Wir fordern die Einführung eines Bürger*innenhaushalt ähnlich zu dem der Stadt Prenzlau.
Begründung:
Ein Bürger*innenhaushalt ist ein innovativer Ansatz zur Beteiligung der Bürger*innen an der Entscheidungsfindung und Budgetierung von öffentlichen Mitteln. Dabei wird ein Teil des Budgets einer Stadt die Bürger*innen zur Verfügung gestellt, damit sie selbst entscheiden können, wie das Geld verwendet werden soll.
Dadurch erreichen wir eine Stärkung der lokalen Demokratie, da ein Bürger*innenhaushalt die aktive Teilnahme der Bürger*innen und an politischen Entscheidungen fördert und somit die lokale Demokratie stärkt. Die Beteiligung der Bürger*innen an der Entscheidungsfindung ermöglicht es, dass die Bedürfnisse und Prioritäten der Gemeinde besser berücksichtigt werden.
Durch die Einbindung der Bürger*innen in den Entscheidungsprozess wird eine höhere Transparenz gewährleistet. Die Verwendung der öffentlichen Gelder wird offen diskutiert und entschieden, was die Entscheidungen nachvollziehbarer macht.
Ein Bürger*innenhaushalt fördert die Zusammenarbeit zwischen die Bürger*innen sowie zwischen ihnen und die Entscheidungsträger*innen. Durch die gemeinsame Diskussion und Entscheidungsfindung wird das Gemeinschaftsgefühl gestärkt und das Vertrauen in die lokale Politik gesteigert.
Zudem können dadurch neue Ansätze und Projekte entstehen, die sonst vielleicht nicht in Betracht gezogen worden wären.
In Anlehnung an der prenzlauer Modell schlagen wir folgendes Verfahren: Es werden mindestens 30.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Festsetzung über die Höhe soll regelmäßig mit der mittelfristigen Finanzplanung zur Haushaltssatzung erfolgen. Die Vorschläge sollen schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge des Bürger*innenhaushalt erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bis zum 30.06. eines jeden Kalenderjahres. Zur Abstimmung über die eingereichten Vorschläge im Rahmen des Bürger*innenhaushalt sind alle Einwohner*innen, die am Tag der Abstimmungsveranstaltung das 16. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt. Ebenso können Personen, die am Tag der Abstimmungsveranstaltung das 12. Lebensjahr vollendet haben, welche Tübinger Einwohner*innen sind, in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigen, an der Abstimmung teilnehmen. Sie entscheiden durch Abstimmung, welche Vorschläge innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets realisiert werden können. Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Anzahl der Stimmen realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht ist.