Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein

Der Gemeinderat der Stadt Tübingen ersucht die TüBus GmbH, zukünftig auf die Einleitung von Strafanzeigen oder Strafanträgen gemäß § 265a wegen Beförderungserschleichung zu verzichten.

Begründung des Antrags:

Die Kriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein betrifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen. Oftmals führen Armut und schwierige Lebensumstände dazu, dass Personen ohne Fahrschein fahren.

Die Strafzahlung gemäß § 265a kann oft nicht beglichen werden, was eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge hat. Fahren ohne gültigen Fahrschein ist der Hauptgrund für die Verhängung solcher Ersatzfreiheitsstrafen, von denen jährlich 7.000 bis 10.000 Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betroffen sind. Die Inhaftierung verschlimmert oft die bereits prekäre Situation und kann zu Job- und Wohnungsverlust führen.

Die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein widerspricht dem Prinzip des Strafrechts, wonach Strafe nur als letztes Mittel eingesetzt werden soll. Die Verkehrsbetriebe haben unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg. Ein Verzicht auf Strafanzeigen beeinträchtigt also nicht die rechtlichen Möglichkeiten der Unternehmen.

Ein Verzicht auf Strafanzeigen würde zudem die Justiz und Ermittlungsbehörden entlasten. Andere Städte wie Karlsruhe, Bremen und Düsseldorf haben bereits ähnliche Maßnahmen beschlossen.

Die Ampelkoalition in Berlin hat eine Überarbeitung des Straftatbestandes der Leistungserschleichung, § 265a StGB, in Aussicht gestellt, darunter die mögliche Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit. Dadurch könnten Bußgelder verhängt werden, die in der Regel niedriger sind als Strafzahlungen und auch von finanziell weniger gut gestellten Menschen leichter aufgebracht werden können.

Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtsanwalt in München und Rechtswissenschaftler sowie ehemaliger Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, äußerte sich am 23. Mai 2022 in der Legal Tribune Online zur Frage, ob das Fahren ohne gültigen Fahrschein überhaupt bestraft werden soll:

„(…) Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld. Das reicht für keine der anderen Varianten des § 265a StGB. Die geschädigten Unternehmen können sich zivilrechtlich wirksam wehren. Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben. (…)“*

*https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-schwarzfahren-weiter-bestrafen/

Auch andere Jurist:innen stellen in Frage, ob das bloße nichtbezahlen eines Fahrscheins überhaupt eine “Erschleichung” darstellt.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fahren-ohne-fahrschein-freiheitsfonds-ampelkoalition-erschleichen-265a-buschmann-gesetzesaenderung-schwarzfahren

Nicht unproblematisch ist auch die Herkunft und die Wirkung des Paragrafen:

“Seinen Ursprung hat Paragraf 265a in der NS-Zeit, wie das Bundesjustizministerium auf Nachfrage bestätigt: Demnach habe damals der Missbrauch eines Münzfernsprechers strafrechtlich nicht verfolgt werden können, weil kein „Täuschungsadressat“ vorgelegen habe. Schließlich war der „Getäuschte“ in diesem Fall eine Maschine. Als Folge wurde 1935 Paragraf 265a erlassen. Heute betroffen von Haftstrafen durch das Erschleichen von Leistungen sind vor allem arme Menschen. Zwar werden mehrheitlich Geldstrafen erteilt mit der Möglichkeit, diese abzuarbeiten, etwa durch Sozialstunden. Das sei aber beispielsweise Obdachlosen oder Suchtkranken oftmals nicht möglich – und es komme schließlich doch zu einer Haftstrafe, einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe, []…”*

*https://www.hessenschau.de/wirtschaft/wenn-schwarzfahrer-im-gefaengnis-landen,schwarzfahren-gefaengnis-100.html

Besonderer Dank gilt der Fraktion “Die PARTEI-Klima-Fraktion” des Düsseldorfer Stadtrates und Die Linke in Karlsruhe, deren Antrag als maßgebliche Grundlage für diesen Antrag diente.

