Baumhäuser als Wohnraum nutzen

Antragsbegründung zu Antrag 546/2020

Wohnraum wächst nicht auf Bäumen

Die Wohnungslage zeigt sich auch nach der Coronakrise weiter angespannt. Im Mietspiegel ist Tübingen weiterhin recht teuer. Die Prognosen zeigen einen Bevölkerungszuwachs – Aber das wissen hier alle.

Das Baugebot, die Zewckentfremdungsatzung, das Programm fairer Wohnen und das haben sie noch Platz Programm sind allesamt sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungsknappheit und zu hohen Mietpreisen.

Mit unserem Vorschlag wollen wir nun den Anreiz für ein neus Programm geben.
Bei einer Veranstaltung Anfang 2020 haben wir interessierte Bürger:innen gefragt, was sie für die dringlichsten Probleme halten und welche Lösungen ihnen Vorschweben. Dabei Entstand die hier vorgebrachte Idee:

BAUMHÄUSER ALS WOHNRAUM

Was zunächst einmal etwas wagemutig klingt, ergibt bei näherer Betrachtung aber durchaus Sinn.

Holz ist ökologisch nachhaltiger als Beton

Da die Stadt ohnehin mehr mit Holz bauen will, ist es auch vernünftig, die schon bestehenden natürlichen Holzstrukturen besser zu nutzen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist eines klar: Bäume bestehen in der überwiegenden Zahl der Fälle, wenn nicht in allen, aus Holz.

Gute Luft in Bäumen


Bäume sind bekanntermaßen sehr fähige Luftfilter und tragen in ihrem Umfeld zu einem angenehmen Klima bei. Nicht ohne Grund planen wir mit Zukunftsbäumen in der Innenstadt um dort auch in den kommenden Jahren vor Dürre und Hitze geschützt zu sein. Was ist also besser, als direkt in der Klimaanlage der Zukunft zu leben?

Es gibt schon die Expert:innen

Deutschland ist in diesem Bereich bereits führend. Gerade im Hambacher und im Danneröder Forst haben sich junge engagierte Startups im Baumhaus-business gegründet. Dieses Knowhow gilt es sich zu nutze zu machen, anstatt es mit Wasserwerfen und Tränengas zu verjagen.
Um weitere Expertise einzuholen, könnte man sie im Vorfeld einer entsprechenden Bebauung durch Baumhäuser in den Planungsausschuss einladen.

Platzsparend


Um hier Lösungen zu finden, muss man auch die noch nicht so ausgetretenen Pfade, oder besser gesagt Bäume, gehen. Baumhäuser weisen i.d.R. geringe Baukosten auf und sind vom Flächenverbrauch sehr gering.

Guter Blick aus einer Baumkrone

Jeder der schon mal eine Wohnung gesucht hat weiß, dass der Ausblick oft entscheidend dafür ist, ob man in eine Wohnung einziehen möchte. Bäume wachsen nach oben und Baumhäuser haben damit von Natur aus Penthouse-Charakter und das zu geringen Baukosten.

Wohnraum wächst NOCH nicht auf Bäumen

Baumhäuser als Wohnraum

Prüfantrag: Baumhäuser als Wohnraum

Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob Baumhäuser auch als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden können.

Begründung

Die Wohnungslage zeigt sich auch nach der Coronakrise weiter angespannt. Im Mietspiegel ist Tübingen weiterhin recht teuer.

Um hier Lösungen zu finden, muss man auch die noch nicht so ausgetretenen Pfade, oder besser gesagt Bäume, gehen. Baumhäuser weisen i.d.R. geringe Baukosten auf und sind vom Flächenverbrauch sehr gering.

Da die Stadt ohnehin mehr mit Holz bauen will, ist es auch vernünftig, die schon bestehenden natürlichen Holzstrukturen besser zu nutzen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist eines klar: Bäume bestehen in der überwiegenden Zahl der Fälle, wenn nicht in allen, aus Holz.

Gerade im Hambacher Forst gibt es einige Bewohner*innen, die eine gewisse Erfahrung mit dem Bewohnen von Baumhäusern haben. Um weitere Expertise einzuholen, könnte man sie im Vorfeld einer entsprechenden Bebauung durch Baumhäuser in den Planungsausschuss einladen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass man auf unbebauten, ökologisch nicht-wertvollen Flächen und auf Parkplätzen generell das dauerhafte Campen freigibt (für Menschen, die entsprechend ihren Wohnsitz in Tübingen anmelden).

Finanzielle Auswirkungen

Sicherlich geringer als weitere Betonbauten in die Stadt zu stellen.

Klimapolitische Auswirkungen

Da Baumhäuser eine geringe Quadratmeterzahl aufweisen fällt i.d.R. ein geringer Flächenverbrauch an. Allerdings muss der ökologisch richtige Umgang mit Bäumen erlernt werden.

Mittwochspalte 20.01.2021

Noch ein Technologiepark?

Die Stadt Tübingen möchte sich gemeinsam mit den Städten Reutlingen, Stuttgart und Karlsruhe bei einem Wettbewerb des Landes um einen Zuschuss von 48 Mio. Euro für einen (zweiten!) KI-Forschungspark bewerben. Zusätzlich müssten vermutlich 5 Mio Euro von Tübingen aufgebracht werden.

