Antrag zur Änderung der Verpackungssteuersatzung Tübingen

Antrag zur Änderung der Verpackungssteuersatzung Tübingen

Änderung der Satzung, sodass sie nur an jedem Tag mit einem geraden Datum erhoben wird, immer an Sonn- und Feiertagen und niemals montags.

Begründung

Ziel ist es, die von einigen Menschen als unfair wahrgenommene Behandlung der Konsument:innen von Einwegverpackungen zu minimieren, in dem sie nur ungefähr jeden zweiten Tag bezahlen müssen. Die festen Tage Sonntag und Montag dienen dazu, dass man zumindest zwei Tage in der Woche hat, an denen man genau weiß, ob man bezahlen muss.

Die FRAKTION spricht sich weiterhin für die Verpackungssteuer aus. Dieser Antrag soll einen gangbaren Kompromiss aufzeigen. Wir sind die FRAKTION der Lösungen, nicht der Probleme.

Antrag Workshop Kinderbetreuung – “Platz für alle Kinder…?”

Antrag Workshop Kinderbetreuung – “Platz für alle Kinder…?”

Die Verwaltung wird gebeten einen Workshop zu organisieren. Ziel soll es sein die Qualität des aktuellen Betreuungsangebotes in Tübingen hinsichtlich der Belastungen gegenüber den Kindern und den Mitarbeiter*innen zu evaluieren. Ziel des Workshops soll es sein, Maßnahmen zum Umgang mit dem akuten Fachkräftemangel zu finden, unter dem Kinder, Angestellte und Eltern derzeit leiden.

Begründung

Man hört von Eltern und Kindern in Tübingen immer wieder, dass der große Personalmangel in Kitas und Kindergarten zu starken Belastungen von Angestellten und, in Folge davon, von Kindern führt. Mögliche Aspekte die beleuchtet werden könnten sind: 

  • Reduktion des Betreuungs-Angebots zur Entlastung der Angestellten
    Überarbeitete Angestellte kündigen schneller und neue Mitarbeiter:innen lassen sich schlecht in ein überlastetes Team integrieren bzw. halten 
  • Priorisierung bei Ganztagsbetreuung
    Überprüfung der Dringlichkeit bei der Vergabe von Ganztagsplätzen

Der Workshop sollte zum Ziel haben, ergebnisoffen einen gangbaren Weg durch die und aus der aktuellen Lage zu finden. Der Titel ist verhandelbar.

Wiederaufnahme des Nachtbusbetriebs

Wiederaufnahme des Nachtbusbetriebs

  • Das tägliche Nachtbusangebot soll wieder aufgenommen werden, wie vor Beginn der Pandemie. 

Begründung

Schichtarbeiter*innen, Nachtarbeiter*innen sollen die Möglichkeiten mit öffentliche Verkehrsmittel zur Arbeit und nach Hause zu kommen. Allgemein sollten alle Menschen sicher und schnell nachts in die Stadt und nach Hause kommen können, ohne dass sie viel Geld für ein Taxi ausgeben müssen. Der Nachtbusbetrieb wurde aufgrund der Pandemie deutlich eingeschränkt und soll wieder, wie vor Beginn der Pandemie, aufgenommen werden.

Bericht über Sanierung des Epplehauses

Bericht über Sanierung des Epplehauses 

  • Die Verwaltung soll dem Gemeinderat berichten, wie konkret eine Sanierung des Epple Hauses mit dem Ziel der Barrierefreiheit und Energieeffizienz  zu realisieren ist. Es sollen uns Kosten, Dauer und Planungskosten und mögliche Zeitplan mitgeteilt werden.

