Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein

Der Gemeinderat der Stadt Tübingen ersucht die TüBus GmbH, zukünftig auf die Einleitung von Strafanzeigen oder Strafanträgen gemäß § 265a wegen Beförderungserschleichung zu verzichten.

Begründung des Antrags:

Die Kriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein betrifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen. Oftmals führen Armut und schwierige Lebensumstände dazu, dass Personen ohne Fahrschein fahren.

Die Strafzahlung gemäß § 265a kann oft nicht beglichen werden, was eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge hat. Fahren ohne gültigen Fahrschein ist der Hauptgrund für die Verhängung solcher Ersatzfreiheitsstrafen, von denen jährlich 7.000 bis 10.000 Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betroffen sind. Die Inhaftierung verschlimmert oft die bereits prekäre Situation und kann zu Job- und Wohnungsverlust führen.

Die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein widerspricht dem Prinzip des Strafrechts, wonach Strafe nur als letztes Mittel eingesetzt werden soll. Die Verkehrsbetriebe haben unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg. Ein Verzicht auf Strafanzeigen beeinträchtigt also nicht die rechtlichen Möglichkeiten der Unternehmen.

Ein Verzicht auf Strafanzeigen würde zudem die Justiz und Ermittlungsbehörden entlasten. Andere Städte wie Karlsruhe, Bremen und Düsseldorf haben bereits ähnliche Maßnahmen beschlossen.

Die Ampelkoalition in Berlin hat eine Überarbeitung des Straftatbestandes der Leistungserschleichung, § 265a StGB, in Aussicht gestellt, darunter die mögliche Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit. Dadurch könnten Bußgelder verhängt werden, die in der Regel niedriger sind als Strafzahlungen und auch von finanziell weniger gut gestellten Menschen leichter aufgebracht werden können.

Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtsanwalt in München und Rechtswissenschaftler sowie ehemaliger Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, äußerte sich am 23. Mai 2022 in der Legal Tribune Online zur Frage, ob das Fahren ohne gültigen Fahrschein überhaupt bestraft werden soll:

„(…) Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld. Das reicht für keine der anderen Varianten des § 265a StGB. Die geschädigten Unternehmen können sich zivilrechtlich wirksam wehren. Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben. (…)“*

*https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-schwarzfahren-weiter-bestrafen/

Auch andere Jurist:innen stellen in Frage, ob das bloße nichtbezahlen eines Fahrscheins überhaupt eine “Erschleichung” darstellt.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fahren-ohne-fahrschein-freiheitsfonds-ampelkoalition-erschleichen-265a-buschmann-gesetzesaenderung-schwarzfahren

Nicht unproblematisch ist auch die Herkunft und die Wirkung des Paragrafen:

“Seinen Ursprung hat Paragraf 265a in der NS-Zeit, wie das Bundesjustizministerium auf Nachfrage bestätigt: Demnach habe damals der Missbrauch eines Münzfernsprechers strafrechtlich nicht verfolgt werden können, weil kein „Täuschungsadressat“ vorgelegen habe. Schließlich war der „Getäuschte“ in diesem Fall eine Maschine. Als Folge wurde 1935 Paragraf 265a erlassen. Heute betroffen von Haftstrafen durch das Erschleichen von Leistungen sind vor allem arme Menschen. Zwar werden mehrheitlich Geldstrafen erteilt mit der Möglichkeit, diese abzuarbeiten, etwa durch Sozialstunden. Das sei aber beispielsweise Obdachlosen oder Suchtkranken oftmals nicht möglich – und es komme schließlich doch zu einer Haftstrafe, einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe, []…”*

*https://www.hessenschau.de/wirtschaft/wenn-schwarzfahrer-im-gefaengnis-landen,schwarzfahren-gefaengnis-100.html

Besonderer Dank gilt der Fraktion “Die PARTEI-Klima-Fraktion” des Düsseldorfer Stadtrates und Die Linke in Karlsruhe, deren Antrag als maßgebliche Grundlage für diesen Antrag diente.