Über KI wird oftmals das gesagt, was Dan Ariely, Professor der Duke University, 2013 über den Hype „Big Data“ sagte: „Es ist ein bisschen wie Sex unter Teenagern. Alle reden darüber, niemand weiß wirklich wie es geht, alle glauben, alle anderen machen es, also behaupten alle, sie täten es selbst.”

Im KI-Bereich herrscht zur Zeit eine wilde Mischung aus Science-Fiction-Fandom, Erlösungsglaube und Goldgräberstimmung, ähnlich der dotcom-Blase der späten 90er Jahre. Alle großen Unternehmen, und solche, die es werden wollen, versuchen, wo es nur geht mitzuspielen und machen große Versprechungen. Doch wie bei jeder Hype-Technologie, wird sich auch bei der KI herausstellen, dass viele Erwartungen enttäuscht werden (wie beim Sex unter Teenagern).

Auf den für Tübingen und Reutlingen geplanten 15 ha könnten nach einer groben Schätzung um die 3.000 gutbezahlte wissensbasierte Arbeitsplätze entstehen. Grundsätzlich eine sehr gute Sache, aber man fragt sich, welche Auswirkungen das auf den Wohnungsmarkt haben wird. Wer in einem KI-Park arbeitet, findet sicher eine Wohnung. Und die anderen schlafen halt in der Cloud.

Es ist eine schöne Idee den Forschungspark auf vier Städte zu verteilen. Nicht nur, weil wir alleine gar nicht die Kapazitäten hätten, so ein Projekt umzusetzen, sondern auch weil „Distributed Research Park Construction“ das Potenzial hat ein ganz eigener Hype zu werden. Wir hoffen dass dieses innovative Konzept als Leuchtturm-Idee fungiert und in Zukunft auch von anderen Kommunen und auch auf anderen Gebieten angewendet wird. Wir freuen uns auf neue innovative Konzepte, wie einen über 4-Städte verteilten Botanischen Garten oder einen Europapark von Freiburg bis nach Mannheim.
“KI aus BaWü” war gestern, “DRPC aus dem Ländle” ist die Zukunft. Baden-Württemberg und Tübingen MÜSSEN bei solchen Innovationen vorangehen.

Von: David Hildner 

Umbenennung des Gemeinderats in Gemeinderätin

Änderung der Hauptsatzung: Umbenennung des Gemeinderats in Gemeinderätin

Die Hauptsatzung des Gemeinderats der Universitätsstadt Tübingen wird wie folgt geändert: Der Begriff „[der] Gemeinderat“ wird durch „[die] Gemeinderätin“ ersetzt, sofern es sich um das gesamte Gremium handelt. Persönliche Amtstitel müssen nicht in das generische Femininum geändert werden.

Begründung:

Die neue Zusammensetzung der Gemeinderätin (alt: des Gemeinderats) erfordert eine Umbenennung des Gemeinderats in Gemeinderätin, da die Gemeinderätinnenmitglieder (alt: Gemeinderatsmitglieder) der Tübinger Gemeinderätin (alt: des Tübinger Gemeinderats) ab 1. Oktober 2020 mehrheitlich aus Frauen besteht.

Die Gemeinderätin besteht ab diesem Zeitpunkt aus 40 Mitgliedern, von denen 19 Männer sind und 21 Frauen. Die Bezeichnung „Gemeinderat“ lässt vermuten, dass seine Ratsmitglieder mehrheitlich aus Männern bestehen würde, was nicht richtig ist. Es bleibt anzunehmen, dass durch die schrittweise Feminisierung des Abendlandes die Gemeinderätin auch in Zukunft mehrheitlich weiblich besetzt sein wird.

Alternativen

Die Gemeinderätin Tübingen heißt weiterhin Gemeinderat und sorgt so weiter für die Nichtwahrnehmung von Frauen in Politik und Gesellschaft.

Finanzielle Auswirkungen

Keine.

Klimapolitische Auswirkungen

Keine.

Status des Antrags: abgelehnt, bei einer Ja-Stimme.

Wildtierverbot in Zirkusbetrieben auf Tübinger Stadtgebiet

Wildtierverbot in Zirkusbetrieben auf Tübinger Stadtgebiet /interfraktioneller Antrag mit AL / Grüne

Antrag:

Der Rat der Gemeinde Tübingen möge beschließen, dass kommunale Flächen künftig nur noch an Zirkusbetriebe vermietet werden, die keine gefährlichen Wildtiere mitführen. Hierunter fallen insbesondere Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörner, Primaten ab Makakengröße und Wölfe. Bereits geschlossene Verträge oder Zusagen bleiben von dem Beschluss unberührt.

Begründung (Zusammenfassung):

Ausbrüche von Wildtieren wie Elefanten, Tiger oder Bären aus Zirkusbetrieben sind vielfach dokumentiert. 2015 wurde ein Mann im baden-württembergischen Buchen von einem Elefanten aus einem Zirkus getötet. In Europa sind seit 1987 mindestens 194 gefährliche Vorfälle registriert. Dabei wurden 17 Personen von Elefanten im Zirkus getötet und mindestens 59 teilweise schwer verletzt. Insgesamt kam es zwischen 2009 und 2016 zu mindestens 45 Ausbrüchen von Bären, Elefanten, Flusspferden, Großkatzen, Nashörnern und Primaten aus Zirkusbetrieben in Deutschland.