Begründung

Aktuell erfolgt im Epplehaus die Erschließung vom Straßenniveau über mehrere Treppen ins Erdgeschoss und von dort über weitere Treppen in die Obergeschosse. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität stellt dies eine Barriere dar. Auch im Inneren des Gebäudes ist die Barrierefreiheit derzeit nicht gewährleistet. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Das heißt viele Menschen sind ausgeschlossen von der Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen in diesem selbstverwalteten Jugendhaus. Laut der Vorlage 532a/2019 müsste man mit Kosten im Bereich von 500.000 € rechnen. Laut dieser Vorlage wären der Anbau eines Aufzugs und die notwendigen Veränderungen im Innern des Gebäudes wahrscheinlich technisch und baulich machbar. Es erscheint möglich, das bestehende Fluchttreppenhaus abzureißen und an dieser Stelle einen Aufzug und eine anders gestaltete Fluchttreppe neu zu erstellen. Im Innern müssten vorhandene Schwellen abgebaut, Türen verbreitert, ein barrierefreies WC eingebaut und andere Veränderungen vorgenommen werden. 

In den Haushaltsverhandlungen 2022 bestand der Konsens, dass diese Sanierung schnellstmöglich realisiert werden soll und in Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung des Gebäudes.

Tübingen – Solidarity City

Tübingen – Solidarity City

  • Tübingen tritt dem Netzwerk Solidarity City bei (solidarity-city.eu)
  • Die Stadt Tübingen verhindert Abschiebungen im Rahmen ihrer Befugnisse
  • Identitäts- und Statuskontrollen werden nicht durchgeführt, wenn sie nicht unbedingt nötig sind (z.B. Personenkontrollen im Nahverkehr)
  • Persönliche Daten der Stadtbewohner*innen werden nicht über die Stadt/Kommune hinaus an staatliche Behörden weitergegeben, beispielsweise an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
  • Gleiche Rechte und soziale Teilhabe werden für alle in der Stadt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus gewährt: Zugang zu städtischen sozialen Infrastrukturen wie Bildung/Weiterbildung und medizinischer Versorgung, aber auch das Recht auf politische Partizipation und kulturelle Teilhabe
  • Einführung eines kommunalen Personalausweises

Begründung

Eine Solidarity City ist eine Stadt mit dem Anspruch, dass sich alle sich frei bewegen können und alle die gleichen Rechte haben. Herrschaftsstrukturen und Diskriminierungen sollen aufgedeckt, hinterfragt und aufgebrochen werden.

Im Netzwerk Solidarity City (solidarity-city.eu) sind inzwischen 17 städtische Netzwerke aus Deutschland und der Schweiz versammelt, darunter Großstädte wie Berlin, Frankfurt und Hamburg, aber auch kleinere Städte wie Osnabrück, Hanau oder Bern.

Das Modell kommt aus Toronto und wird dort seit mehr als 10 Jahren von einem Bündnis unterschiedlicher Initiativen durchgesetzt. Der City Council hat Toronto im Jahre 2013 zur Sanctuary City erklärt. Sanctuary Cities bestehen in den USA und Kanada schon seit den 1980er Jahren. Sie definieren sich dadurch, dass die Stadtregierung die Polizei unterweist, keinen Menschen in Bezug auf den Aufenthaltsstatus zu kontrollieren. Dadurch entsteht ein faktisches Bleiberecht in der Stadt. Das ist auch Basis der Forderung nach einer Solidarity City und Voraussetzung dafür, solidarische Orte und Strukturen einer „Stadt für Alle“ zu entwickeln – für ein Miteinander, bei dem Menschen unabhängig von Status und finanziellen Kapazitäten wohnen, arbeiten und leben können.

Die Einführung eines kommunalen Personalausweises

Das größte Hindernis für illegalisierte Menschen in Deutschland, am öffentlichen Leben in einer Stadt teilzunehmen, besteht in dem ständig präsenten Risiko, bei der Preisgabe der eigenen (Nicht-)Identität bzw. des fehlenden Aufenthaltstitels den Behörden gemeldet und dann abgeschoben zu werden. Das kann bei einem Krankenhausaufenthalt genauso passieren wie bei einer rassistisch motivierten Personenkontrolle im Bus. Ein kommunaler Personalausweis ähnelt in seiner Funktion einem Personalausweis, nur eben auf Stadtebene und wird ausnahmslos und statusunabhängig an alle Menschen verteilt, die in der Stadt wohnen. Bei vielen Dingen ersetzt sie den Personalausweis, z.B., beim Zugang zu kulturellen Träger*innen, wie Kultur- und Sportvereine, Theater, Kino, Fitnesszentrum, Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und Mobilität. Am wichtigsten ist, dass der Ausweis für sie einen Schutz im Umgang mit der Polizei bedeutet. Bei einfachen Kontrollen ist nicht mehr erkennbar, dass sie nicht über gültige Aufenthaltspapiere verfügen. 