TÜL/Die Linke Fraktion

Die FRAKTION – PARTEI, DiB, Huhn

Änderung zu Änderungsantrag 26a/2023 unserer Fraktion zu Grundsätze zur Benennung von Straßen 

II 

3. Mitglieder aus Verwaltung, Gemeinderat und Integrationsrats, handelt es sich […]

Neue Punkte:

  • Alle Straßen im Gebiet der Stadt Tübingen, die nach Personen benannt sind, die Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Chauvinismus und andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z. B. Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Behindertenfeindlichkeit) nachweislich ausgeübt oder unterstützt haben sollen ersetzt werden.
  • Um nicht in den Gefahr zu kommen, Geschichte zu vergessen oder gar “auszulöschen”, werden die im vorherigen Punkt erwähnten Fälle durch Namen von Opfer gruppenbezogener menschenfeindlicher Gewalt (insbesondere Mord) oder durch Namen von Wiederstandkämpfer*innen gegen solche Ideologien ersetzt.

IV

  • “3. Die durch die Benennung zu ehrende Person soll einen Bezug zu Tübingen haben.” streichen.
  • 4. Frauen sind bisher bei der Benennung der Straßen im Stadtgebiet nicht angemessen vertreten. Bei der Benennung von Straßen sollen als Zielgröße daher mindestens 50% der Straßennamen nach nicht cis-männer Personen bennant sein.
  • 5. Die Diversität der Universitätsstadt Tübingen soll bei der Benennung von Straßen berücksichtigt werden. Als Zielgröße sollen mindestens 25% der Straßennamen nach Migrant*innen, Jüdinnen:Juden, People of Color oder andere Personen, die Rassismus erfahren, benannt werden.

Begründung: 

Vor 3 Jahren hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, zu prüfen, ob die folgenden drei Personen würdig sind, in Tübingen mit Straßennamen geehrt zu werden: Eduard Haber, Eduard Spranger, Wilhelm Schussen. 3 Jahre später liegen uns nun die Ergebnisse dieser Prüfung vor. Unsere Vermutung hat sich leider bestätigt, dass sie es nicht sind.

Da diese Maßnahme längst überfällig ist, plädieren wir für die rasche Umsetzung von Umbenennung aller Straßennamen, die Menschen ehren, die großes Leid angetan haben, mitverursacht oder unterstützt/gutgeheißen haben.

Es geht um Recht, Unrecht, Gefühle und Existenz der Menschen in Tübingen, die noch heute unter den Folgen von Rassismus, der Kolonialisierung und des Nationalsozialismus leiden, es geht um das klare Zeichen, dass Tübingen eben keinen „kolonialen Willen“ hat und dass Tübingen keine Rassist*innen/Antisemitin*innen/Kolonialist*innen ehrt. Der bürokratische Aufwand für die Anwohner*innen ist da ein überschaubarer Preis. Es sollte im Interesse aller Anwohner*innen der Straße sein, endlich nicht mehr den Namen eines kolonialen Nazis auf ihrem Adressbogen zu haben und Tübingen sollte froh sein, ein*e Verbrecher*in weniger zu ehren.

Der Integrationsrat beziehungsweise Personen, die noch heute unter den Folgen von Rassismus, der Kolonialisierung und des Nationalsozialismus leiden, sollen eine großere Stimme in diesem Prozess erhalten und zu jeder Straßenbenennung und Umbenennung stärker miteinbezogen werden.

Durch die Umbenennung der Straße zu Ehren von Opfer von rassistischemotivierte Mord (wir im Fall von Kiomars Javadi Mord) oder Wiederstandkämpfer*innen gegen dessen Ideologien bei gleichzeitiger Aberkennung dieser gegenüber, zum Beispiel einem Befürworter des Nationalsozialismus, setzt Tübingen ein klares Zeichen gegen rassistisch motivierte Gewalt. Außerdem geht Tübingen dadurch einen weiteren Schritt in die Richtung, gesellschaftliche Ehrungen nicht mehr den Täter*innen, Mitläufer*innen und passiven Unterstützer*innen, sondern den Opfern und Wiederstandkämpfer*innen des Nationalsozialismus zukommen zu lassen, ohne die Geschichte zu vergessen oder gar “auszulöschen” (Wort und Argument aus dem Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Tübinger Straßennamen).

Wir lehnen lokalpatriotistische Politik und denken nicht, dass alle Straßen mit Namen von Personen mit einem Bezug zu Tübingen benannt werden sollen. Das war noch nie so (zum Beispiel Bismarckstraße) und wir sehen keinen guten Grund dafür, warum dies eingeführt werden soll.

