Antrag: Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff

-Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die Stadt eine Patenschaft für ein ziviles Seenotrettungsschiff übernehmen kann.

Begründung:

Tübingen ist Mitglied des Bündnisses „Sicherer Hafen“ und setzt sich hiermit gemeinsam mit zahlreichen anderen Städten u.a. für die Seenotrettung im Mittelmeer ein. “Sichere Häfen” lehnen die Kriminalisierung der Seenotrettung ab. Durch die Übernahme einer Patenschaft für ein ziviles Seenotrettungsschiff können wir diese Worte Taten werden lassen. In ganz Deutschland haben bereits viele Kommunen Patenschaften für zivile Rettungsschiffe übernommen (Konstanz, Bochum, Köln, Osnabrück, Braunschweig, Potsdam, Oldenburg, Erlangen, etc.). 

Das Mittelmeer ist die tödlichste Grenze weltweit. Dennoch haben Deutschland und die EU ihre Rettungsmissionen beendet. Private Organisationen versuchen dieses Mindestmaß an Menschlichkeit aufrechtzuerhalten. Man darf keine Menschen ertrinken lassen. Seit 2020 entsenden Organisationen wie SOS Méditerranée, Mission Lifeline, Sea-Watch, Ärzte ohne Grenzen, Sea Eye und andere Rettungsschiffe ins Mittelmeer. 

Angesichts der erneut steigenden Anzahl an ertrunkenen Menschen im Mittelmeer können die Kommunen durch die Übernahme einer Patenschaft für ein Rettungsschiff ihre Erklärung zum „Sicheren Hafen“ mit Nachdruck unterstreichen und aktiv dafür einsetzen, dass keine  Menschen bei der Einreise über die Seegrenzen Europas sterben. Auf diese Weise möchten wir auch unsere Ernsthaftigkeit und unsere Bereitschaft zur Aufnahme von geflüchteten und geretteten Menschen bekräftigen.

Antrag: Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen

In der Stadt Tübingen werden ab sofort die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Stadt gegenüber den unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger zu machen. Angesichts der aktuellen Entwicklung des Klimawandels ist es unerlässlich, dass wir uns verstärkt auf die bereits beobachteten Veränderungen einstellen und uns effektiv auf kommende Herausforderungen vorbereiten. Eine frühzeitige und aktive Anpassung an den Klimawandel kann dazu beitragen, Schäden zu mindern oder sogar zu verhindern. Dabei soll und darf der Klimaschutz keinesfalls vernachlässigt werden, denn entschiedenes Handeln im Bereich des Klimaschutzes bleibt unsere wichtigste Vorsorge. 

Konkrete Maßnahmenvorschläge:

  1. Entsiegelung und Bepflanzung mit Bäumen: In Wohngebieten und der Innenstadt sollten versiegelte Flächen entsiegelt werden. An diesen Stellen sollten wir Bäume pflanzen, um Schatten zu spenden, das Mikroklima zu verbessern und die Hitzeinsel-Effekte zu reduzieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Bäume so platziert werden, dass Lüftungsschneisen nicht blockiert werden.
  2. Vertikale Gärten: In allen geeigneten Gebäuden sollten vertikale Gärten angelegt werden, um zusätzliche Grünflächen zu schaffen und das Stadtklima positiv zu beeinflussen.
  3. Reduzierung versiegelter Flächen: Soweit möglich, sollten versiegelte Flächen wie Asphalt und Beton zurückgebaut werden. Durch die Reduzierung versiegelter Flächen kann Regenwasser besser versickern, wodurch die Gefahr von Hochwasser reduziert wird. Dabei ist zu beachten, dass trotz der Entfernung versiegelter Flächen barrierefreie Wege flächendeckend erhalten bleiben.
  4. Anpassung der städtischen Infrastruktur: Die städtische Infrastruktur sollte an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst werden, insbesondere um Hitze und Hochwasser besser standhalten zu können.
  5. Öffentliche temperaturresistente Räume: Es sollten öffentliche Räume geschaffen werden, die dauerhaft für die Bürger*innen zugänglich und im Sommer gekühlt sowie im Winter beheizt werden können.
  6. Fortführung und Ergänzung von Schulungen der Bürger*innen: Die Bevölkerung sollte weiterhin umfassend über den Umgang mit dem Klimawandel und der globalen Erwärmung informiert und geschult werden, um die Risiken bei staatlichen, unternehmerischen und privaten Planungen optimal zu berücksichtigen.
  7. Kommunales Hochwasser- und Starkregenrisikomanagment erstellen: Tübingen plant und realisiert kommunale Konzepte für den technischen Hochwasserschutz an den Gewässern, für die sie zuständig ist. Mit dem „Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement“ stellt das Land Baden-Württemberg den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um kommunale Starkregenkarten erstellen zu lassen und Risiken zu analysieren. Die Kommunen können auf dieser Grundlage Maßnahmen entwickeln, die mögliche Schäden durch Starkregen vermeiden oder zumindest deutlich verringern. Das Land fördert die Erstellung dieser Konzepte mit einem Zuschuss von 70 Prozent der Kosten.