Darüber hinaus muss in einem City-ID keine Geschlechtsangabe gemacht werden, was insbesondere den LGBTI*(Homo-, Bi-, Trans-, Intersexuelle Personen)- Menschen zu Gute kommt, da sich jede*r auswählen kann,ob und mit welchem Geschlecht er*sie sich identifizieren kann und möchte. 

Es soll eine Mitbestimmung und Mitgestaltung in allen wichtigen Lebenssektoren schaffen, die für diejenigen, die einen sicheren Aufenthaltsstatus durch z.B. den deutschen Pass besitzen, mehr aktive Partizipation am gesellschaftlichen Zusammenleben bedeuten kann und für diejenigen ohne sicheren Aufenthaltsstatus den Schutz vor Abschiebung und gleichzeitig den Zugang zu Grundbedürfnissen wie Wohnraum oder medizinische Versorgung überhaupt erst möglich machen.

Interfraktioneller Antrag: Zusätzliche Aufnahmeplätze für bedürftige Menschen aus dem belarussisch-polnischen Grenzgebiet

Vorlage 560/2021
An die
Stadtverwaltung Tübingen


Tübingen, den 23.11.2021

Antrag:
Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und dem Bundesland Baden-Württemberg unverzüglich zusätzliche Aufnahmeplätze für die Menschen in prekären humanitären Situationen im belarussisch-polnischen Grenzgebiet an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus.

Begründung:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. Mai 2019 erklärte sich die Universitätsstadt Tübingen mittels einer selbstverpflichtenden Erklärung zum Sicheren Hafen. Damit solidarisiert sich die Stadt Tübingen öffentlich mit schutzsuchenden Menschen und den Zielen der Seebrücke (Vorlage 506/2019). Dieser Beschluss wurde am 28. November 2019 vom Verwaltungsausschuss zusätzlich bekräftigt durch einen Beitritt der Stadt zum bundesweiten Städtebündnis „Sichere Häfen“.

Seit Wochen ist die Situation im belarussisch-polnischen Grenzgebiet katastrophal. Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko instrumentalisiert die Not von Menschen, in dem er sie nach Belarus reisen lässt und ihnen Hoffnungen macht, dass sie im angrenzenden Polen Asyl beantragen könnten. Menschen, die über Belarus versuchen in die EU zu fliehen, werden systematisch aus Polen zurück in eine militärisch abgeriegelte Pufferzone gedrängt und dort festgehalten. Sie sind schutzlos Kälte, Nässe und Hunger ausgeliefert. Mindestens acht Menschen sind bereits gestorben.

Unsere Solidarität und unser Handeln sind jetzt gefragt. Mit diesem Antrag fordert der Gemeinderat die Verwaltung auf zu handeln und ihre Bereitschaft, schutzsuchende Menschen aufzunehmen zu übermitteln, um somit den Druck auf die Bundesregierung und die Europäische Union zum Handeln zu erhöhen und dadurch der damals getroffenen Absichtserklärung Taten folgen zu lassen.

Für die FRAKTION: David Hildner
Für die Fraktion AL/Grüne: Annette Schmidt, Asli Kücük
Für die SPD-Fraktion: Martin Sökler
Für die Linke: Gerlinde Strasdeit

Status: Angenommen.

Umrüstung Busse auf elektrische Antriebe

Antrag:

Die Stadtwerke Tübingen bzw TüBus möge dem Aufsichtsrat bitte darüber berichten bzw. in Erfahrung bringen:
-Welche Anbieter, Preise und evtl Angebote für eine Umrüstung vorhandener Busse mit Verbrennungsmotoren auf rein elektrischen Antrieb momentan existieren.
-Welche Förderungsmöglichkeiten von EU/Bund/Land gäbe es für diese Umrüstung der Busse.
-Wie schnell wäre die komplette Umrüstung auf batterieelektrische Busse im Vergleich zu der Anschaffung einer komplett neuen E-Bus-Flotte realisierbar. -Ein Preisvergleich zwischen dem Kauf neuer E-Busse und die Umrüstung von Bussen mit Verbrennungsmotoren, sowohl für die SWT als auch für die Allgemeinheit.

