Ausgleichsfläche Lützerath auf Tübinger Stadtgebiet

Um die CO2-Emissionen, die durch den Abriss und das Abbaggern der Kohle unter Lützerath (Teilort von Erkelenz in Nordrhein-Westfalen) zumindest teilweise hereinzubekommen, beantragen wir den vollständigen Abriss der Landhaussiedlung Kreßbach (Stadtteil Weilheim) und eine dortige Errichtung eines möglichst großen Windparks.

Begründung: 

Da derzeit das Dorf Erkelenz-Lützerath zu Gunsten des Tagebaus Garzweiler II in Nordrhein-Westfalen abgerissen und in naher Zukunft zugunsten des Kohlebergbaus abgebaggert werden soll, bedarf es klimapolitischer Ausgleichsmaßnahmen. Als Modellkommune für den Klimaschutz sollte sich an dieser Stelle Tübingen seiner Verantwortung stellen.

Als passend eignet sich hier die weitgehend überflüssige Landhaussiedlung Kreßbach. Dort wohnen ohnehin nur noch wenige Menschen. Die entsprechenden Villen müssten abgerissen werden und die Menschen in Sozialwohnungen umgesiedelt werden. Eventuell könnte man diese auch ins verlassene Immerath (alt) umsiedeln. Der entsprechende Golfplatz könnte als Schlammgolfplatz im Tagebau Garzweiler II wieder errichtet werden. Sollten sich hier einige der Enteignung entgegenstellen, muss seitens der Exekutive hier unmittelbarer Zwang angewandt werden. Das gilt aber nur im äußersten Notfall.
Nach dem Abriss der Landhaussiedlung Kreßbach soll hier ein großer Windpark errichtet werden.

Ziel wäre hier Windräder zu verbauen, die 200 bis 400 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen würden. Genauere Zahlen sollen entsprechende Gutachten prüfen.
Angesichts der Dringlichkeit erwarten wir schnelle Gutachten und schnelle Verfahren, so dass spätestens Mitte 2024 mit dem Bau des Windparks begonnen werden kann. Dies wäre auch ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität 2030 für Tübingen.

Kosten:

Die Investitionskosten sollten innerhalb weniger Jahre wieder eingespielt sein. Die Stadtverwaltung soll eine Kostenplanung vorlegen. In Summe sollte sich die Maßnahme für den städtischen Haushalt lohnen.

Klimapolitische Auswirkungen:

Es ist von einer deutlichen Einsparung von CO2 und positiver Klimabilanz bei dieser Maßnahme auszugehen.

Antrag zur Änderung der Verpackungssteuersatzung Tübingen

Antrag zur Änderung der Verpackungssteuersatzung Tübingen

Änderung der Satzung, sodass sie nur an jedem Tag mit einem geraden Datum erhoben wird, immer an Sonn- und Feiertagen und niemals montags.

Begründung

Ziel ist es, die von einigen Menschen als unfair wahrgenommene Behandlung der Konsument:innen von Einwegverpackungen zu minimieren, in dem sie nur ungefähr jeden zweiten Tag bezahlen müssen. Die festen Tage Sonntag und Montag dienen dazu, dass man zumindest zwei Tage in der Woche hat, an denen man genau weiß, ob man bezahlen muss.

Die FRAKTION spricht sich weiterhin für die Verpackungssteuer aus. Dieser Antrag soll einen gangbaren Kompromiss aufzeigen. Wir sind die FRAKTION der Lösungen, nicht der Probleme.

Rede: Haushalt 2022

Dieses Jahr habe ich die große Ehre die Gewinner*innen der besten Haushaltsanträge für 2022 zu verkünden. Alle Preise sind hoch dotiert : Mit der Zustimmung der Fraktion DIE FRAKTION. Zusätzlich bekommen sie die goldene Palmer. Erster Platz von jeder Kategorie geht natürlich an die Fraktion DIE FRAKTION, daher werde ich die 2. Preise, rein symbolisch natürlich, die silberne Palmer bekanntgeben:

Die silberne Palmer in der Kategorie Arbeiter*innenkampf geht an die AL Grüne und SPD, mit dem Antrag Geld auszugeben für die Prüfung, wie Tariftreue in Ausschreibungen der Stadt Tübingen integriert und durchgesetzt werden kann. Wir haben gedacht, alle Aufträge der Stadt werden selbstverständlich nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben, aber da dies nicht der Fall ist, sollen in Zukunft alle Firmen, die wir beauftragen dieser Mindestanforderung entsprechen. Wir fordern: faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen aller Arbeiter*innen!