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen steht Gastspielen von Zirkusbetrieben mit Wildtieren kritisch gegenüber. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 % die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. Zwei Drittel der Bevölkerung unterstützt repräsentativen Umfragen zufolge ein Wildtierverbot im Zirkus. Bereits 21 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben bestimmte Tierarten im Zirkus verboten.

Anlage

Ausbrüche von Wildtieren wie Elefanten, Tiger oder Bären aus Zirkusbetrieben sind vielfach dokumentiert. So brachen beispielsweise zwischen 2009 und 2016 insgesamt mindestens 25 Mal Elefanten aus Zirkusbetrieben in Deutschland aus oder liefen unbeaufsichtigt umher. Dabei wurden mindestens vier Menschen zum Teil schwer verletzt. 2015 wurde ein Mann im baden-württembergischen Buchen von einem Elefanten aus einem Zirkus getötet. Bei einigen Vorfällen waren zudem Sachschäden zu verzeichnen. In Europa sind seit 1987 mindestens 194 gefährliche Vorfälle registriert. Dabei wurden 17 Personen von Elefanten im Zirkus getötet und mindestens 59 teilweise schwer verletzt2. Auch der Bundesrat verweist in seiner Entschließung 2016 für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus auf die Gefahrensituation: „Ferner sind vermehrte Zwischenfälle mit den genannten Tierarten und Ausbrüche von Zirkustieren augenfällig, die auch die Bevölkerung immer wieder gefährden.“ Einen Grund dafür sieht die Länderkammer darin, dass die „eigentlich notwendige Einrichtung von ausreichend großen, ausbruchsicheren und artgerecht ausgestatteten Gehegen […] mit der Notwendigkeit zur fortwährenden Mobilität“ kollidiert. Insgesamt kam es zwischen 2009 und 2016 zu mindestens 45 Ausbrüchen von Bären, Elefanten, Flusspferden, Großkatzen, Nashörnern und Primaten aus Zirkusbetrieben in Deutschland.

Der Bundesrat verweist in seiner Entschließung im Jahr 2016 auf Verhaltensstörungen vieler Tiere im Zirkus als Folge der schlechten Haltungsbedingungen in einem mobilen Betrieb. Dadurch wird das Verhalten der Tiere unberechenbar und Gefahrensituationen werden kaum vorhersehbar. Selbst jahrelang unauffällige oder als „gezähmt“ geltende Wildtiere können unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund zur Gefahr werden. So wurde die Elefantenkuh „Benjamin“, die im Juni 2015 einen Passanten im baden-württembergischen Buchen tötete, 2013 vom Kreisveterinäramt Bad Tölz-Wolfratshausen als „in keinster Weise aggressiv“ wirkend bezeichnet. Ein Verhaltensforscher, der ein Gutachten über diese Elefantenkuh erstellte und zur etwaigen Gefährlichkeit des Tieres befragt wurde, betonte 2014, dass der Elefant „psychisch vollkommen ausgeglichen“ sei.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DVUG) ist der Spitzenverband für die gewerblichen Berufsgenossenschahen und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Unfallversicherungsträger haben Regeln zur Unterstützung der Unternehmer und Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet. Für die Haltung von Wildtieren in Zoos und Tierparks gilt die „BGR/GUV-R 116“ in der aktualisierten Fassung von 2012. Als gefährliche oder besonders gefährliche Tierarten sind demnach Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörner, Primaten ab Makakengröße und Wölfe u. a. klassifiziert. Für deren Haltung sind besondere Sicherheitsanforderungen vorgeschrieben, die vor allem hinsichtlich der besonders gefährlichen Wildtierarten in mobilen Einrichtungen wie Zirkusbetrieben aufgrund baulicher und personeller Anforderungen nicht umsetzbar erscheinen. Die Anzahl der Ausbrüche und Vorfälle mit gefährlichen Wildtieren sowie die hohen Anforderungen an die sichere Haltung dieser Tierarten in Zoos und Tierparks zeigt, dass ein vergleichsweise bedeutendes Gefährdungspotenzial in den entsprechenden Zirkusbetrieben gegeben ist.

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen steht Gastspielen von Zirkusbetrieben mit Wildtieren kritisch gegenüber. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 % die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. Zwei Drittel der Bevölkerung unterstützt repräsentativen Umfragen zufolge ein Wildtierverbot im Zirkus. Bereits 21 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben bestimmte Tierarten im Zirkus verboten.

Dennoch sind auf nationaler Ebene weiterhin keine Beschränkungen für Wildtiere im Zirkus geplant. Zuletzt wurde im Juni 2017 im Bundestag ein Antrag für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus von der Bundesregierung abgelehnt.