Beispiele von Personen die keine Straßenname nach ihnen benannt haben und zukünftig haben könnten:

Kiomars Javadi flüchtete 1986 aus dem Iran und wohnte bis zu seiner Ermordung 1987 mit seiner Frau in Tübingen. Als er am 19.08.1987 im damaligen Tübinger Supermarkt “Pfannkuch” einige Einkäufe erledigen wollte, schleppten ihn mehrere Angestellte des Supermarkts zunächst in den Keller, wo er mittels eines Gummiknüppels misshandelt wurde. Zunächst konnte er aus dem Keller des Supermarktes fliehen, wurde jedoch im Hinterhof von den Angestellten eingeholt und in einen Würgegriff genommen. Nach 4-6 Minuten verstarb Javadi, während mindestens 15 Zeugen dabei zu gesehen haben. Nach 18 Minuten traf die Polizei ein, und legte dem bereits verstorbenen Javadi Handschellen an. 

Unmittelbar nach dem Tod wurde offenbar ein erfundene Notwehr für die beiden Haupttäter konstruiert, wonach Kiomars beim Ladendiebstahl ertappt worden sei. Man präsentierte der Polizei einen Einkaufswagen, den das Opfer angeblich benutzt haben soll, mit Lebensmitteln, die vorgeblich gestohlen wurden. Jedoch fanden sich keine Fingerabdrücke von Kiomars Javadi auf den Lebensmitteln. Angeblich habe sich Javadi einen Einkaufswagen mit Ware voll gestopft und versucht durch die Hintertür zu fliehen. Die wahrscheinlich rassistischen Hintergründe und ein bedingter Tötungsvorsatz waren vor Gericht kein Thema. Sogar die Täter selbst sagten vor Gericht, dass es sich eigentlich gar nicht um einen Ladendiebstahl gehandelt hätte.
Am 30. Juni 1988 wurde nach einem kurzen Prozess das Urteil gegen die beiden Pfannkuch-Mitarbeiter verkündet. Die beiden Täter bekamen eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Quelle 1, 2 und 3)

Charlotte Pagel wurde am 29. September 1894 als Tochter des bekannten Medizinhistorikers Julius Leopold Pagel und seiner Frau Marie, geb. Labaschin, in Berlin geboren. Da ihr jüngerer Bruder Walter 1926 in Tübingen eine Assistenzarztstelle als Prosektor am Anatomischen Institut der Universität annahm, kam Charlotte Pagel mit ihrem kranken Bruder Albert 1927 nach Tübingen; sie wohnten in der Kelternstraße 8. Charlotte Pagel versorgte und pflegte ihren Bruder, der an einer chronischen Krankheit litt. Zeitzeugen haben die Geschwister Pagel als liebenswürdige Nachbarn in Erinnerung behalten und erzählen, wie Charlotte arme Kinder in der Hölderlinschule mit Vesperbroten versorgte. Beide Geschwister wurden am 20. August 1942 in der Kelternstraße abgeholt und am 23. August von Stuttgart aus nach Theresienstadt deportiert, am 23. Januar 1943 weiter nach Auschwitz, wo sie ermordet wurden. (Quelle 4)

Clara Pollak wurde am 17. Februar 1900 als vierte von sechs Schwestern in Olnhausen an der Jagst geboren. Sie lebte von 1914 bis 1931 in Tübingen zuerst in der Rümelinstraße 2, dann nach dem Tod ihres Vaters ab 1925 in der Keplerstraße 5 zusammen mit ihrer Mutter und den Schwestern Mathilde und Selma. 1931 heiratete sie Wilhelm Dreyfuss in Karlsruhe. Mit ihm hatte sie eine Tochter, Bertha, und einen Sohn, Leo. Seit 1935 lebte bei ihnen auch ihre Mutter Pauline Pollak. Während diese zu Besuch bei ihrer anderen Tochter Mathilde in Würzburg war, wurde Clara 1940 mit ihrem Mann und den beiden Kindern in das südfranzösische Internierungslager Gurs deportiert. 1942 wurden Clara und ihr Mann von Gurs weiter nach Auschwitz verschleppt. Beide wurden dort ermordet. (Quelle 5)

Quellen:
1.https://de.wikipedia.org/wiki/Kiomars_Javadi
2.http://unvergessen.blogsport.de/javadi-kiomars/
3.https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13526485.html
4.https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine_in_T%C3%BCbingen_Innenstadt#Charlotte_Pagel
5.https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine_in_T%C3%BCbingen_Innenstadt#Clara_Pollak,_verh._Dreyfuss

Änderung von Straßennamen Teil 2

  • Alle Straßen im Gebiet der Stadt Tübingen, die nach Personen genannt sind, die Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Chauvinismus und andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z. B. Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Behindertenfeindlichkeit) nachweislich ausgeübt oder unterstüzt haben, werden durch Opfer von rechten Gewalt (insbesondere Mord) ersetzt. Drei Beispiele hierfür sind Kiomars Javadi, Charlotte Pagel, Klara Pollack. Diese Arbeit wird kontinuierlich ab heute durchgeführt, sollten neue Erkenntnisse über betroffene Menschen auftauchen.
  • Alle Ehrenbürger*innen die Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Chauvinismus und andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z. B. Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Behindertenfeindlichkeit) nachweislich ausgeübt oder unterstützt haben, werden diesen Titel aberkannt.