TÜL/Die Linke Fraktion

Die FRAKTION – PARTEI, DiB, Huhn

Antrag: Erhöhung der Preise für das Parken in Parkhäusern

  1. In der Stadt Tübingen werden alle Preise in den Parkhäusern um 50% erhöht.
  2. Die nächtlichen Pauschaltarife in den Parkhäusern werden abgeschafft.

Begründung:

  1. Die Parkierungsgebühren in den Parkhäusern sollen um 50% erhöht werden, um das enorme Defizit der Parkhäuser zu reduzieren, das Autofahren zu und in der Stadt unattraktiver zu machen und mehr Anreize für die Nutzung des ÖPNV zu schaffen.
  1. Im Tübinger Stadtverkehr zahlt man für eine Hin- und eine Rückfahrt mit dem Bus mindestens 4,90€. Das ist verhältnismäßig viel, wenn man sich nur von einem Ortsteil für eine Veranstaltung in die Stadt begeben will. 

Ein Abend-/Nachttarif-Angebot gibt es allerdings bereits für die Parkhäuser in Tübingen im Gegensatz zum ÖPNV, sodass es günstiger ist, mit dem Auto zu fahren, gerade wenn man zu zweit oder mehr ist. Die nächtlichen Pauschaltarife schaffen ja gerade einen Anreiz dazu, das Auto zu benutzen.

Da der Vorstoß den abendlichen ÖPNV durch Subvention attraktiver zu machen auf Ablehnung bei den Fraktionen AL/Grüne, SPD, Tübinger Liste stieß, halten wir es für angebracht, den abendlichen Autoverkehr weniger zu subventionieren und keine künstliche attraktivität zu schaffen.

Urlaub in Tübingen

Urlaub in Tübingen

Letzte Woche besuchte mich ein Freund aus den Niederlanden und ich habe ihn ausführlich in unserem schönen Städtle herumgeführt. Der Kulturschock war enorm und Tübingen hat einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Zunächst fand er den Europaplatz erstaunlich hässlich. Ich versicherte ihm, er solle in zehn Jahren wiederkommen und dann wird es ihn umhauen, wie gut der Busbahnhof aussieht. Ebenso schockiert war er ob den mäßigen Radwegen und -Streifen, die er dann wieder als positiv empfand, nachdem er die Situation in meinem Heimatkreis gesehen hat (Sorry liebe Calwer!) und dann wurde Tübingen wieder gelobt. Im Vergleich zu seinem winzigen Heimatdorf, wo es Fahrradkreisverkehre auf Feldwegen gibt und sie Vorfahrt vor Traktoren haben, müssen wir noch einiges nachholen.

Der Mangel an Nahverkehrsmitteln abgesehen vom Bus wurde bemängelt – besonders, da unsere Nummer 7 Richtung Pfrondorf fast nie eine Klimaanlage hatte. Sobald es eine Seilbahn Richtung Pfrondorf und Bebenhausen gibt, werde ich ihm diese stolz präsentieren. Diese könnte einfach das Fenster öffnen und dann bräuchte sie gar keine Klimaanlage.

Manches begeisterte ihn: Die enorme Varianz an kleinen Läden in der Altstadt, die wirklich alles erdenkliche verkaufen, historische Gebäude überall, manchmal umgeben von Zementboxen, was die Diversität unserer Stadt im Baulichen zementiert, wie wir den Neckar als Erholungsort nutzen, informative Infotafeln an wichtigen Orten, und nicht zuletzt die kostenlosen öffentlichen Toiletten.

Kritik hatte er in Bezug auf die Tauben: Nachdem sie bereits einen Turm haben, könne man sie ins politische System integrieren. Ein Taubenrat, Kandidaturen im Gemeinderat, oder Verwaltungsposten von Tauben, all das wäre witzig. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen Strafzettel von einer Taube! Da muss man so lachen, dass das Geld gar nicht mehr wehtut. Sie würden sich für eine noch striktere Verpackungssteuer aussprechen (Plastik schmeckt nicht) oder für ein Rauchverbot (Kippen schmecken schlimmer). Jedenfalls würden wir davon profitieren, wenn die Tauben die Macht übernehmen. Insofern war sein Urlaub auch für mich politisch konstruktiv!