Rechtliche Einordnung:

Die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg und Greifswald haben 2017 enge Grenzen für ein kommunales Zirkus-Wildtierverbot gesetzt und einer alleinigen Begründung mit Tierschutzargumenten Absagen erteilt. Das OVG Lüneburg betont jedoch:

Zur Klarstellung wird darauf verwiesen, dass von der vorbezeichneten Sperrwirkung gefahrenabwehrrechtliche (vgl. etwa Bayr. VGH, Beschl. v. 1.7.2012 – 10 CS 12.1475 -, juris, Rn. 4) einschließlich bauordnungsrechtlicher Gründe für ein Verbot des Mitsichführens von Wildtieren ebenso wenig mit umfasst sind wie ein Einschreiten aus Tierschutzrechtlichen Gründen im Einzelfall, die nicht vom Regelungsgehalt der Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 d TierSchG eingeschlossen sind; ebenso wenig ist eine Kommune verpflichtet, für den AubriB von Zirkussen mit Wildtieren geeignete Flächen überhaupt vorzuhalten oder allgemein Tiere in ihren Einrichtungen (außerhalb etwa von Tierheimen) zuzulassen.

Bereits 2016 entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt zu Gunsten der Stadt Reinheim, die auf ihrer Fläche ein Zirkusgastspiel mit Tigern untersagte. Die Stadt hatte mit der Gefahrenlage argumentiert. Das Verwaltungsgericht betonte, die Gemeinde habe „bei der Vergabe von Veranstaltungsplätzen einen weiten Gestaltungsspielraum und könne die Vergabe des Platzes zulässigerweise auf eine Veranstaltung ohne Raubtiere beschränken“.

Unter Berücksichtigung des Beschlusses des OVG-Lüneburg sowie vorangegangener Gerichtsentscheidungen zeigt ein Rechtsgutachten der Stabsstelle Tierschutz des Ministeriums für Ländlichen Raum (BW) Städten und Gemeinden auf, wie unter Beachtung der aktuellen Rechtslage bestimmte Wildtierarten von kommunalen Flächen ausgeschlossen werden können. Demnach werden Beschränkungen von Zirkusbetrieben mit gefährlichen Tieren als rechtskonform gewertet, weil die öffentliche Sicherheit in kommunaler Zuständigkeit liegt. Unter anderem hat die Stadt Meerbusch 2017 ein an die aktuelle Rechtslage angepasstes Zirkus-Wildtierverbot beschlossen und in der Beschlussvorlage hauptsächlich ordnungs- und sicherheitsrelevante Argumente angeführt.

Insgesamt haben bereits über 80 Städte – darunter Köln, Stuttgart, Chemnitz, Düsseldorf, Erlangen, Osnabrück, Leipzig, Worms und Heilbronn – ein Zirkus-Wildtierverbot auf eigenen Flächen etabliert. Die vor 2017 gefassten Beschlüsse argumentieren meist mit der systembedingt mangelhahen Haltung von Wildtieren im Zirkus unter Verweis auf ein rechtskrähiges Urteil des Verwaltungsgerichts München, welches die Rechtmäßigkeit eines kommunalen Wildtierverbots in der Stadt Erding bestätigte. Das Verwaltungsgericht München sieht im kommunalen Wildtierverbot keinen Verstoß gegen die verfassungsmäßig geschützten Rechte der Berufs- und Kunstfreiheit oder des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs. In zweiter Instanz äußerte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und bestärkte während der mündlichen Verhandlung 2016 die vorangegangene Entscheidung des VG München mit Hinweis auf das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen (Art. 28 Abs. 2 GG)18. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Ausgestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte. Die Entscheidung, Zirkusbetriebe mit Wildtieren abzulehnen, basierte dabei dem Gericht zufolge maßgeblich auf der ablehnenden Haltung der Bevölkerung gegenüber Wildtieren in Zirkussen und negativen Erfahrungen mit anderen Zirkusbetrieben.

Prüfung von Straßennamen

Prüfung von Straßennamen

Die Verwaltung prüft, ob die folgenden drei Personen würdig sind, in Tübingen mit Straßennamen geehrt zu werden: Eduard Haber, Eduard Spranger, Wilhelm Schussen. Falls die Verwaltung und der Gemeinderat die genannten Straßennamen umbenennen will, so schlagen wir folgende neuen Namen vor: Kiomars Javadi, Charlotte Pagel, Klara Pollack.

Begründung:

1. Umbenennung der Eduard-Haber-Straße in Kiomars-Javadi-Straße

Eduard Haber war ein deutscher Kolonialbeamter. U.a. als Bergbeamter beim Gouvernement​ Dar-es-Salam im damaligen “  Deutsch-Ostafri​ka” wirkte er an der Kolonialisierung des afrikanischen Kontinents und der dortigen Ausbeutung der Bevölkerung mit. Im März 1933 unterzeichnete er die “Erklärung von 300 Hochschullehrern für Adolf Hitler”[1] , welche u.a. einen Wahlaufruf zugunsten der NSDAP unter dem Reichskanzler Adolf Hitler   beinhaltete und in der NSDAP-Zeitung “Völkischer Beobachter” erschien.[2][3]

Bedingt durch die Tätigkeit in der Kolonialisierung Afrikas und dem Zuspruch zum Nationalsozialismus ist eine Benennung einer Tübinger Straße nach Eduard Haber nicht zu rechtfertigen. Die Straße soll daher nach Kiomars Javadi benannt werden. 