Begründung: 

Vor 3 Jahren hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, zu prüfen, ob die folgenden drei Personen würdig sind, in Tübingen mit Straßennamen geehrt zu werden: Eduard Haber, Eduard Spranger, Wilhelm Schussen. 3 Jahre später liegen uns nun die Ergebnisse dieser Prüfung vor. Da diese Maßnahme längst überfällig ist, plädieren wir für die rasche Umsetzung von Umbenennung aller Straßennamen, die Menschen ehren, die großes Leid angetan haben, mitverursacht oder unterstützt/gutgeheißen haben.

Durch die Umbenennung der Straße zu Ehren von Opfer von rassistischemotivierte Mord (wir im Fall von Kiomars Javadi Mord) bei gleichzeitiger Aberkennung dieser gegenüber, einem Befürworter der Nationalsozialismus, setzt Tübingen ein klares Zeichen gegen rassistisch motivierte Gewalt. Außerdem geht Tübingen dadurch einen weiteren Schritt in die Richtung, gesellschaftliche Ehrungen nicht mehr den Tätern, Mitläufern und passiven Unterstützern, sondern den Opfern des Nationalsozialismus zukommen zu lassen, ohne die Geschichte zu vergessen oder gar “auszulöschen” (Wort und Argument aus dem Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Tübinger Straßennamen).

Biographien:

Kiomars Javadi flüchtete 1986 aus dem Iran und wohnte bis zu seiner Ermordung 1987 mit seiner Frau in Tübingen. Als er am 19.08.1987 im damaligen Tübinger Supermarkt “Pfannkuch” einige Einkäufe erledigen wollte, schleppten ihn mehrere Angestellte des Supermarkts zunächst in den Keller, wo er mittels eines Gummiknüppels misshandelt wurde. Zunächst konnte er aus dem Keller des Supermarktes fliehen, wurde jedoch im Hinterhof von den Angestellten eingeholt und in einen Würgegriff genommen. Nach 4-6 Minuten verstarb Javadi, während mindestens 15 Zeugen dabei zu gesehen haben. Nach 18 Minuten traf die Polizei ein, und legte dem bereits verstorbenen Javadi Handschellen an. 

Unmittelbar nach dem Tod wurde offenbar ein erfundene Notwehr für die beiden Haupttäter konstruiert, wonach Kiomars beim Ladendiebstahl ertappt worden sei. Man präsentierte der Polizei einen Einkaufswagen, den das Opfer angeblich benutzt haben soll, mit Lebensmitteln, die vorgeblich gestohlen wurden. Jedoch fanden sich keine Fingerabdrücke von Kiomars Javadi auf den Lebensmitteln. Angeblich habe sich Javadi einen Einkaufswagen mit Ware voll gestopft und versucht durch die Hintertür zu fliehen. Die wahrscheinlich rassistischen Hintergründe und ein bedingter Tötungsvorsatz waren vor Gericht kein Thema. Sogar die Täter selbst sagten vor Gericht, dass es sich eigentlich gar nicht um einen Ladendiebstahl gehandelt hätte.

Am 30. Juni 1988 wurde nach einem kurzen Prozess das Urteil gegen die beiden Pfannkuch-Mitarbeiter verkündet. Die beiden Täter bekamen eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Quelle 1, 2 und 3)

Charlotte Pagel wurde am 29. September 1894 als Tochter des bekannten Medizinhistorikers Julius Leopold Pagel und seiner Frau Marie, geb. Labaschin, in Berlin geboren. Da ihr jüngerer Bruder Walter 1926 in Tübingen eine Assistenzarztstelle als Prosektor am Anatomischen Institut der Universität annahm, kam Charlotte Pagel mit ihrem kranken Bruder Albert 1927 nach Tübingen; sie wohnten in der Kelternstraße 8. Charlotte Pagel versorgte und pflegte ihren Bruder, der an einer chronischen Krankheit litt. Zeitzeugen haben die Geschwister Pagel als liebenswürdige Nachbarn in Erinnerung behalten und erzählen, wie Charlotte arme Kinder in der Hölderlinschule mit Vesperbroten versorgte. Beide Geschwister wurden am 20. August 1942 in der Kelternstraße abgeholt und am 23. August von Stuttgart aus nach Theresienstadt deportiert, am 23. Januar 1943 weiter nach Auschwitz, wo sie ermordet wurden. (Quelle 4)