Wiederaufnahme des Nachtbusbetriebs

Wiederaufnahme des Nachtbusbetriebs

  • Das tägliche Nachtbusangebot soll wieder aufgenommen werden, wie vor Beginn der Pandemie. 

Begründung

Schichtarbeiter*innen, Nachtarbeiter*innen sollen die Möglichkeiten mit öffentliche Verkehrsmittel zur Arbeit und nach Hause zu kommen. Allgemein sollten alle Menschen sicher und schnell nachts in die Stadt und nach Hause kommen können, ohne dass sie viel Geld für ein Taxi ausgeben müssen. Der Nachtbusbetrieb wurde aufgrund der Pandemie deutlich eingeschränkt und soll wieder, wie vor Beginn der Pandemie, aufgenommen werden.

Rede: Ergebnisse der Nachbefragung zum Bürgerentscheid „Innenstadtstrecke Regional-Stadtbahn“

Oh lol, wir reden schon wieder über die Stadtbahn, mega cringe. Ich wollte in Vorbereitung für diese Rede nachschauen, was offiziell das Ziel dieser Befragung war, aber da es keine Vorlage der Verwaltung gab, war ich völlig lost. Ich weiß, für solche “kleine” Geldbeträge muss der Gemeinderat nicht konsultiert werden, aber gebe den Linken recht, dass es stabil gewesen wäre, wenn die Verwaltung uns um eine Abstimmung oder zumindest Diskussion darüber in einer öffentliche Sitzung gebeten hätte. Aber: no front.

Für mich persönlich war der Sinn dieser Befragung zu wissen, welche Gründe, die Mehrheit der Tübinger*innen hatte um gegen die Innenstadtstrecke der RSB zu stimmen, da es viele Gründe dagegen und auch dafür gab und wir bisher nur vermuten konnten, welche eine größere Rolle gespielt haben. Was ich auf gar keinen Fall wollte, war die Schuld dieses Ergebnisses random an eine oder mehreren Gruppen von Menschen zu pinnen. Es ist ein ziemlicher FAIL junge gegen alte Menschen aufzuspielen, und sowas kann schnell gefährlich werden, vor allem wenn es sich um eine bereits diskriminierte Gruppen von Menschen handelt. Stoppt das Altersbashing.

Abgesehen von den sozialen Folgen, mathematisch gesehen machen wir es uns zu einfach wenn wir die Abstimmung von älteren Menschen gegenüber jüngeren Menschen analysieren. Genau so wie es irrelevant ist welche Augenfarbe die Menschen hatten, die dafür oder dagegen gestimmt haben. Es kann gut sein, dass es sich hier um eine „Scheinkorrelation“ handelt: wenn zwei Dinge statistisch miteinander zusammenhängen, neigt man dazu, sie als Ursache und Wirkung zu interpretieren. Doch das kann ein Irrtum sein. Sorry fürs flexen. Es ist simpel: Leute die eher EIGENE Vorteile von der Innenstadtstrecke hatten, haben dafür gestimmt, Leute die eher PERSÖNLICHE Nachteile hatten, dagegen. Das ist nicht sehr nice. Unabhängig davon, welche gesamtgesellschaftliche Vorteile für Menschen in Tübingen, außerhalb Tübingen und vor allem zukünftige Generationen gegeben hätte. Es ist schade, dass wir sie nicht fragen konnten…

Jetzt sind die Ergebnisse der Befragung da, jetzt habt ihr eine closure. Vergiss die Innenstadtstrecke and move on already. Jetzt ist nicht mehr die Zeit traurig darüber zu sein sondern eine Alternativ endlich zu planen und zu machen. There are plenty of fish in the sea. Safe finden wir eine gute, schnelle, umweltfreundlichere Alternative (Herz Finger). Props gehen raus an alle Ehrenfrauen und Ehrenmänner, die dafür gestimmt haben.

