Bahnen und Bierkonsum

Der Bierkonsum am Stammtisch Unser Huhn / Die PARTEI Tübingen ist angestiegen, je mehr wir den heranrückenden Bürgerentscheid debattieren. Eine einheitliche Meinung haben wir nicht, außer, dass wir eine Seilbahn immer noch für eine bessere Idee halten. Überdies halten wir es für drängender, die Bevölkerung endlich über den Schindhautunnel abstimmen zu lassen, der viel dramatischere ökologische Auswirkungen hat. Aber Straßenbau wird in unserem Bundesland bevorzugt ohne direkte Demokratie durchgedrückt. Anders als bei der Bundestagswahl geht es beim Bürgerentscheid nicht darum, seine Verantwortung an eine Partei zu delegieren oder sich von einer Lobbygruppe leiten zu lassen. Vielmehr sind alle aufgefordert zu einer persönlichen Entscheidung durch Aktivierung ihrer Hirnmasse zu kommen. Als Empfehlung können wir daher nur abgeben: Selbst entscheiden!

Der Stammtisch ist im Für und Wider hin- und hergerissen. Wir sehen es aber entspannt. Als Unistadt ist Tübingen nie dafür gemacht worden, dass man sich hier länger als über seine akademische Studien hinaus aufhält. Vergleiche die Fälle Hölderlin und Palmer. Erst recht nicht ist es dafür gemacht, einen steigenden Verkehr zu expandierender Klinik und Technologiepark zu bewältigen. Aus diesem Blickwinkel ist die ISS eine notwendige klimafreundliche Aorta, für das Business dieser beiden mitten im Stadtgebiet gelegenen städtebaulichen Fehlplanungen.

Als PARTEI-Delegierter im konservativ geprägten Kreisrat und im noch konservativeren Regionalverband kann ich dem noch meinen Eindruck hinzufügen, dass man dort die Regionalbahn nie als Ökoprojekt zur Klimarettung verstanden hat, sondern sie als unvermeidliches Businessprojekt finanziert. Das Business – ganz grob: Tübingen schafft seit Palmer überwiegend Arbeitsplätze und nicht die dafür erforderlichen Wohnungen. Die Schlafdörfer im Speckgürtel von Tübingen übernehmen das und denken bereits an weitere naturfressende Wohngebiete an Haltepunkten der Regionalbahn. Eine Win-win-Situation, bei der jene, die sich nicht wegen akademischer Studien hier aufhalten, die Taschen vollstopfen können.

Jürgen Eichenbrenner
Die-PARTEI-Kreisrat
Stammtisch-Unser-Huhn-Mitglied

Newsletter Juli 2021

David Hildner, Samantha hilsdorf, dr. med. sara cristina da piedade gomes

Newsletter Juli 2021

Innenstadtstrecke

Am 26. September wird es einen Bürgerentscheid zur Innenstadtstrecke geben, zeitgleich mit der Bundestagswahl, an diesem Tag wird sich entscheiden ob die Bürger:innen Tübingens eine Innenstadtstrecke wollen oder nicht. Wir plädieren immer noch für eine Seilbahn, weil diese einfach die bessere Alternative ist und sowohl Gegner als auch Befürworter der Innenstadtstrecke befriedigen wird. Wir haben uns mit allen Möglichkeiten auseinander gesetzt, so wie mit Bürger:innen und Wirtschaftsvertreter:innen. Wir möchten an dieser Stelle, aber keine Wahlempfehlung aussprechen, da die Seilbahn nicht zur Wahl steht und das finden wir sehr schade.