In der Kategorie Feminismus gewinnt die Linke den 2. Platz mit dem Antrag “kommunales Übergangsmodell zum Einstieg in gebührenfreie Kitas”. Es darf nicht passieren, dass sich Eltern fragen müssen, ob sie es sich überhaupt leisten können, ihre Kinder in die Tagesbetreuung zu geben, oder ob es sich für ein Elternteil eher lohnt, einer Lohnarbeit nachzugehen und auf einen eigenen Verdienst zu verzichten. Diese Aufgabe wird mehrheitlich an Frauen/FLINTA abgegeben, dadurch werden sie finanziell abhängiger vom Partner*innen, bekommen später weniger Rente und werden am Arbeitsplatz durch das Mutter sein benachteiligt. Bildung ist eine Investition des Staates in seine Bürger*innen, die sich auf allen Ebenen auszahlt. Diese Investition darf keinem Kind vorenthalten werden – auch keinem Kind reicher Eltern, die auf die Idee kommen könnten, sich die Kitagebühren durch Unterdrückung von Frauen/FLINTA zu sparen.

Der diesjährige silberne Palmer für Umweltschutz und Biodiversität geht an die AL Grüne für ihren Antrag Parkplätze zu entsiegeln und stattdessen Grünflächen oder nicht versiegelte Rad-Abstellplätze anzubringen. Die Nutzung öffentlichen Raums für Autostellplätze geht auf Kosten der Lebensqualität der Menschen in der Stadt. Solange Autos unsere Städte dominieren, verdrängen sie das gesellschaftliche Leben von unseren Straßen. Durch eine gerechte Aufteilung kann der öffentliche Raum ein Ort der Begegnung sein, an dem Menschen aufeinandertreffen. Außerdem können Parkflächen zu grünen Oasen werden und so der Anpassung an den Klimawandel dienen. Sie beeinflussen das Mikroklima, und im Schatten von Bäumen lässt sich die Hitze besser aushalten.

Wie ich am Anfang erklärt habe, gewinnen wir natürlich die goldene Palmer für Klimaschutz (sowie alle andere goldene Palmer). Die silberne Palmer für Klimaschutz geht allerdings dieses Jahr auch an uns. Die Linke hat ihn fast gewonnen, weil sie einen ticketlosen Nahverkehr einführen wollte, aber gleichzeitig 5 Stellen in der Verwaltung nicht einrichten wollte, die sich mit Klimaschutz/neutralität beschäftigt und die Tübinger Liste will den ticketlosen Samstagsbus streichen. Also hat keine Fraktion, außer uns, diesen Preis verdient.

Sonderpreise:

Die SPD erhält den “Hermine Granger” Preis für den Antrag “Ansatz Erhöhung Gewerbesteuer”, da sie uns alleine mit ihrer Geisteskraft 2 Millionen Euro mehr zum ausgeben gezaubert haben.

Die Tübinger Liste und die CDU bekommen den goldenen Sack Reis für ihren Antrag einen Zaun um einen Häckselplatz zu bauen.

Die FDP bekommt eine Teilnahmeurkunde.

Umrüstung Busse auf elektrische Antriebe

Antrag:

Die Stadtwerke Tübingen bzw TüBus möge dem Aufsichtsrat bitte darüber berichten bzw. in Erfahrung bringen:
-Welche Anbieter, Preise und evtl Angebote für eine Umrüstung vorhandener Busse mit Verbrennungsmotoren auf rein elektrischen Antrieb momentan existieren.
-Welche Förderungsmöglichkeiten von EU/Bund/Land gäbe es für diese Umrüstung der Busse.
-Wie schnell wäre die komplette Umrüstung auf batterieelektrische Busse im Vergleich zu der Anschaffung einer komplett neuen E-Bus-Flotte realisierbar. -Ein Preisvergleich zwischen dem Kauf neuer E-Busse und die Umrüstung von Bussen mit Verbrennungsmotoren, sowohl für die SWT als auch für die Allgemeinheit.

Begründung:

Mehrere Firmen haben sich bereits auf den Umbau von Dieselbussen auf Elektroantrieb spezialisiert. Der Umbau soll nicht nur nachhaltig, schnell sondern auch deutlich günstiger als die Beschaffung neuer Elektrobusse sein.

Dadurch wäre der Wechsel auf batterieelektrische Busse im öffentlichen Nahverkehr zu einem geringeren Preis und deutlich schneller als bei der Anschaffung neuer E-Busse möglich.

Verzicht auf Kurzstreckenflüge

Verzicht auf Kurzstreckenflüge

Beschlussvorlage:

a) Motiviert durch das Engagement der Schüler*innen, Studierenden und Wissenschaftler*innen für Fridays for Future schließen wir uns (alle Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und den Gemeinderat) den Initiativen von mehrerer Universitäten an, unter anderem die Universität Tübingen, und verpflichten uns auf den Verzicht von Kurzstreckenflüge bis 1.000 km oder bei Reisen, die mit klimaverträglicheren Verkehrsmittel bis zu 12 Stunden Zeit dauern.
b) Soll dies auf gar keinen Fall möglich sein, gibt es Berichtspflicht mit Begründung.

Begründung:

Kurzstreckenflüge sind besonders leicht durch wesentlich klimaverträglichere Bahnreisen zu ersetzen. Es ist selbstverständlich, dass die Fahrzeit je nach Verbindungsangeboten stark variieren kann. Aus diesem Grund bezieht sich der Aufruf aller Universitäten i.d.R. auf Reisen bis zu 12 Stunden Fahrzeit.

