Fraktionen (auch aus der FDP).

Status des Antrags: Abgelehnt, bei 6 Ja-Stimmen.

Feuerwerksnutzung auf Stadtgebiet

Feuerwerksnutzung auf Stadtgebiet
Antrag:

Der Rat der Gemeinde Tübingen möge beschließen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2-F4 auf Tübinger Stadtgebiet ganzjährig mit einem Verbot belegt wird. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, einen angemessenen Bußgeldkatalog zu erstellen. Als Vorlage können hier die bereits festgesetzten Bußgelder für die Missachtung des Feuerwerkverbotes in der Altstadt dienen.

Begründung:

Bereits seit der Silvesternacht 2009 gilt in der Tübinger Altstadt ein Verbot von Feuerwerkskörpern. Begründet wurde dies mit der Feuergefahr für die historischen Gebäude. Doch nicht nur diese Leiden unter den Folgen des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht. Am ersten Tag jeden Jahres herrschen in deutschen Städten aufgrund des Silvesterfeuerwerks teils Feinstaubbelastungswerte von 1000 μg PM10/m³. Polizei und Krankenhäuser registrieren viele tausend Verletzte. Zahlreiche Wohnungsbrände und vermüllte Straßen oder Grünanlagen sind die Folge.

Neben dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) zählen die ultrafeinen Partikel zu den gefährlichsten Luftschadstoffen. Die Europäische Umweltagentur hat Anfang Oktober 2019 eine aktuelle Gesundheitsstudie veröffentlicht und warnt vor 59.600 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland durch Feinstaub pro Jahr. Innerhalb weniger Stunden setzen Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel circa 5.000 Tonnen Feinstaub frei. Das entspricht 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge.

Auch Haus- und Wildtiere sind in besonderem Maße durch Silvesterfeuerwerk gefährdet. Da sich in vielen Fällen nicht an den zeitlichen Korridor zum Abbrennen von Feuerwerkskörper gehalten wird ist die Zeit vor und nach Silvester für Hundebesitzer*innen eine besonders stressige Zeit. Wildtiere flüchten vor Schreck und verursachen teilweise schwere Verkehrsunfälle. Auch die ohnehin schon stark schwindenden Vogelbestände werden weiter gefährdet. Tübingen kann wieder einmal Vorreiter in Sachen Umweltschutz sein und das bereits bestehende Verbot auf das gesamte Stadtgebiet, mindestens jedoch auf bewohnte Bereiche ausweiten.

Rechtliche Lage:

Bundesimmissionsschutzrecht § 26 Abs. 3 der 39. BImSchV bestimmt, dass sich die zuständigen Behörden darum bemühen, die bestmögliche Luftqualität, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten. Sie berücksichtigen dieses Ziel bei allen für die Luftqualität relevanten Planungen. im Rahmen der jeweiligen Ermessensausübung ist dieses Ziel in besonderer Weise zu berücksichtigen. Verbotsermächtigung des § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV
Die Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 21. SprengstoffV ermöglicht ein Verbot von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gebieten. Vor allem sämtliche städtische Gegenden können als dicht besiedelte Gebiete bewertet wer- den. Die Norm eröffnet einen Ermessensspielraum zugunsten der zuständigen Behörde.

Eine entsprechende Anordnung ist geeignet, Personen, die in dicht besiedelten Gebieten leben, vor psychischen und gesundheitlichen Schäden, die von Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung ausgehen, zu schützen.

Ordnungsrechtliche Möglichkeiten

Auch das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht bietet Möglichkeiten zum Erlass von Allgemeinverfügungen, die das Zünden von Feuerwerkskörpern verbieten. In vielen Städten wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk bereits auf diese Art und Weise beschränkt.

Bericht zur praktischen Auswirkung der Zweckentfremdungsverbotssatzung von Wohnraum in Tübingen

Bericht zur praktischen Auswirkung der Zweckentfremdungsverbotssatzung von Wohnraum in Tübingen

Die Verwaltung wird aufgefordert Auskunft zu geben, wie viele leerstehende Häuser nach Einführung der Zweckentfremdungsverbotssatzung durch Intervention der Stadt erfolgreich in städtischen Besitz übergegangen sind, bei wie vielen es erfolglos versucht wurde, und bei wie vielen eine Intervention noch möglich wäre.

Begründung:

Aufgrund der vorherrschenden und wachsenden Wohnungsnot erweist es sich als wichtiges Anliegen, lange leerstehende Wohnungen und Häuser zu vermieten. Ein angemessener Schritt wäre, eine Auskunft über den Kauferfolg der Stadt von länger leerstehenden Häusern und Wohnungen zu bekommen, um die Verhandlungsstrategien mit den Vermieter*innen auf ihren Erfolg überprüfen zu können und um langfristig bessere Strategien zu entwickeln, damit bereits bestehender Wohnraum vermietet werden kann.

Hintergrund:

Satzung der Universitätsstadt Tübingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Universitätsstadt Tübingen (Zweckentfremdungsverbotssatzung -ZwEVS-) vom 04.10.2016.

Fahrradpflicht für Helmträger

Fahrradpflicht für Helmträger

Der Gemeinderat möge beschließen, dass fortan das Tragen eines Helmes zur Bedienung, Benutzung, Inbetriebnahme oder Verwendung eines Fahrrads verpflichtet. Eine Ausnahme besteht, sofern sich der/die Helmträger*in innerhalb eines Radius von 12,5 Quadratmeter von einem Fahrrad entfernt befindet. Zuwiderhandlungen mögen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Begründung:

Trotz ihrer nicht zu negierenden Nützlichkeit bezüglich der Vermeidung fataler und folgenreicher Verletzungen durch fahrlässige Verkehrsunfälle, ist die haarsträubende Hässlichkeit der hiesigen Helme ein drohender Dorn im aufmerksamen Auge der tollkühnen Tübinger. Den deteriorierenden Darstellungen der dadaistischen demonstrativen Missachtungen menschlicher und mitmenschlicher Respektformen des respektvollen Diskurses (Helm in geschlossenen Räumen tragen, was unhöflich ist) soll durch diesen durchdringenden und deklarativen Vorschlag vorläufig ein eiliges Ende entgegen gesetzt werden.