Clara Pollak wurde am 17. Februar 1900 als vierte von sechs Schwestern in Olnhausen an der Jagst geboren. Sie lebte von 1914 bis 1931 in Tübingen zuerst in der Rümelinstraße 2, dann nach dem Tod ihres Vaters ab 1925 in der Keplerstraße 5 zusammen mit ihrer Mutter und den Schwestern Mathilde und Selma. 1931 heiratete sie Wilhelm Dreyfuss in Karlsruhe. Mit ihm hatte sie eine Tochter, Bertha, und einen Sohn, Leo. Seit 1935 lebte bei ihnen auch ihre Mutter Pauline Pollak. Während diese zu Besuch bei ihrer anderen Tochter Mathilde in Würzburg war, wurde Clara 1940 mit ihrem Mann und den beiden Kindern in das südfranzösische Internierungslager Gurs deportiert. 1942 wurden Clara und ihr Mann von Gurs weiter nach Auschwitz verschleppt. Beide wurden dort ermordet.

Quellen:
1.https://de.wikipedia.org/wiki/Kiomars_Javadi
2.http://unvergessen.blogsport.de/javadi-kiomars/
3.https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13526485.html
4.https://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine_in_T%C3%BCbingen_Innenstadt#Charlotte_Pagel

Ausgleichsfläche Lützerath auf Tübinger Stadtgebiet

Um die CO2-Emissionen, die durch den Abriss und das Abbaggern der Kohle unter Lützerath (Teilort von Erkelenz in Nordrhein-Westfalen) zumindest teilweise hereinzubekommen, beantragen wir den vollständigen Abriss der Landhaussiedlung Kreßbach (Stadtteil Weilheim) und eine dortige Errichtung eines möglichst großen Windparks.

Begründung: 

Da derzeit das Dorf Erkelenz-Lützerath zu Gunsten des Tagebaus Garzweiler II in Nordrhein-Westfalen abgerissen und in naher Zukunft zugunsten des Kohlebergbaus abgebaggert werden soll, bedarf es klimapolitischer Ausgleichsmaßnahmen. Als Modellkommune für den Klimaschutz sollte sich an dieser Stelle Tübingen seiner Verantwortung stellen.

Als passend eignet sich hier die weitgehend überflüssige Landhaussiedlung Kreßbach. Dort wohnen ohnehin nur noch wenige Menschen. Die entsprechenden Villen müssten abgerissen werden und die Menschen in Sozialwohnungen umgesiedelt werden. Eventuell könnte man diese auch ins verlassene Immerath (alt) umsiedeln. Der entsprechende Golfplatz könnte als Schlammgolfplatz im Tagebau Garzweiler II wieder errichtet werden. Sollten sich hier einige der Enteignung entgegenstellen, muss seitens der Exekutive hier unmittelbarer Zwang angewandt werden. Das gilt aber nur im äußersten Notfall.
Nach dem Abriss der Landhaussiedlung Kreßbach soll hier ein großer Windpark errichtet werden.

Ziel wäre hier Windräder zu verbauen, die 200 bis 400 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen würden. Genauere Zahlen sollen entsprechende Gutachten prüfen.
Angesichts der Dringlichkeit erwarten wir schnelle Gutachten und schnelle Verfahren, so dass spätestens Mitte 2024 mit dem Bau des Windparks begonnen werden kann. Dies wäre auch ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität 2030 für Tübingen.

Kosten:

Die Investitionskosten sollten innerhalb weniger Jahre wieder eingespielt sein. Die Stadtverwaltung soll eine Kostenplanung vorlegen. In Summe sollte sich die Maßnahme für den städtischen Haushalt lohnen.

Klimapolitische Auswirkungen:

Es ist von einer deutlichen Einsparung von CO2 und positiver Klimabilanz bei dieser Maßnahme auszugehen.

Antrag: Erhöhung der Preise für das Parken in Parkhäusern

  1. In der Stadt Tübingen werden alle Preise in den Parkhäusern um 50% erhöht.
  2. Die nächtlichen Pauschaltarife in den Parkhäusern werden abgeschafft.