Status des Antrags: beschlossen, bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung.

Feuerwerksnutzung auf Stadtgebiet

Feuerwerksnutzung auf Stadtgebiet
Antrag:

Der Rat der Gemeinde Tübingen möge beschließen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2-F4 auf Tübinger Stadtgebiet ganzjährig mit einem Verbot belegt wird. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, einen angemessenen Bußgeldkatalog zu erstellen. Als Vorlage können hier die bereits festgesetzten Bußgelder für die Missachtung des Feuerwerkverbotes in der Altstadt dienen.

Begründung:

Bereits seit der Silvesternacht 2009 gilt in der Tübinger Altstadt ein Verbot von Feuerwerkskörpern. Begründet wurde dies mit der Feuergefahr für die historischen Gebäude. Doch nicht nur diese Leiden unter den Folgen des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht. Am ersten Tag jeden Jahres herrschen in deutschen Städten aufgrund des Silvesterfeuerwerks teils Feinstaubbelastungswerte von 1000 μg PM10/m³. Polizei und Krankenhäuser registrieren viele tausend Verletzte. Zahlreiche Wohnungsbrände und vermüllte Straßen oder Grünanlagen sind die Folge.

Neben dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) zählen die ultrafeinen Partikel zu den gefährlichsten Luftschadstoffen. Die Europäische Umweltagentur hat Anfang Oktober 2019 eine aktuelle Gesundheitsstudie veröffentlicht und warnt vor 59.600 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland durch Feinstaub pro Jahr. Innerhalb weniger Stunden setzen Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel circa 5.000 Tonnen Feinstaub frei. Das entspricht 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge.

Auch Haus- und Wildtiere sind in besonderem Maße durch Silvesterfeuerwerk gefährdet. Da sich in vielen Fällen nicht an den zeitlichen Korridor zum Abbrennen von Feuerwerkskörper gehalten wird ist die Zeit vor und nach Silvester für Hundebesitzer*innen eine besonders stressige Zeit. Wildtiere flüchten vor Schreck und verursachen teilweise schwere Verkehrsunfälle. Auch die ohnehin schon stark schwindenden Vogelbestände werden weiter gefährdet. Tübingen kann wieder einmal Vorreiter in Sachen Umweltschutz sein und das bereits bestehende Verbot auf das gesamte Stadtgebiet, mindestens jedoch auf bewohnte Bereiche ausweiten.

Rechtliche Lage:

Bundesimmissionsschutzrecht § 26 Abs. 3 der 39. BImSchV bestimmt, dass sich die zuständigen Behörden darum bemühen, die bestmögliche Luftqualität, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten. Sie berücksichtigen dieses Ziel bei allen für die Luftqualität relevanten Planungen. im Rahmen der jeweiligen Ermessensausübung ist dieses Ziel in besonderer Weise zu berücksichtigen. Verbotsermächtigung des § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV
Die Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 21. SprengstoffV ermöglicht ein Verbot von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gebieten. Vor allem sämtliche städtische Gegenden können als dicht besiedelte Gebiete bewertet wer- den. Die Norm eröffnet einen Ermessensspielraum zugunsten der zuständigen Behörde.

Eine entsprechende Anordnung ist geeignet, Personen, die in dicht besiedelten Gebieten leben, vor psychischen und gesundheitlichen Schäden, die von Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung ausgehen, zu schützen.

Ordnungsrechtliche Möglichkeiten

Auch das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht bietet Möglichkeiten zum Erlass von Allgemeinverfügungen, die das Zünden von Feuerwerkskörpern verbieten. In vielen Städten wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk bereits auf diese Art und Weise beschränkt.

Fahrradpflicht für Helmträger

Fahrradpflicht für Helmträger

Der Gemeinderat möge beschließen, dass fortan das Tragen eines Helmes zur Bedienung, Benutzung, Inbetriebnahme oder Verwendung eines Fahrrads verpflichtet. Eine Ausnahme besteht, sofern sich der/die Helmträger*in innerhalb eines Radius von 12,5 Quadratmeter von einem Fahrrad entfernt befindet. Zuwiderhandlungen mögen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Begründung:

Trotz ihrer nicht zu negierenden Nützlichkeit bezüglich der Vermeidung fataler und folgenreicher Verletzungen durch fahrlässige Verkehrsunfälle, ist die haarsträubende Hässlichkeit der hiesigen Helme ein drohender Dorn im aufmerksamen Auge der tollkühnen Tübinger. Den deteriorierenden Darstellungen der dadaistischen demonstrativen Missachtungen menschlicher und mitmenschlicher Respektformen des respektvollen Diskurses (Helm in geschlossenen Räumen tragen, was unhöflich ist) soll durch diesen durchdringenden und deklarativen Vorschlag vorläufig ein eiliges Ende entgegen gesetzt werden.

Status des Antrags: Abgelehnt.