Als relativ junge Person hier im Rat muss ich kurz die jungen Leute verteidigen für die geringe Teilnahme. Dass junge Leute sich weniger politisch einbringen liegt einerseits daran, dass Verwaltungssprache viel zu kompliziert ist, solche Themen zu komplex sind um sie in kurzer Zeit ausreichend zu vermitteln und es ist die Folge eines strukturellen Problems. Es hat den gleichen Grund warum hier im Rat der Altersdurchnitt auch viel höher ist, als in der Tübinger Bevölkerung: die, die kein Erbe bekommen haben, also die meisten von uns, versuchen zu überleben durch ein spät kapitalistisches System mit horrende Mieten. Die wenigsten haben Zeit für Hobbies, Ehrenämter oder Politik, neben Familie und Job. Und wenn wir uns einbringen, werden wir nicht Ernst genommen, wie ich häufig bei der Berichterstattung und hier im Gemeinderat persönlich erleben musste.

Fragen an die Verwaltung: ZOB/Europaplatz, Sicherheit auf dem Schulweg

Frage vom 08.11.2021:

Guten Tag,

wir haben Hinweise von Bürger:innen erhalten, dass die morgendliche Situation am Busbahnhof für Kinder auf dem Schulweg Richtung WHO sehr gefährlich sein soll. Die Busse fahren an einem der mittleren Steige ab und erfordern, dass Kinder morgens im Dunkel mehrere Busspuren kreuzen müssen.

1. Ist das Problem der Verwaltung bekannt? Wie schätzt sie es ein. 

2. (Wie) Kann das Problem behoben werden? 

3. Falls es sich hier um ein vorübergehendes Problem handeln sollte, wann ist mit einer Lösung zu rechnen?

Es wäre wenig wünschenswert wenn Eltern, die grundsätzlich den ÖPNV als Transportmittel bevorzugen, nun aus Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder auf dem aktuellen Europaplatz auf das Auto umsteigen würden. 

Vielen Dank und liebe Grüße, 
David Hildner

Antwort der Stadtverwaltung vom 06.12.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne beantworten wir Ihnen nachfolgend Ihre Fragen zur Situation am Busbahnhof:

Beleuchtung

Im Zuge der Bauabwicklung am ZOB gab es Ende Oktober einen kurzen Zeitraum, in dem sich die Beleuchtung mit den kürzer werdenden Tagen als unzureichend herausgestellt hat. Diese wurden sofort nach Bekanntwerden Anfang November in KW 44 und KW 45 behoben. Die Fußwege erhielten zusätzliche mobile Beleuchtungen. Zudem wurden die Bussteige mit weiteren Leuchten ausgestattet.

Bussteige

Die Schülerinnen und Schüler kommen entweder mit Bussen am Ankunftssteig A (der 1. Steig auf der Westseite) oder aus dem Bahnhof an. Die Busse in Richtung Feuerhägle fahren ab Steig B (2. Steig von Westen), die in Richtung WHO seit Wegfall ab Steig K (2. Steig auf der Ostseite). Auf den ausgewiesenen Fußwegen müssen derzeit alle Nutzenden des ZOB die Fahrspur zwischen den Steigen A und B queren, in Richtung WHO zusätzlich die Spuren der Steige B, C, D, G, H, I und J. Die Querung ist direkt vor der Halteposition der Busse und ist für die Busfahrer_innen deshalb gut einsehbar.

Die Sicherheitssituation für alle Nutzenden und insbesondere für Kinder und Jugendliche im Vergleich zum Zustand vor dem Umbau hat sich aus Sicht von TüBus und der Stadt Tübingen nicht verschlechtert. Dennoch ist die Situation insgesamt derzeit aufgrund der Baustellen beengt und erfordert von allen Aufmerksamkeit. Insbesondere der komplette Bau des provisorischen ZOB schafft für die gesamte Bauzeit feste Steigbelegungen ohne permanente Wechsel, was die Nutzung während der Baumaßnahmen erleichtert.

Dennoch lässt es sich bei einer komplexen Baumaßnahme wie dem Umbau des ZOB nicht komplett vermeiden, dass es zu ungewohnten und kurzzeitig unübersichtlichen Situationen kommen kann. Die Bauleitung ist bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und nimmt Anregungen und Hinweise gern auf.

