Ausgleichsfläche Lützerath auf Tübinger Stadtgebiet

Um die CO2-Emissionen, die durch den Abriss und das Abbaggern der Kohle unter Lützerath (Teilort von Erkelenz in Nordrhein-Westfalen) zumindest teilweise hereinzubekommen, beantragen wir den vollständigen Abriss der Landhaussiedlung Kreßbach (Stadtteil Weilheim) und eine dortige Errichtung eines möglichst großen Windparks.…

Antrag zur Änderung der Verpackungssteuersatzung Tübingen

Antrag zur Änderung der Verpackungssteuersatzung Tübingen Änderung der Satzung, sodass sie nur an jedem Tag mit einem geraden Datum erhoben wird, immer an Sonn- und Feiertagen und niemals montags. Begründung Ziel ist es, die von einigen Menschen als unfair wahrgenommene…

Umrüstung Busse auf elektrische Antriebe

Antrag: Die Stadtwerke Tübingen bzw TüBus möge dem Aufsichtsrat bitte darüber berichten bzw. in Erfahrung bringen: -Welche Anbieter, Preise und evtl Angebote für eine Umrüstung vorhandener Busse mit Verbrennungsmotoren auf rein elektrischen Antrieb momentan existieren. -Welche Förderungsmöglichkeiten von EU/Bund/Land gäbe…

Verzicht auf Kurzstreckenflüge

Verzicht auf Kurzstreckenflüge Beschlussvorlage: a) Motiviert durch das Engagement der Schüler*innen, Studierenden und Wissenschaftler*innen für Fridays for Future schließen wir uns (alle Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und den Gemeinderat) den Initiativen von mehrerer Universitäten an, unter anderem die Universität Tübingen, und…

Feuerwerksnutzung auf Stadtgebiet

Feuerwerksnutzung auf StadtgebietAntrag: Der Rat der Gemeinde Tübingen möge beschließen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2-F4 auf Tübinger Stadtgebiet ganzjährig mit einem Verbot belegt wird. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, einen angemessenen Bußgeldkatalog zu erstellen. Als Vorlage können…

Fahrradpflicht für Helmträger

Fahrradpflicht für Helmträger Der Gemeinderat möge beschließen, dass fortan das Tragen eines Helmes zur Bedienung, Benutzung, Inbetriebnahme oder Verwendung eines Fahrrads verpflichtet. Eine Ausnahme besteht, sofern sich der/die Helmträger*in innerhalb eines Radius von 12,5 Quadratmeter von einem Fahrrad entfernt befindet.…