Kiomars Javadi flüchtete 1986 aus dem Iran und wohnte bis zu seiner Ermordung 1987 mit seiner Frau in Tübingen. Als er am 19.08.1987 im damaligen Tübinger Supermarkt “Pfannkuch” einige Einkäufe erledigen wollte, schleppten ihn mehrere Angestellte des Supermarkts zunächst in den Keller, wo er mittels eines Gummiknüppels misshandelt wurde. Zunächst konnte er aus dem Keller des Supermarktes fliehen, wurde jedoch im Hinterhof von den Angestellten eingeholt und in einen Würgegriff genommen. Nach 4-6 Minuten verstarb Javadi, während mindestens 15 Zeugen dabei zu gesehen haben. Nach 18 Minuten traf die Polizei ein, und legte dem bereits verstorbenen Javadi Handschellen an. Unmittelbar nach dem Tod wurde offenbar eine erfundene Notwehr für die beiden Haupttäter konstruiert, wonach Kiomars beim Ladendiebstahl ertappt worden sei. Man präsentierte der Polizei einen Einkaufswagen, den das Opfer angeblich benutzt haben soll, mit Lebensmitteln, die vorgeblich gestohlen wurden. Jedoch fanden sich keine Fingerabdrücke von Kiomars Javadi auf den Lebensmitteln. Angeblich habe sich Javadi einen Einkaufswagen mit Ware voll gestopft und versucht durch die Hintertür zu fliehen. Die wahrscheinlich rassistischen Hintergründe und ein bedingter Tötungsvorsatz waren vor Gericht kein Thema. Sogar die Täter selbst sagten vor Gericht, dass es sich eigentlich gar nicht um einen Ladendiebstahl gehandelt hätte. Am 30. Juni 1988 wurde nach einem kurzen Prozess das Urteil gegen die beiden Pfannkuch-Mitarbeiter verkündet. Die beiden Täter bekamen eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.[4] [5] [6]

Durch die Umbenennung der Straße zu Ehren von Kiomars Javadi bei gleichzeitiger Aberkennung dieser gegenüber einem Befürworter der Nationalsozialismus setzt Tübingen ein klares Zeichen gegen rassistisch motivierte Gewalt.

2. Umbenennung der Eduard-Spranger-Straße in Charlotte-Pagel-Straße​          

Eduard Spranger war ein deutscher Philosop​h,​ Pädagog​e und Psychologe. Politisch stand Spranger der Deutschnationale​n Volkspartei nahe, deren bewaffnetem Arm, dem Stahlhel​m​, er 1933 beitrat. Er nahm an Treffen der Hochschulgruppe des Stahlhelm sowie an Appellen in Uniform teil. Gemeinsam mit der DNVP unter Alfre​d Hugenberg und der NSDAP unter Adolf Hitler organisierte der Stahlhelm einen Volksentschei​d gegen den Young-Plan.​ Der Stahlhelm gehörte 1931 zu den Gründungsorganisationen der gegen die Weimarer Republik gerichteten Harzburge​r Front.​ Er war ein Konkurrent und zugleich ein enger Bündnispartner der NS-Bewegung. Beide hatten eine breite politische und ideologische Schnittmenge. Im April 1938 initiierte Spranger, als Vorsitzender der Ortsgruppe Berlin der Goethe-Gesellschaft,​ den Ausschluss jüdischer Mitglieder der Ortsgruppe. Benjamin Ortmeyer, ein Erziehungswissenschaftler, der sich hauptsächlich mit der Pädagogik während des Nationalsozialismus beschäftigt, kommt in einem seiner Werke zu dem Schluss, dass Spranger zwar nicht zu 100% vom Nationalsozialismus überzeugt war, diesen jedoch “terminologisch” unterstützt hat. [7] [8] [9]

Auch sogenannten “Mitläufern” darf in einer modernen Gesellschaft keine besondere Ehre erwiesen werden. Daher soll die nach Eduard Spranger benannte Straße in Charlotte-Pagel-Straße umbenannt werden. 

Charlotte Pagel wurde am 29. September 1894 als Tochter des bekannten Medizinhistorikers Julius Leopold Pagel und seiner Frau Marie, geb. Labaschin, in Berlin geboren. Da ihr jüngerer Bruder Walter 1926 in Tübingen eine Assistenzarztstelle als Prosektor am Anatomischen Institut der Universität annahm, kam Charlotte Pagel mit ihrem kranken Bruder Albert 1927 nach Tübingen; sie wohnten in der Kelternstraße 8. Charlotte Pagel versorgte und pflegte ihren Bruder, der an einer chronischen Krankheit litt. Zeitzeugen haben die Geschwister Pagel als liebenswürdige Nachbarn in Erinnerung behalten und erzählen, wie Charlotte arme Kinder in der Hölderlinschule mit Vesperbroten versorgte. Beide Geschwister wurden am 20. August 1942 in der Kelternstraße abgeholt und am 23.August von Stuttgart aus nach Theresienstadt deportiert, am 23. Januar 1943 weiter nach Auschwitz, wo sie ermordet wurden.[10]

Durch die Umbenennung der Straße setzt die Stadt Tübingen ein klares Zeichen gegen Antisemitismus. 