Begründung:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dringend erforderlich, da die aktuellen Temperaturen in Deutschland bereits 1,6 Grad Celsius über dem vorindustriellen Referenzwert liegen. Auch wenn wir erfolgreich im Bereich des Klimaschutzes agieren, schreitet der Klimawandel weiter voran. Es ist daher unerlässlich, dass wir uns mit den bereits sichtbaren Folgen des Klimawandels auseinandersetzen und uns effektiv auf kommende Herausforderungen vorbereiten. Viele dieser Maßnahmen benötigen Zeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten, daher ist schnelles und vorausschauendes Handeln geboten.

Antrag: Einführung eines Bürger*innenhaushalts

Begründung:

Open Data Initiative

Schulessen

  • Tierische Produkte (Fleisch/Fisch, Milch, Eier, etc) in allen städtischen Mensas inklusive Schulen und bei der Verpflegung von Mitarbeiter*innen/Ehrenamtliche der Stadt sollen ausschließlich Bioqualität aufweisen oder von Haltungstufe 4 stammen
  • Tierische Muskel und Organe (Fleisch/Fisch) sollen ausschließlich in unverarbeiteter Qualität angeboten werden statt auf stark verarbeitete Weise (mit verarbeitetem Fleisch ist solches gemeint, das zum Beispiel durch Salzen, Fermentieren, Räuchern oder Pökeln haltbar gemacht wird, wie Salami, Schinken oder Würstchen)
  • Die Gerichte sollen, so wie unsere Stadt, ein breites Publikum ansprechen und sollen daher die weltweite Küche widerspiegeln (Gewürze und Zubereitungsart/Zutatenmischungen)

Begründung

Laut der Vorlage 93/2022 soll der Anteil von Fleisch in schulischen Mensen erhöht werden, mit der Hoffnung, dass die Zufriedenheit der Schüler*innen mit dem Mensaessen erhöht wird. Nach der Ausschreibung der Stadt werden die toten Tiere/bzw deren Körperteile gerade nicht zwingend aus biologischen Betrieben bzw. von Betrieben mit Haltungsstufe 4 (Quelle 1) angeboten (obwohl dies nach unserem Änderungsantrag Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Stadt Tübingen ist). Unser Antrag, ausschließlich vegetarisches Essen anzubieten wurde leider vor einem Jahr vom Gemeinderat Tübingen mit großer Mehrheit abgelehnt. Daher beantragen wir, dass zumindest das angebotene Fleisch und tierischen Produkte ausschließlich Bioqualität aufweisen oder aus Haltungstufe 4 stammen. Das Essen schmeckt dann trotzdem nach Tierleid und Klimawandel, aber mit einem leicht besseren Gewissen.

Da stark verarbeitete Fleischprodukte nachweislich krebserregend sind, sollen diese ebenfalls untersagt werden. Mit verarbeitetem Fleisch ist solches gemeint, das zum Beispiel durch Salzen, Fermentieren, Räuchern oder Pökeln haltbar gemacht wird, wie Salami, Schinken oder Würstchen.

Um die Akzeptanz des Essens in den Mensen zu erhöhen, soll nicht ausschließlich deutsches Essen angeboten werden, sondern auf die weltweite Cuisine zugegriffen werden.

Quellen:
1. Haltungsform 4 bietet den Tieren einen tatsächlichen Auslauf im Freien und außerdem den meisten Platz im Stall (Beispiel Schwein: + 100 Prozent) – nur für die Pekingenten gibt es in allen 4 Haltungsformen dieselben Vorgaben zum Platzangebot im Stall. Das Futter ist auch in dieser Haltungsform ohne Gentechnik. In diese Stufe ist Biofleisch einzuordnen. Aber auch konventionell erzeugtes Fleisch findet sich hier, wenn die Tierhaltung die beschriebenen Anforderungen erfüllt.