Begründung:

Mehrere Firmen haben sich bereits auf den Umbau von Dieselbussen auf Elektroantrieb spezialisiert. Der Umbau soll nicht nur nachhaltig, schnell sondern auch deutlich günstiger als die Beschaffung neuer Elektrobusse sein.

Dadurch wäre der Wechsel auf batterieelektrische Busse im öffentlichen Nahverkehr zu einem geringeren Preis und deutlich schneller als bei der Anschaffung neuer E-Busse möglich.

Vegetarische Gerichte in der Schulkantine

Antrag zu 98/2021 Ausschreibung für die Schulverpflegung:

Streichung des Angebots von Fleisch und Fleischwaren aus der Ausschreibung.

Begründung:

In der Diskussion im Kubis wurde erörtert, dass es nicht sinnvoll sei auf Bio-Fleisch umzusteigen, da zu befürchten sei, dass es keine Bewerbungen auf solch eine Ausschreibung geben würde.

Da der Preis für vegetarische Gerichte und Fleischgerichte stets gleich hoch sein soll, kann davon ausgegangen werden, dass entweder:

1. die vegetarischen Gerichte die Fleischgerichte querfinanzieren, oder
2. Die Haltungsformen der Tiere und Arbeitsbedingungen in der Produktion der Fleischgerichte zu wünschen übrig lässt, oder
3. die Caterer überproportionale Gewinne mit den vegetarischen Gerichten machen werden.

Es erscheint uns sinnvoll deshalb generell nur vegetarische Gerichte anzubieten. Diese können dann zum größten Teil in Bio-Qualität angeboten werden, wären sparsamer bei Treibhausgasen und Wasser, könnten möglicherweise günstiger angeboten werden und sind auch laut Studien der DGE vertretbar*.

* https://www.dge.de/presse/pm/vegan-vegetarisch-mischkost-nur-geringe-unterschiede-in-der -naehrstoffversorgung-bei-kindern-und-jugendlichen/

Shortlink: https://fckaf.de/84O

Kostenloses W-Lan in der Innenstadt

Antrag:

Die Verwaltung überprüft die Machbarkeit und Kosten eines flächendeckenden, kostenlosen
W-Lans im Innenstadtgebiet Tübingen zur Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2021.

Begründung:

Ob Digitales Tagesticket, BürgerApp oder Gemeinderatssitzungsstream, die Digitalisierung prägt mittlerweile fast alle Bereiche unseres Lebens, das Internet hat sich zu einem wichtigen Bestandteil des privaten und beruflichen Alltags der meisten Menschen entwickelt. Damit ist der Zugang zum Internet auch elementarer Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe
geworden, der nicht am Geld scheitern darf. Es gibt außerdem viele städtische Onlineangebote und Dienstleistungen, die dann für alle Bürger*innen zugänglich sind. Viele Städte bundes- und weltweit verfügen bereits über solche Angebote.

Testweise Hecklastenträger für Busse

Antrag:

Testweise Ausstattung eines Busses einer Linie mit Bergstrecke (z.B. Linie 3 zwischen “Brunsstraße” und “Auf dem Kreuz”) mit Hecklastenträger zum Fahrradtransport.

Begründung:

An der Haltestelle Brunsstraße stauen sich regelmäßig die Radfahrer:innen, weil die Fahrradmitnahme in den Bussen nur limitiert möglich ist. Besonders ärgerlich ist oftmals der Konflikt zwischen Kinderwagen und Fahrrad. Eine Art Lastenträger zur äußeren Anbringung der Räder könnte helfen die Situation etwas zu entspannen.

Gerade vor dem Hintergrund der vielen auf der oberen Viehweide entstandenen und entstehenden Arbeitsplätze, wäre es gut, den Pendler:innen eine Möglichkeit zu bieten ihr Fahrrad ohne große Anstrengung mit an den Arbeitsplatz nehmen zu können. (Vorzugsweise Behandlung in TüBus AR.)