3.    Umbenennung des Wilhelm-Schussen-Weg in Clara-Pollak-Weg

Wilhelm Schussen war ein deutscher Schriftsteller. Im​ Oktober 1933 unterzeichnete Schussen das “Gelöbni​s treuester Gefolgschaft”​ [11] für Adol​f Hitler.​ Der Aufruf diente dazu, die vorbehaltlose Unterstützung der deutschen Literaten und Geistesgrößen für die äußerst radikale und nach innen wie nach außen einschneidende Politik des Reichskanzlers Adolf Hitler und seiner Regierung öffentlichkeitswirksam zu bekräftigen und dem erwartbaren „Wahlerfolg“ der Nationalsozialisten, die bereits alle anderen Parteien ausgeschaltet hatten und auf einer Einheitsliste antraten, auf diese Weise das Feld zu ebnen. Hermann Hesse machte seinem langjährigen Freund in einem an diesen gerichteten Brief vom 1. März 1946 wegen seiner Von-nichts-gewusst​ ​-Haltung schwere Vorwürfe. [12]

Auch wenn Schussen keine direkten Verbindungen zum Nationalsozialismus nachgewiesen werden können, so hat er doch seine Unterstützung zum Ausdruck gebracht und daher zumindest einen passiven Teil zur Machtergreifung der Nazis in Deutschland beigetragen. Eine Ehrung durch die Widmung einer Straße sollte einem solchen Menschen nicht zuteil werden. Der Wilhelm-Schussen-Weg sollte daher in Clara-Pollak-Weg umbenannt werden. 

Clara Pollak wurde am 17. Februar 1900 als vierte von sechs Schwestern in Olnhausen an der Jagst geboren. Sie lebte von 1914 bis 1931 in Tübingen zuerst in der Rümelinstraße 2, dann nach dem Tod ihres Vaters ab 1925 in der Keplerstraße 5 zusammen mit ihrer Mutter und den Schwestern Mathilde und Selma. 1931 heiratete sie Wilhelm Dreyfuss in Karlsruhe. Mit ihm hatte sie eine Tochter, Bertha, und einen Sohn, Leo. Seit 1935 lebte bei ihnen auch ihre Mutter Pauline Pollak. Während diese zu Besuch bei ihrer anderen Tochter Mathilde in Würzburg war, wurde Clara 1940 mit ihrem Mann und den beiden Kindern in das südfranzösische Internierungslager Gurs deportiert. 1942 wurden Clara und ihr Mann von Gurs weiter nach Auschwitz verschleppt. Beide wurden dort ermordet.[13]

Durch die Umbenennung geht Tübingen einen weiteren Schritt in die Richtung, gesellschaftliche Ehrungen nicht mehr den Mitläufern und passiven Unterstützern, sondern den Opfern des Nationalsozialismus zukommen zu lassen. 


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Erkl%C3%A4rung_von_300_Hochschullehrern_f%C3%BCr_Adolf_Hitler

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Haber

[3] https://www.historischer-augenblick.de/kolonialwoche1928/

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Kiomars_Javadi

[5] http://unvergessen.blogsport.de/javadi-kiomars/

[6] https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13526485.html

[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Spranger

[8] https://forschungsstelle.wordpress.com/2017/05/12/frankfurter-rundschau-zu-eduard-spranger-und-n ach-ihm-benannten-schulen/

[9] https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/streit-um-eduard-spranger-als-namensgeber-fuer-berufsko lleg-id212119509.html

[10] https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine_in_T%C3%BCbingen_Innenstadt#Charlotte_Pagel

[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%B6bnis_treuester_Gefolgschaft

[12] https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Schussen

[13] https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine_in_T%C3%BCbingen_Innenstadt#Clara_Pollak,_verh._Dr eyfuss

Freigabe von Graffitiflächen – eine Stadtverschönerungsmaßnahme

Freigabe von Graffitiflächen – eine Stadtverschönerungsmaßnahme

Die Verwaltung soll derzeit bereits besprühte Flächen für Graffitikünstler*innen freigeben. Die Flächen sollen klar erkennbar sein, entweder durch angebrachte Plaketten/Schilder oder durch eine Karte auf der Webseite der Stadt.

Begründung:

Die Graffiti-Szene ist ein elementarer Bestandteil der urbanen Subkultur. Derzeit gibt es für Künstler*innen in Tübingen allerdings zu wenig Flächen auf denen sie ihre Kunst darstellen können. Das führt dazu, dass auf den wenigen vorhandenen Flächen Kunstwerke oft frühzeitig übermalt werden. Dies ist besonders ärgerlich, da Künstler*innen oft viel Geld in die Hand nehmen müssen um diese Werke zu erstellen. Gleichzeitig ist die Entfernung von weniger professionellen Bildern kosten- und zeitintensiv. Die mangelnde Rechtssicherheit für Künstler*innen führt allerdings dazu, dass viele Flächen nicht aufwendig und professionell gestaltet werden können und stattdessen oftmals eher mit flüchtig gemalten Werken versehen werden.

Eine Freigabe bereits genutzter Flächen würde zu einer Aufwertung des Stadtbildes, einer Förderung der subkulturellen Szene und zu einer Einsparung bei der Entfernung von illegalen Graffitis führen. Zudem bietet sich die Möglichkeit, dass auch renommierte (internationale) Künstler*innen hier ihre Werke erstellen.