Begründung:

  1. Die Parkierungsgebühren in den Parkhäusern sollen um 50% erhöht werden, um das enorme Defizit der Parkhäuser zu reduzieren, das Autofahren zu und in der Stadt unattraktiver zu machen und mehr Anreize für die Nutzung des ÖPNV zu schaffen.
  1. Im Tübinger Stadtverkehr zahlt man für eine Hin- und eine Rückfahrt mit dem Bus mindestens 4,90€. Das ist verhältnismäßig viel, wenn man sich nur von einem Ortsteil für eine Veranstaltung in die Stadt begeben will. 

Ein Abend-/Nachttarif-Angebot gibt es allerdings bereits für die Parkhäuser in Tübingen im Gegensatz zum ÖPNV, sodass es günstiger ist, mit dem Auto zu fahren, gerade wenn man zu zweit oder mehr ist. Die nächtlichen Pauschaltarife schaffen ja gerade einen Anreiz dazu, das Auto zu benutzen.

Da der Vorstoß den abendlichen ÖPNV durch Subvention attraktiver zu machen auf Ablehnung bei den Fraktionen AL/Grüne, SPD, Tübinger Liste stieß, halten wir es für angebracht, den abendlichen Autoverkehr weniger zu subventionieren und keine künstliche attraktivität zu schaffen.

Rede Müllabfuhr

Bei kommunale Unternehmen haben wir garantierte demokratische Repräsentation und daher Mitsprache und Kontrolle von Mitarbeiterinnen und Kundinnen, was bei privaten Unternehmen nur hart erkämpft werden kann und deshalb nicht immer gegeben ist. Dies ermöglicht eine bessere Sicherstellung der Qualität und Zuverlässigkeit der Infrastruktur.

Auch die Lebensqualität der Mitarbeiterinnen, den Schutz der Umwelt und der Bürgerinnen können wir besser gewährleisten und die Gebühren demokratisch kontrollieren. Eine Müllabfuhr, die allen zugänglich ist, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrem Wohnort, fördert die Chancengleichheit. Wenn die Infrastruktur in privater Hand ist, besteht die Gefahr, dass nur wohlhabendere Gebiete mit profitablen Aussichten bedient werden, während benachteiligte Gemeinschaften vernachlässigt werden könnten.

Eine kommunale Müllabfuhr kann die Bürgerinnenbeteiligung und Reduktion der Produktion von Müll fördern. Müllabfuhr sollte nicht profitorientiert sein. Kommunale Unternehmen sind natürliche gemeinwohlorientierte Unternehmen. Wir generieren kein Profit für Investorinnen und CEO. Eine Müllabfuhr ist kein Geldmacher, es ist die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass die Städte sauber, sicher und gesund sind. Das sollte Geld kosten. Dafür bezahlen wir alle Steuern. Und wenn eine Stadt wächst, dann wird Müllabfuhr teuer, natürlich. Die Müllabfuhr ist eine Infrastruktur, die viel zu wichtig ist, um sie auf einer private Unternehmen zu übertragen. Wichtige Infrastruktur sollen in öffentlicher Hand bleiben!

Rede Straßennamen

Vor 3 Jahren hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, zu prüfen, ob die folgenden drei Personen würdig sind, in Tübingen mit Straßennamen geehrt zu werden: Eduard Haber, Eduard Spranger, Wilhelm Schussen. Wie eine einfache Google Suche schon vor 3 Jahren klar gezeigt hat, hat die Kommission bestätigt, dass sie nicht geehrt werden sollten.

Wir finden den Vorschlag der Verwaltung gut, welcher endlich die Eduard-Haber-Straße, Niethammerstraße und Albrechtstraße umbenennen möchte. Heute werden wir, zusätzlich zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßennamen, beantragen dass das Umbenennungsverfahren der folgenden Straßen eingeleitet wird: Eduard-Spranger-Straße, Isoldenstraße, Ludwig-Krapf-Straße und Wilhelm-Schussen-Weg. Die Biographie der 3 Nazis/Kolonialisten, in der Vorlage der Verwaltung, sind meiner Meinung nach von der Verwaltung und Geschichtskommission ausreichend erklärt worden.