ÖPNV und Verkehr 

Wie im Klimaschutzprogramm beschlossen, soll das Parken in der Stadt teurer werden, vor allem für SUVs (braucht eh keiner) und das sehr deutlich. Wir finden das eine gute Sache. Es ist nur fair, wenn Autofahrer*innen endlich einen angemessenen Beitrag leisten müssen, um ihr Auto in bester Lage parken zu können und für die Kosten, die sie tatsächlich verursachen, auch mal zur Kasse gebeten werden. Wir dürfen nicht vergessen, das Parkraum öffentlicher Raum ist und es komisch ist, dass dieser für ein privat genutztes parkendes Auto reserviert wird. Die Flächen könnte man viel sinnvoller nutzen. Wie z.B. für Wohnraum, Grünflächen, Spielplätze, etc. Für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb soll es unserer Meinung nach keine pauschale Gebührenermäßigung geben, sondern die gleichen Kriterien wie für andere Autos angewendet werden. Elektrofahrzeuge können zwar dazu beitragen, die langfristigen Klimaziele zu erreichen (wenn der genutzte Strom regenerativ erzeugt wird), Elektromobilität wird aber allein nicht die Lösung für den Verkehr von morgen sein. Kreisbonuscard-Inhaber*innen müssen eine große Ermäßigung bekommen. Diese sind bereits strukturell benachteiligte Menschen in unserer Gesellschaft. Wir wünschen auch statt einer sofortigen, eine stufenweise Erhöhung der Anwohner*innen-Parkausweise, weil wir den Menschen die Möglichkeit geben wollen auf den ÖPNV umzusteigen. Eine sofortige Erhöhung würde vor allem Menschen mit geringerem Einkommen schaden und ihnen keine Übergangszeit geben. 

Außerdem haben wir einen Antrag bei den Stadtwerken Tübingen gestellt, bei dem die Stadtwerke Tübingen in Erfahrung bringen soll, ob man Diesel Busse auf Elektro umrüsten kann, was dies kosten würde und ob dies schneller wäre als eine neue E-Flotte zusammenzustellen. Es gibt Firmen, die sich auf eben diese Umrüstung spezialisiert haben und wir wollen wissen ob so eine Umrüstung auch für uns in Betracht gezogen werden kann, um unsere Flotte so schnell wie möglich auf Elektroantrieb umzustellen.

Unser Antrag die Busse auf Berglinien mit Heck- oder Frontlastenträgern auszustatten wurde von der TüBus GmbH beantwortet. Es wurde auf den niedrigen Bedarf und die schwierige Situation beim Umsteigen (verlängerung der Umsteigezeiten) verwiesen. Eine Lösung sei weder machbar noch nötig. Wir sind da anderer Meinung und bleiben an der Sache dran.

Barrierefrei “BürgerApp”

Apps welche die Bürger*innenbeteiligung fördern sollen und deren Entwicklung aus öffentlicher Hand finanziert wurde, sollten für alle Menschen zugänglich sein. Bei der Tübinger BürgerApp ist dies nicht der Fall, Menschen mit Beeinträchtigungen werden von der Nutzung dieses Angebotes teilweise ausgeschlossen. Wir haben beantragt, dass die BürgerApp für alle Tübinger*innen zugänglich gemacht wird. Dieser Antrag wurde vor kurzem diskutiert und angenommen, das heißt die Verwaltung wurde beauftragt, ein Angebot einzuholen um die BürgerApp vollständig barrierefrei zu gestalten.

Anmerkung: Eine Barrierefreie App ist eine App die von allen Menschen bedienbar ist, also auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen. Die Barrierefreiheit fängt schon beim Design an, d.h. man wählt gute Kontraste, man kann die Schriftgröße einstellen, es wird eine gut lesbare Schriftart gewählt und die Funktionen oder Einstellungen sind sinnvoll, so wie logisch angeordnet. Barrierefreiheit ist wichtig und sinnvoll, da immer mehr behördliche Serviceangebote Online angeboten werden. Je einfacher der Zugang dazu ist, desto besser wird das Angebot wahrgenommen. Dazu kommt das dieses Angebot gerade älteren Mitbürger:innen, welche körperliche Einschränkungen aufgrund des Alters haben, zugute kommen und diesen das Leben einfacher gemacht wird. Der Kostenpunkt ist kein wirkliches Argument dagegen, da die Kosten relativ minimal sind.

Sommerpause

Auch wenn die kommunalpolitische Arbeit nie ruht, so müssen auch wir irgendwann eine Pause machen um wieder Kräfte zu sammeln, für zukünftige Debatten. Im August sind wir deshalb in einer Sommerpause, nichtsdestotrotz sind wir weiterhin in den sozialen Netzwerken, unserer Website und per E-Mail erreichbar.

Offene Fraktionssitzung

Ihr wollt selbst einmal sehen, wie wir unsere Fraktionssitzung gestalten, worüber wir reden oder einfach mal Live dabei sein? Dann kommt in unsere offene Fraktionssitzung, diese findet einmal im Monat statt und jeder der Interesse hat kann teilnehmen. Termine findet ihr auf unserer Website, bei der ihr euch auch gleich anmelden könnt. www.fraktion-tuebingen.de

Wir freuen uns auf euch!