Aufnahme von Geflüchteten

Aufnahme von Geflüchteten

In enger Kooperation mit den Organisationen: Seebrücke Tübingen, Bündnis Bleiberecht, Gesellschaft Kultur des Friedens, Flüchtlingskreise im Kreis Tübingen, Fluchtpunkte e.V. Tübingen, AK Asyl Südstadt, Frauenverband Courage Tübingen beantragen wir:

  1. Die Stadt Tübingen setzt sich gegenüber dem Land Baden-Württemberg und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer bzw. die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden ein und bietet dazu selbst zusätzliche Aufnahmeplätze an:

a. Die Stadt Tübingen fordert die Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg auf, ein eigenständiges humanitäres Aufnahmeprogramm für Flüchtende gem. § 23 Absatz 1 AufenthG einzuführen und damit Flüchtenden die legale Einreise nach Deutschland und einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen.

b. Die Stadt Tübingen fordert die Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg und die Bundesregierung auf, im Rahmen des Resettlements gem. § 23 Absatz 4 AufenthG und anderen Programmen der legalen Aufnahme von Flüchtenden dauerhaft und verlässlich erheblich höhere Aufnahmequoten als bisher zu vereinbaren. Nur so kann Deutschland seiner Verantwortung nachkommen, Menschen die Flucht auf gefährlichen illegalisierten Wegen ersparen.

c. Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und dem Bundesland BadenWürttemberg unverzüglich 20 zusätzliche Aufnahmeplätze für besonders hilfsbedürftige Personen wie Familien mit Kindern in prekären humanitären Situationen in den griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus.

d. Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und dem Bundesland BadenWürttemberg unverzüglich 10 zusätzliche Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus der griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus.

e. Zudem setzt sich die Stadt Tübingen über das Land für die Streichung des Satzes 3 des § 23 Abs. 1 AufenthG ein, wodurch die Zustimmungserfordernis des Bundes für eine Flüchtlingsaufnahme entfiele.

f. Die Stadt Tübingen fordert die Einführung einer eigenständigen Norm zur kommunalen Aufnahme entsprechend dem § 23 Abs. 1 AufenthG zur eigenständigen Aufnahme durch die Länder.

g. Die Stadt Tübingen positioniert sich öffentlich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer und teilt dies den zuständigen Ministerien mit.

2. Die Stadt Tübingen sorgt für ein langfristiges Ankommen, indem alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung und Bildung, zur Verfügung gestellt werden.

3. Die Stadt Tübingen sucht aktiv Verbündete unter den anderen 25 Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg, die sich zum Sicheren Hafen erklärt haben (darunter die Stadt Rottenburg und seit kurzem auch der Landkreis Tübingen), um gegenüber der Landeregierung auf ein eigenständiges Landesaufnahmeprogramm hinzuwirken. Sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht gewähren den deutschen Bundesländern substanziellen Spielraum, Maßnahmen zur Aufnahme von Geflüchteten aus humanitären Notlagen zu ergreifen. (Vgl. Rechtliche Stellungnahme von Dr. Ulrich Karpenstein und Dr. Roya Sangi, M.A.: Aufnahme von Flüchtenden aus den Lagern auf den griechischen Inseln durch die deutschen Bundesländer – Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen). Das Land Niedersachen hat dementsprechend bereits die Aufnahme eines Kontingents angeboten.

4. Die Stadt Tübingen lässt es nicht zu, dass die weltweite Corona-Pandemie als Ausrede für einen Aufnahmestopp genutzt wird und setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass diese auch von der Bundespolitik nicht weiter genutzt werden kann.  Wenn Deutschland Erntehelfer*innen und Tourist*innen aus der ganzen Welt einfliegen lassen kann, dann muss dies auch bei schutzbedürftigen Menschen möglich sein. In jeglicher Kommunikation bringt die Stadt Tübingen dies zum Ausdruck.

Begründung:

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. Mai 2019 erklärte sich die Universitätsstadt Tübingen mittels einer selbstverpflichtenden Erklärung zum Sicheren Hafen. Damit solidarisiert sich die Stadt Tübingen öffentlich mit schutzsuchenden Menschen und den Zielen der Seebrücke (Vorlage 506/2019). Dieser Beschluss wurde am 28. November 2019 vom Verwaltungsausschuss zusätzlich bekräftigt durch einen Beitritt der Stadt zum bundesweiten Städtebündnis „Sichere Häfen“.     

Seit Monaten leben tausende Menschen auf engstem Raum unter menschenunwürdigen Umständen auf verschiedenen griechischen Inseln. Die Menschen haben zu großen Teilen traumatische Erlebnisse in Kriegsgebieten und auf der Flucht selbst hinter sich. Viele von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, also besonders schutzbedürftig. Heute, in diesem Moment, befinden sich weitere tausende schutzsuchende Menschen im Grenzgebiet zu Griechenland, auf Land sowie auf See und werden gewaltvoll, mittels Tränengases und Schallpatronen, mit Stacheldrahtzaun und Soldat*Innen davon abgehalten, menschenrechtskonform einen Asylantrag stellen zu können.

Die Situation in den überfüllten Lagern ist katastrophal, es fehlt an allem – von medizinischer Hilfe bis zu hygienischer Grundversorgung. Gefangen und isoliert auf den Inseln sind die Menschen der CoronaPandemie schutzlos ausgeliefert.  Nach zähen Verhandlungen wurden nun endlich knapp 50 Kinder aus Griechenland nach Deutschland geholt. Das ist ein Anfang – aber die Zahl ist angesichts der Realität in den Lagern beschämend. Die Menschen dort müssen evakuiert werden.