Antrag: 10% übertarifliche Bezahlung für pädagogische Fachkräfte

Antrag: 10% übertarifliche Bezahlung für pädagogische Fachkräfte

Aufgrund der dramatischen Unterbesetzung und der hohen Arbeitsbelastung in den Kitas und Kindergärten der Stadt Tübingen sollen pädagogische Fachkräfte in Tübingen eine dauerhafte übertarifliche Bezahlung von 10 % erhalten.

Begründung:

Die Arbeit von pädagogischen Fachkräften ist von größter Bedeutung für die Entwicklung und Bildung von Kindern. Sie sind verantwortlich dafür, dass Kinder die bestmögliche Förderung und Unterstützung erhalten und sich zu gesellschaftlich verantwortungsvollen Erwachsenen entwickeln können.

Die Beanspruchung von Care Arbeit und pädagogischer Betreuung weg von der alleinigen Verantwortung der Erziehungsberechtigten führt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, da es sonst hauptsächlich Mütter sind, die ihre Arbeit, Selbstversorgung, Verwirklichung und Emanzipation opfern, um diese Arbeit zu leisten.

Leider ist es in der Praxis jedoch so, dass die Bezahlung von Care Workerinnen (Sorgearbeiterinnen), unter denen pädagogische Fachkräfte, selbst nach Tarif niedrig ist und somit der Stellenwert, die Wertschätzung und die Knappheit dieser Berufsgruppe in der Gesellschaft nicht widergespiegelt wird.

Eine übertarifliche Bezahlung von pädagogischen Fachkräften würde nicht nur dazu beitragen, diesen Beruf attraktiver zu machen, sondern auch dazu, dass qualifizierte Menschen für diesen Beruf gewonnen werden können.

Außerdem trägt dieser Antrag zur Gendergerechtigkeit, da nicht nur im privaten sondern auch bei der professionellen Sorgearbeit es ein Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern gibt: ob als Sozialpädagogin, Haushaltshilfe, Krankenpflegerin oder Erzieherin – meistens sind es Frauen,
die in Sorgeberufen tätig sind. In diesen Berufen wird gesellschaftlich wertvolle Arbeit geleistet, die Vergütung ist hingegen oft schlecht.

Geschlechtsneutrale Beschilderung der Toiletten

Antrag:

Die Verwaltung ändert die Beschilderung der Toiletten im ersten OG des Rathaus (derzeit männlich/weiblich-Piktogramme) in eine geschlechtsneutrale Beschilderung. 

Begründung:

Am Montag den 25.10.21 konnte man die Beschilderung der Toiletten überklebt finden. Statt des klassischen Weiblich/Männlich-Piktogramms war eine Abbildung der in den jeweiligen Räumlichkeiten vorhanden Toilettenformen und ein Spruch “All Genders Welcome” (siehe Anhang). 

Diese Aktion gefiel uns sehr gut und wir würden diese kleine Änderung gerne permanent sehen. Wir sind der Ansicht, dass Menschen sich nicht einem binären Geschlecht zuordnen müssen sollten und dass es Freiheit geben sollte, die Toilette aufzusuchen, die gewünscht ist. Angesichts der erst kürzlich verstrichenen Queeren Woche ist es in unseren Augen angebracht, mehr Sichtbarkeit für Menschen außerhalb des binären Geschlechtermodells herzustellen. Die Schilder stellen eine sehr kostengünstige, subtile und gleichzeitig präsente Möglichkeit hierzu dar.

Antrag: Erstellung eines Notfall-Wärmeplanes

Erstellung eines Notfall-Wärmeplanes

Die Stadtverwaltung wird um die Erstellung eines Planes für die schnelle Einrichtung eines oder mehrerer kommunaler Wärmeräume oder Wärmehallen für unterschiedliche Szenarien gebeten.

Die zu beachtenden Szenarien könnten sein: einzelne Bürger:innen können nicht mehr heizen, größere Mengen von Bürger:innen sind von der Wärmeversorgung abgeschnitten und das Eintreten größerer Stromausfälle.