Euer

David, Samantha und Sara

Kostenloses W-Lan in der Innenstadt

Antrag:

Die Verwaltung überprüft die Machbarkeit und Kosten eines flächendeckenden, kostenlosen
W-Lans im Innenstadtgebiet Tübingen zur Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2021.

Begründung:

Ob Digitales Tagesticket, BürgerApp oder Gemeinderatssitzungsstream, die Digitalisierung prägt mittlerweile fast alle Bereiche unseres Lebens, das Internet hat sich zu einem wichtigen Bestandteil des privaten und beruflichen Alltags der meisten Menschen entwickelt. Damit ist der Zugang zum Internet auch elementarer Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe
geworden, der nicht am Geld scheitern darf. Es gibt außerdem viele städtische Onlineangebote und Dienstleistungen, die dann für alle Bürger*innen zugänglich sind. Viele Städte bundes- und weltweit verfügen bereits über solche Angebote.

Feuerwerksnutzung auf Stadtgebiet

Feuerwerksnutzung auf Stadtgebiet
Antrag:

Der Rat der Gemeinde Tübingen möge beschließen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2-F4 auf Tübinger Stadtgebiet ganzjährig mit einem Verbot belegt wird. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, einen angemessenen Bußgeldkatalog zu erstellen. Als Vorlage können hier die bereits festgesetzten Bußgelder für die Missachtung des Feuerwerkverbotes in der Altstadt dienen.

Begründung:

Bereits seit der Silvesternacht 2009 gilt in der Tübinger Altstadt ein Verbot von Feuerwerkskörpern. Begründet wurde dies mit der Feuergefahr für die historischen Gebäude. Doch nicht nur diese Leiden unter den Folgen des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht. Am ersten Tag jeden Jahres herrschen in deutschen Städten aufgrund des Silvesterfeuerwerks teils Feinstaubbelastungswerte von 1000 μg PM10/m³. Polizei und Krankenhäuser registrieren viele tausend Verletzte. Zahlreiche Wohnungsbrände und vermüllte Straßen oder Grünanlagen sind die Folge.

Neben dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) zählen die ultrafeinen Partikel zu den gefährlichsten Luftschadstoffen. Die Europäische Umweltagentur hat Anfang Oktober 2019 eine aktuelle Gesundheitsstudie veröffentlicht und warnt vor 59.600 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland durch Feinstaub pro Jahr. Innerhalb weniger Stunden setzen Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel circa 5.000 Tonnen Feinstaub frei. Das entspricht 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge.

Auch Haus- und Wildtiere sind in besonderem Maße durch Silvesterfeuerwerk gefährdet. Da sich in vielen Fällen nicht an den zeitlichen Korridor zum Abbrennen von Feuerwerkskörper gehalten wird ist die Zeit vor und nach Silvester für Hundebesitzer*innen eine besonders stressige Zeit. Wildtiere flüchten vor Schreck und verursachen teilweise schwere Verkehrsunfälle. Auch die ohnehin schon stark schwindenden Vogelbestände werden weiter gefährdet. Tübingen kann wieder einmal Vorreiter in Sachen Umweltschutz sein und das bereits bestehende Verbot auf das gesamte Stadtgebiet, mindestens jedoch auf bewohnte Bereiche ausweiten.

Rechtliche Lage:

Bundesimmissionsschutzrecht § 26 Abs. 3 der 39. BImSchV bestimmt, dass sich die zuständigen Behörden darum bemühen, die bestmögliche Luftqualität, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten. Sie berücksichtigen dieses Ziel bei allen für die Luftqualität relevanten Planungen. im Rahmen der jeweiligen Ermessensausübung ist dieses Ziel in besonderer Weise zu berücksichtigen. Verbotsermächtigung des § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV
Die Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 21. SprengstoffV ermöglicht ein Verbot von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gebieten. Vor allem sämtliche städtische Gegenden können als dicht besiedelte Gebiete bewertet wer- den. Die Norm eröffnet einen Ermessensspielraum zugunsten der zuständigen Behörde.

Eine entsprechende Anordnung ist geeignet, Personen, die in dicht besiedelten Gebieten leben, vor psychischen und gesundheitlichen Schäden, die von Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung ausgehen, zu schützen.

Ordnungsrechtliche Möglichkeiten

Auch das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht bietet Möglichkeiten zum Erlass von Allgemeinverfügungen, die das Zünden von Feuerwerkskörpern verbieten. In vielen Städten wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk bereits auf diese Art und Weise beschränkt.