Status des Antrags: Abgelehnt.

Beseitigung von Leerstand

Beseitigung von Leerstand

Der Gemeinderat möge beschließen:

1) Die Verwaltung prüft die juristische Möglichkeit der Enteignung der Eigentümerin des Gebäudes an der Gartenstraße 7 und die Überführung der Immobilie inkl. Grundstück in Gemeineigentum gem. §14 u. 15 des Grundgesetzes.

2) Im weiteren Verlauf werden folgende Liegenschaften der gleichen Prüfung unterzogen:
-Belthlestraße 20
-Ob dem Viehweidle 21
-Seelhausgasse 18

Begründung:

Das Grundgesetz erlaubt die Enteignung von Grundbesitz zum Wohle der Allgemeinheit. Aus unserer Sicht dient eine Überführung der o.g. Immobilie in Gemeineigentum der Allgemeinheit mehr als ein weiterbestehender Leerstand und die (illegale) Besetzung. Ein erster Schritt einer legalen Nutzung kann daher nur die Prüfung der juristischen Möglichkeiten sein, den §15 des GG anzuwenden.

Erweiterung der Tübinger Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“ um das Thema Bier

Erweiterung der Tübinger Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“ um das Thema Bier

Angesichts der anstehenden Klimakatastrophe darf es für diesen Antrag keinen Aufschub mehr geben. Die Stadtverwaltung Tübingen erweitert die Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“ um das Thema Bier, um auch in diesem wichtigen gesellschaftlichen Bereich weitere CO2-Einsparungen vornehmen zu können.

Begründung:

Nach einer Studie des Forscherteams „Nature Plants“ von 2018 könnte sich der Preis des Biers verdoppeln, wenn der Anstieg der Temperaturen aufgrund des Klimawandels ungebremst so weitergeht.

Hitzeperioden und Dürreperioden würden in Zukunft dafür sorgen, dass die Wachstumsphase von Gerste negativ beeinträchtigt werden würde. Dadurch würde das wertvolle Gut Gerste knapp werden. In der Konsequenz würde sich Bier verteuern.

Die Stadtverwaltung soll bei der Ausarbeitung des Themas Bier im Rahmen der Klimaschutzkampagne gerne eigene Ideen einbringen. Ein paar konkrete Vorschläge möchte ich jedoch gerne machen:

1.Die umliegenden Brauereien (z.B. aus Rottenburg und Mössingen), die auch für die Bierversorgung Tübingens immanent wichtig sind, werden zu einem gemeinsamen Gespräch/Workshop eingeladen werden. Dabei soll die Frage im Mittelpunkt stehen, wie man eine optimale Bierversorgung möglichst klimaneutral hinbekommen könnte. Z.B. wie man Getränkekästen auf (E-)Lastenfahrrädern oder Elektrolastern mit weniger CO2-Ausstoß transportieren kann, sollte diskutiert werden. Auch über Naturschutznahmen in der Nähe der Gerstenfelder kann nachgedacht werden.

2.Eingeladen zu einem solchen Workshop sollten auch Vertreter der Stadt Rottenburg und Mössingen, die einen besonders hohen Anteil an regionalen Brauereien halten. Dies wäre auch der Auftakt, um die Klimaschutzkampagne interkommunal auszubauen.

3.Mit Bierpipelines zu zentralen Punkten und Kneipen in der Stadt könnte man Flaschen und Verpackungen reduzieren. Das Konzept ist keine Utopie: Seit 2016 gibt es im belgischen Brügge eine Bierpipeline.

4.Einmal im Jahr veranstaltet die Tübinger Stadtverwaltung (z.B. auf dem Marktplatz) im Rahmen von „Tübingen macht blau“ eine Veranstaltung mit Namen „Saufen für den Klimaschutz“. Die regionalen Brauereien sollen daran beteiligt sein. Die eingenommenen Beträge sollen in Klimaschutzprojekte reinvestiert werden. Nach der Veranstaltung wird den Teilnehmern eine kostenlose Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln angeboten (evtl. auch Fahrradtaxis). Eine Fahrt mit dem Auto sollte nicht nur aus klimapolitischer Erwägung nicht ins Auge gefasst werden.

5.Die Stadt Bologna bietet Menschen, die zu Fuß, per Fahrrad oder mit ÖPNV in die Stadt kommen, kostenloses Bier und kostenloses Eis. Per App können die Menschen nachweisen, wie viele Kilometer sie so zurückgelegt werden. Das Projekt wird auch von der EU gefördert. Tübingen sollte ins Auge fassen ein ähnliches Programm für ihre BürgerInnen und BesucherInnen anzubieten. Anstatt „green coins“ könnte man hier sogenannte „blue coins“ vergeben, um ein solches Programm abzuwickeln.

6.Die Firma BierBike wird aufgefordert eine derartige touristische Möglichkeit auch in Tübingen anzubieten. Firmen, die Klimaschutz und Bier miteinander verbinden, sollten spezifische Zuschüsse von der Stadtverwaltung Tübingen bekommen.

Status des Antrags: abgelehnt am 09.03.2020