Umrüstung Busse auf elektrische Antriebe

Antrag:

Die Stadtwerke Tübingen bzw TüBus möge dem Aufsichtsrat bitte darüber berichten bzw. in Erfahrung bringen:
-Welche Anbieter, Preise und evtl Angebote für eine Umrüstung vorhandener Busse mit Verbrennungsmotoren auf rein elektrischen Antrieb momentan existieren.
-Welche Förderungsmöglichkeiten von EU/Bund/Land gäbe es für diese Umrüstung der Busse.
-Wie schnell wäre die komplette Umrüstung auf batterieelektrische Busse im Vergleich zu der Anschaffung einer komplett neuen E-Bus-Flotte realisierbar. -Ein Preisvergleich zwischen dem Kauf neuer E-Busse und die Umrüstung von Bussen mit Verbrennungsmotoren, sowohl für die SWT als auch für die Allgemeinheit.

Begründung:

Mehrere Firmen haben sich bereits auf den Umbau von Dieselbussen auf Elektroantrieb spezialisiert. Der Umbau soll nicht nur nachhaltig, schnell sondern auch deutlich günstiger als die Beschaffung neuer Elektrobusse sein.

Dadurch wäre der Wechsel auf batterieelektrische Busse im öffentlichen Nahverkehr zu einem geringeren Preis und deutlich schneller als bei der Anschaffung neuer E-Busse möglich.

Testweise Hecklastenträger für Busse

Antrag:

Testweise Ausstattung eines Busses einer Linie mit Bergstrecke (z.B. Linie 3 zwischen “Brunsstraße” und “Auf dem Kreuz”) mit Hecklastenträger zum Fahrradtransport.

Begründung:

An der Haltestelle Brunsstraße stauen sich regelmäßig die Radfahrer:innen, weil die Fahrradmitnahme in den Bussen nur limitiert möglich ist. Besonders ärgerlich ist oftmals der Konflikt zwischen Kinderwagen und Fahrrad. Eine Art Lastenträger zur äußeren Anbringung der Räder könnte helfen die Situation etwas zu entspannen.

Gerade vor dem Hintergrund der vielen auf der oberen Viehweide entstandenen und entstehenden Arbeitsplätze, wäre es gut, den Pendler:innen eine Möglichkeit zu bieten ihr Fahrrad ohne große Anstrengung mit an den Arbeitsplatz nehmen zu können. (Vorzugsweise Behandlung in TüBus AR.)

Kostenloser/ticketfreier ÖPNV am 250. Geburtstag von Friedrich Hölderlin

Kostenloser/ticketfreier ÖPNV am 250. Geburtstag von Friedrich Hölderlin

Da nächstes Jahr (2020) der 250. Geburtstag von Friedrich Hölderlin gefeiert wird, fordern wir zu seinen Ehren an seinem Geburtstag kostenlosen (ticketfreien) ÖPNV für das gesamte Stadtgebiet anzubieten. Sein Geburtstag war am 20. März 1770. Es handelt sich also um den 20. März 2020, an dem der Bus- und Bahnverkehr kostenlos/ticketfrei sein soll.

Begründung:

Friedrich Hölderlin war – wie wir alle wissen – ein prägender Dichter für die deutsche Sprache. Im Jubiläumsjahr plant die Stadt Tübingen so einiges wie u.a. die Wiedereröffnung des Hölderlinturms. Ein kostenloser ÖPNV an seinem Geburtstag könnte sowohl das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für unser gemeinsames Kulturgut schärfen so wie es auch eine gute Marketingmaßnahme für die Stadt Tübingen und die Stadtwerke wäre.

Kosten:

Die Kosten dürften sich im Rahmen halten. Die Stadtwerke können das in 5 Minuten ausrechnen. Sie sind sehr gut.

Alternative Lösungsmöglichkeiten:

Eventuell könnte man den kostenlosen/ticketfreien ÖPNV an Hölderlins Geburtstag für die kommenden Jahre verstetigen.

Zusätzlich wäre es auch sinnvoll an den Geburtstagen von Greta Thunberg (3. Januar), Georg Wilhelm Friedrich Hegel (27. August) und Boris Palmer (28. Mai) entsprechenden kostenlosen/ticketfreien ÖPNV einzuführen.