Antragsbegründung:

Einige Städte, wie beispielsweise die Stadt Tuttlingen, haben Notfallpläne erstellt, um in verschiedenen Szenarien Wärmeräume bzw. Wärmehallen für bis zu 3.800 Bürger:innen einrichten zu können.

In eine SWR-Beitrag* hierzu heißt es: „Sobald einzelne Menschen frierend in der Wohnung sitzen, öffnet die Stadt erste Räume, um sich für mehrere Stunden aufzuwärmen. Dort gebe es auch heiße Getränke, heißt es. Sollten deutlich mehr Menschen über Kälte in den Wohnungen klagen, will die Stadt drei größere Hallen zur Verfügung stellen, …“.

Eine Versorgung der Notfalltreffpunkte mit Notstrom und Rettungsdienstmitarbeiter: innen könnte ebenfalls erwogen werden.

Der Einsatz von kommunalen Wärmeräumen oder Wärmehallen ist unserer Ansicht nach nicht erstrebenswert und kann hoffentlich durch andere, bundesweite, landesweite und kommunale Lösungen vermieden werden. Dennoch halten wir es für angemessen, sich auf mögliche kleinere und größere Unglücksfälle vorzubereiten.

*https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/tuttlingen-richtet-waermestuben-fuer-notfall-ein-100.html

Sachstandbericht: Jugendcafé Bricks*

Sachstandbericht: Jugendcafé Bricks*

Die Stadtverwaltung wird gebeten, im passenden Ausschuss über den Stand der Planung der Erweiterung des Jugendcafés Bricks zu berichten.

Antragsbegründung:

Das Thema „Erweiterung Bricks“ wird in unterschiedlichen Foren immer wieder aufgebracht und es wäre hilfreich für die Gemeinderät:innen, Informationen über den Stand der Planung zu kennen.

Hinweis für den Oberbürgermeister: Dieser Antrag enthält keine Satire und kann ohne Bedenken bearbeitet werden.**

**Hinweis zum Hinweis für den Oberbürgermeister: Der Hinweis für den
Oberbürgermeister hat einen satirischen Charakter, der eigentliche Inhalt des Antrags allerdings nicht.

Unterlassung der Totalabschultung der Straßenbeleuchtung

Unterlassung der Totalabschaltung der Straßenbeleuchtung

  1. Die Stadtverwaltung unterlässt die vollständige Abschaltung der Straßenbeleuchtung
  2. Alternativ: Die Straßenbeleuchtung wird nur noch Sonntag bis Mittwoch von 3-5 Uhr abgeschaltet

Antragsbegründung:

Die Ziele der totalen Abschaltung der Straßenbeleuchtung sind sinnvoll und unterstützenswert. Allerdings wiegen sie nicht die Nachteile auf. Wie die ersten Tage der Abschaltung unserer Meinung nach gezeigt haben, sind die damit einhergehenden Einschränkungen für die Stadtbevölkerung nicht hinnehmbar. Die Nutzen der Abschaltung und ihre Auswirkung auf die Gasnotlage dürften überschaubar sein, die Effekte für die Bevölkerung sind real.

Für Mitarbeiter:innen des Klinikums, Angestellte in der Gastronomie, Zeitungsausträger:innen, Bäcker:innen und alle sonstigen Berufsgruppen, die nachts in der Stadt unterwegs sein müssen, ist die Abschaltung der Beleuchtung eine Zumutung. Für Frauen, PoC und LGBTQI+ und sonstige Menschen, für die die Straßen bei Nacht ohnehin unsicherer sind, ist die Straßenbeleuchtung elementar für die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden. Für seheingeschränkte Menschen, ältere Menschen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkung wird die Stadt noch schwieriger zu navigieren. Der Hinweis auf eine Taschenlampe wirkt da auch schnell wie Hohn.

Wir sehen die Wichtigkeit der Maßnahmen und halten, sollte die Verwaltung an einer Abschaltung um ihrer symbolischen Bedeutung Willen festhalten wollen, eine Abschaltung von Sonntag bis Mittwoch von 3-5 Uhr für vertretbar, auch wenn keines der zuvor genannten Argumente in diesen Zeiten ungültig ist.

Die Abschaltung um 1 Uhr unter der Woche und 3 Uhr ist einfach zu früh. Diese Zeiten fallen in den studentischen Vormittag und in die Arbeitszeiten relevanter und oft zu wenig berücksichtigter Berufsgruppen.