Mit diesem Antrag fordert der Gemeinderat die Verwaltung auf zu handeln und ihre Bereitschaft zu erklären, weitere schutzsuchende Menschen aufzunehmen lautstark zu übermitteln und somit den Druck auf die Bundesregierung zum Handeln erhöhen. Wir lassen der damals getroffenen Absichtserklärung Taten folgen! Wir wünschen uns, dass diese Entscheidung mehr ist als ein symbolischer Akt. 

Status des Antrags: abgelehnt, bei 5 Ja-Stimmen, dafür wurde der Interfraktionelle Antrag beschlossen, bei dem wir auch mitunterschrieben haben.

Verzicht auf Kurzstreckenflüge

Verzicht auf Kurzstreckenflüge

Beschlussvorlage:

a) Motiviert durch das Engagement der Schüler*innen, Studierenden und Wissenschaftler*innen für Fridays for Future schließen wir uns (alle Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und den Gemeinderat) den Initiativen von mehrerer Universitäten an, unter anderem die Universität Tübingen, und verpflichten uns auf den Verzicht von Kurzstreckenflüge bis 1.000 km oder bei Reisen, die mit klimaverträglicheren Verkehrsmittel bis zu 12 Stunden Zeit dauern.
b) Soll dies auf gar keinen Fall möglich sein, gibt es Berichtspflicht mit Begründung.

Begründung:

Kurzstreckenflüge sind besonders leicht durch wesentlich klimaverträglichere Bahnreisen zu ersetzen. Es ist selbstverständlich, dass die Fahrzeit je nach Verbindungsangeboten stark variieren kann. Aus diesem Grund bezieht sich der Aufruf aller Universitäten i.d.R. auf Reisen bis zu 12 Stunden Fahrzeit.

Status des Antrags: beschlossen, bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung.

Informationsfreiheit für Schwangere – § 219a

Informationsfreiheit für Schwangere – § 219a

Die Verwaltung benennt auf der Website der Universitätsstadt Tübingen sämtliche Ärztinnen und Ärzte (mit deren Einverständnis), die Schwangerschaftsabbrüche in Tübingen durchführen und deren angebotene Methoden.

Begründung:

Über eine Abschaffung des Paragraphen 219a wird seit Monaten bundesweitdiskutiert. Nach einem Antrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburgund Bremen ist die Abschaffung nun auch Thema im Bundesrat. Die Initiative des Berufsverbandes der Frauenärzte forderte im Februar 2018:„Ein freier Bürger muss in einem Rechtsstaat jederzeit freien Zugang zu allen für ihn relevanten Informationen haben. Dazu gehören ärztliche Informationen übermedizinische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. Bei Frauen schließt dieses Recht ein, Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die medizinischen Belange eines Schwangerschaftsabbruchs ohne Einschränkung oder Hindernisse zu erlangen. Sachgerechte medizinische Information darf nicht unter Strafe stehen. Der Berufsverband der Frauenärzte unterstützt die Aufhebung des §219a, damit betroffene Frauen ihr Recht auf freien Zugang zu für sie relevanten medizinischen Informationen wahrnehmen können.“

Die Städte Hamburg, Hannover, Berlin und Potsdam haben diese Informationen bereits auf ihren Seiten veröffentlicht. Nach einer Anfrage der Fraktion „Die FRAKTION“ im Rat der Stadt Hannover wurden diese Informationen nicht nur auf der Homepage der Stadt Hannover veröffentlicht, sondern auch auf der Seite des Landes Niedersachsen. Es wurden alle rechtlichen Informationsstellen sowie Beratungsstellen und Praxen gelistet. Mannheim, Bremen und viele andere Städte wollen bald nachziehen. Gerade hier im Südwesten weisen die Informationen über Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch große Lücken auf (siehe Tagblatt Artikel).

Quellen:
https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Spiessrutenlauf-fuer-Frauen-430845.html

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/B%C3%BCrger-Service/Beh%C3%B6rdenf%C3%BChrer/Familie-und-Kinder/Finanzielle-und-sonstige-Hilfen/Schwangerschaftskonfliktberatung-Aufkl%C3%A4rung-und-Beratung-Barsinghausen-Burgdorf-Burgwedel-Garbsen-Gehrden-Hannover-Hemmingen-Isernhagen-Laatzen-La

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/frauen_gleichstellung/frauen_gesundheit/schwangerschaftskonflikt_schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftskonfliktberatung-und-schwangerschaftsabbrueche-14177.html

https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/schwangerschaft-und-kindergesundheit/schwangerschaft-und-familienplanung/schwangerschaftskonfliktberatung/arztpraxen-fuer-schwangerschaftsabbrueche/

https://www.hamburg.de/schwangerschaftskonfliktberatung/4020554/schwangerschaftsabbruch/

Wir denken, dass es auch für Tübingen an der Zeit ist, endlich an die Gesundheit der Frauen zu denken und Kleiderbügel vor Zweckentfremdung zu schützen. Diese sollten nur Kleiderbügel heißen und nicht Engelmacher!

Status des Antrags: „Zugesagt wurde zu prüfen, ob auf der städt. Homepage unter „Rat und Hilfe“ eine Verlinkung zur entsprechenden Seite des Landkreises erfolgen kann.“