Eine kurze Erklärung zu unseren vorgeschlagenen Straßennamen:
Eduard Spranger hat antisemitisch gehandelt, war ein Nationalist, und Mitglied der
Stahlhelme.
Isolde Kurz hat antisemitisch gehandelt, hat eine Eloge (Lobrede) zum 50. Geburtstag Adolf Hitlers im Jahr 1939 geschrieben und ließ sich 1943 von Joseph Goebbels
mit der “Goethe-Medaille” ehren.
Ludwig Krapf war ein Missionar und hat Rassismus verbreitet.
Wilhelm Schussen hat ein Gelöbnis treuester Gefolgschaft für Adolf Hitler und eine
Lobeshymne auf Hitler geschrieben.

Eine Straßenbenennung ist eine explizite Ehre für eine Person. So ist es bei der Benennung gedacht und es bleibt bis heute eine ausdrückliche Ehrerweisung, die nur sehr wenigen Personen zuteilwird. Damals wie heute. Wollen wir diese Menschen weiterhin aktiv ehren? Ich denke ganz klar: nein. Ich plädiere daher für die rasche Umsetzung von Umbenennung aller Straßennamen, die Menschen ehren, die großes Leid angetan haben, mitverursacht, unterstützt oder gutgeheißen haben.

Wir beantragen hiermit nicht, dass diese Menschen das gleiche erfahren wie ihre Opfer: Diskriminierung, Folter, Hunger, Sterilisierung, Kastration, Mord. Wir wollen sie nur nicht mehr ehren!

Wer heute dagegen stimmt, den Antrag der FDP folgt, schiebt es zumindestens auf der langen Bank. Sie beugen sich vor einer rechten Minderheit in Pfondorf, obwohl es hier eine Mehrheit gäbe diese Straßennamen zu ändern. Ich finde es unerträglich, dass damit die Rechten und Rechte Ideologien wieder gewinnen.

Straßennamen zu ändern, löscht keine Geschichte. Dass ein Gemeinderat Straßennamen ändert ist auch Teil der Geschichte! Wir schreiben damit Geschichte, dass wir nicht mehr Nazis und Kolonialistinnen weiter ehren wollen. Wir haben mehrmals beantragt alle Straßen im Gebiet der Stadt Tübingen, die nach Personen benannt sind die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nachweislich ausgeübt oder unterstützt durch Opfer von dem ausgeübten gruppenbezogene menschenfeindliche Gewalt oder Wiederstandkämpfer*innen gegen dessen Ideologien zu ersetzen. Und alle diese Versuche wurden mit großer Mehrheit hier abgelehnt. Wenn unser Antrag angenommen würde, würden wir keine Geschichte vergessen, sondern sie in den Straßen der Stadt sehr präsent behalten ABER die Ehrung an den Richtigen geben.

Statement zu Boris Palmer

Wieder einmal müssen wir das Verhalten des Tübinger Oberbürgermeisters aufs Schärfste verurteilen. Seine Aussagen waren wieder rassistisch, diskriminierend, polemisch und zutiefst entwürdigend. Gegen den Rassismus von Boris Palmer war ein der Gründe, warum wir für den Gemeinderat in Tübingen kandidiert haben und wir haben leider in den letzten Jahren aus der ersten Reihe erfahren, welches Gedankengut er verbreitet.

Palmer hat sich in der Vergangenheit durch rassistische, homophobe und transphobe Aussagen und Handlungen hervorgetan. Ich kann Ihnen viele Informationen und Quellen zu Palmers Verhalten zur Verfügung stellen, aber hier finden Sie eine ausführliche Liste: https://www.fraktion-tuebingen.de/?page_id=490.

Es ist beschämend, einen solchen Bürgermeister zu haben. Es ist auch wirklich entsetzlich, dass ihn so viele Leute gewählt haben, obwohl diese “Vorfälle” nichts Neues sind. Es ist beängstigend, als Migrantin mitten in einer Stadtgesellschaft zu leben, die so ein Bürgermeister wählt. Es ist elementarer Bestandteil der Arbeit und die Pflicht eines Oberbürgermeisterins, die Vertreterin aller hier lebenden Menschen zu sein. Menschen zusammenzuführen und zu vermitteln.

Wir können uns sein Verhalten nicht wirklich erklären. Boris Palmer ist ein geistiger Brandstifter. Er sonnt sich in der Aufmerksamkeit des rechten Randes und solange ihm die Aufmerksamkeit dafür sicher ist, werden verschiedene Minderheiten regelrecht dazu benutzt, die Debatte um ihn am laufen zu halten. Es werden immer wieder Vorurteile bedient und immer wieder inszeniert sich Boris Palmer als das Opfer einer Kampagne von “linker Seite.”

