Änderung der Hauptsatzung: Umbenennung des Gemeinderats in Gemeinderätin
Die Hauptsatzung des Gemeinderats der Universitätsstadt Tübingen wird wie folgt geändert: Der Begriff „[der] Gemeinderat“ wird durch „[die] Gemeinderätin“ ersetzt, sofern es sich um das gesamte Gremium handelt. Persönliche Amtstitel müssen nicht in das generische Femininum geändert werden.
Begründung:
Die neue Zusammensetzung der Gemeinderätin (alt: des Gemeinderats) erfordert eine Umbenennung des Gemeinderats in Gemeinderätin, da die Gemeinderätinnenmitglieder (alt: Gemeinderatsmitglieder) der Tübinger Gemeinderätin (alt: des Tübinger Gemeinderats) ab 1. Oktober 2020 mehrheitlich aus Frauen besteht.
Die Gemeinderätin besteht ab diesem Zeitpunkt aus 40 Mitgliedern, von denen 19 Männer sind und 21 Frauen. Die Bezeichnung „Gemeinderat“ lässt vermuten, dass seine Ratsmitglieder mehrheitlich aus Männern bestehen würde, was nicht richtig ist. Es bleibt anzunehmen, dass durch die schrittweise Feminisierung des Abendlandes die Gemeinderätin auch in Zukunft mehrheitlich weiblich besetzt sein wird.
Alternativen
Die Gemeinderätin Tübingen heißt weiterhin Gemeinderat und sorgt so weiter für die Nichtwahrnehmung von Frauen in Politik und Gesellschaft.
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Klimapolitische Auswirkungen
Keine.
Status des Antrags: abgelehnt, bei einer Ja-Stimme.