Es reicht mit der Hetze gegen Minderheiten, es reicht mit Provokationen, es reicht auch damit, sich selbst permanent als Opfer darzustellen, denn er ist nicht das Opfer. Die Opfer seiner Worte sind die diskriminierten Gruppen.

Wir fordern, wie die viele letzten Malen davor: er soll sich entschuldigen, sich antirassistisch weiterbilden, zurücktreten und neue Wahlen sollen veranlasst werden.

Open Data Initiative

Rede Straßenbenennung

Eine Straßenbenennung ist eine explizite Ehre für eine Person. So ist es bei der Benennung gedacht und es bleibt bis heute eine ausdrückliche Ehrerweisung, die nur sehr wenigen Personen zuteilwird. Damals wie heute.

Vor 3 Jahren hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, zu prüfen, ob die folgenden drei Personen würdig sind, in Tübingen mit Straßennamen geehrt zu werden: Eduard Haber, Eduard Spranger, Wilhelm Schussen. 3 Jahre später liegen uns nun die Ergebnisse dieser Prüfung vor. Unsere Vermutung hat sich leider bestätigt, dass sie es nicht sind.

Ich plädiere daher für die rasche Umsetzung von Umbenennung aller Straßennamen, die Menschen ehren, die großes Leid angetan haben, mitverursacht oder unterstützt/gutgeheißen haben.

Es geht um Gefühle und Existenz der Menschen in Tübingen, die noch heute unter den Folgen von Rassismus, der Kolonialisierung und des Nationalsozialismus leiden, es geht um das klare Zeichen, dass Tübingen eben keinen „kolonialen Willen“ hat und dass Tübingen keine Rassist*innen/Antisemitin*innen/Kolonialist*innen ehrt. Der bürokratische Aufwand für die Anwohner*innen ist da ein überschaubarer Preis. Es sollte außerdem im Interesse aller Anwohner*innen der Straße sein, endlich nicht mehr den Namen eines kolonialen Nazis auf ihrem Adressbogen zu haben und Tübingen sollte froh sein, ein*e Verbrecher*in weniger zu ehren.

Der Integrationsrat beziehungsweise Personen, die noch heute unter den Folgen von Rassismus, der Kolonialisierung und des Nationalsozialismus leiden, sollen eine großere Stimme in diesem Prozess erhalten und zu jeder Straßenbenennung und Umbenennung stärker miteinbezogen werden.

Durch die Umbenennung der Straße zu Ehren von Opfer von rassistischemotivierte Mord (wir im Fall von Kiomars Javadi Mord) oder Wiederstandkämpfer*innen gegen dessen Ideologien bei gleichzeitiger Aberkennung dieser gegenüber, zum Beispiel einem Befürworter des Nationalsozialismus, setzt Tübingen ein klares Zeichen gegen rassistisch motivierte Gewalt. Außerdem geht Tübingen dadurch einen weiteren Schritt in die Richtung, gesellschaftliche Ehrungen nicht mehr den Täter*innen, Mitläufer*innen und passiven Unterstützer*innen, sondern den Opfern und Widerstandskämpfer*innen des Nationalsozialismus zukommen zu lassen, ohne die Geschichte zu vergessen. Warum sollten Nazis auf der Höhe geehrt werden, während Jüdinnen:Jüden nur auf dem Boden erinnert werden. Die alten Namen sollen meiner Meinung nach da bleiben, durchgestrichen und mit einer Erklärung warum sie durchgestrichen wurden, sodass alle daran lernen können.

Wir denken nicht, dass alle Straßen mit Namen von Personen mit einem Bezug zu Tübingen benannt werden sollen. Das war noch nie so und wir sehen keinen guten Grund dafür, warum dies eingeführt werden soll. Das heißt natürlich auch nicht, dass keine Straßen nach Personen mit lokalen Bezug benannt werden sollen, dies soll natürlich gemacht werden.

Eigentlich sind alle diese Ideen im Antrag alt und selbstverständlich. Antirassismus und Antifaschismus ist etwas, dem wir uns alle verpflichtet fühlen sollten. Die eigenen Position in bestehenden Machtverhältnissen bewusst zu sein, diese kritisch zu hinterfragen und sich letztendlich dafür zu entscheiden, die Privilegien so zu nutzen, dass sie auch anderen zugutekommen. Sowie viele Menschen außerhalb dieses Gemeinderat haben das verstanden und ich freue mich auf jede weitere Person im Saal, die das auch verstehen und heute in der Abstimmung umsetzen wird.

Antrag: