Schon 2014 hat Stadtrat Markus Vogt beantragt, dass Sitzungen des Tübinger Stadtrats in Zukunft im Internet gestreamt werden und alle unter Tuebingen.de die Sitzungen live und auch im Nachhinein anhören können. Bis vor 2 Jahren gab es immer mindestens einen Grund dagegen: es war zu teuer, rechtlich nicht möglich, technisch nicht möglich…, doch dann änderte sich das plötzlich.
Die COVID Pandemie hat viele schreckliche Folgen und hauptsächlich Nachteile gebracht, aber es gab auch positive Entwicklungen dadurch: mehr Menschen waschen sich die Hände regelmäßig, achten darauf in den Ärmel zu husten und es wurden auf einmal online Alternativen für alles Mögliche angeboten.
Das Gemeinderatssitzung sowohl online als auch in Präsenz gemacht werden können hat viele Vorteile. Menschen, die es aus körperlichen oder geistigen Gründen Schwierigkeiten haben, das Hause zu verlassen, bzw. das Haus ohne Hilfe zu verlassen, könnten dadurch einfacher teilnehmen oder die Sitzung verfolgen, Menschen die schwerhörig sind, könnten den Ton anpassen nach ihrem Bedürfnis, Menschen die eine übertragbare Erkrankung haben, z.B. COVID-19 konnten teilnehmen, Menschen die nicht in Tübingen sind könnten teilnehmen, Menschen die auf Kinder oder pflegebedürftige Menschen aufpassen mussten könnten teilnehmen oder die Sitzung verfolgen. Dadurch erhöhten wir die Transparenz und bauen Barrieren für die Teilnahme an Politik ab. Außerdem sind bequeme Stühle und veganes Essen bei mir fast immer vorhanden, im Gegenteil zum Ratssaal.
Ich bin daher sehr traurig und enttäuscht darüber, dass die Möglichkeit online teilzunehmen abgeschafft wird, nachdem es schon so problemlos und selbstverständlich lief. Ich halte hybride Sitzungen sowie das streamen von Sitzungen für eine absolute Notwendigkeit in den heutigen Zeiten und hoffe stark, dass diese Resolution dazu beiträgt, dass die Kolleg*innen in dem Landtag dies rasch wieder möglich machen.
David Hildner, Dr. med. Sara Cristina da Piedade Gomes, Samantha Hilsdorf
Newsletter Januar 2022
BARRIEREFREIE BÜRGERAPP Apps der öffentlichen Hand müssen seit Sommer 2021 barrierefrei gestaltet werden – Die Bürgerapp war dies bisher jedoch nicht. Bereits im Juli des letzten Jahres haben wir das als FRAKTION beantragt. Damals wurde uns gesagt dies würde 50.000€ kosten und das Anliegen wurde abgelehnt. Nun hat die Stadt ein neues Angebot eingeholt und die Kosten fallen fast fünfmal geringer aus als im Sommer erwartet. Es ist schön zu sehen, dass digitale Barrierefreiheit nun als wichtiges Anliegen gesehen wird und unser Antrag Früchte getragen hat. Teilhabe an digitalen Angeboten, vor allem solchen der Meinungsfindung, muss allen Bürger*innen zugänglich sein. Nicht nur einfache Sprache, sondern auch Vorlesefähigkeit durch Screenreader, anpassbare Textgröße und Grafiken gehören zur Barrierefreiheit dazu. Wir können gespannt sein, wie sich die Bürgerapp weiterentwickelt.
DIE ZEHN GRÖSSTEN BRUCHBUDEN TÜBINGENS – NUMMER 7 HAT UNS ÜBERRASCHT!
Die Stadtverwaltung hat, auf Antrag von AL/Grüne (513/2021), eine Übersicht über die städtischen Gebäude und deren Sanierungszustand erstellt. Damit einher geht das „Konzept 2030“, ein Plan, um “bis 2030 die wesentlichen baulichen und energetischen Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen, um danach die Gebäude wirtschaftlicher, länger und mit deutlich reduziertem CO2-Ausstoß zu betreiben.“ Die größten Ruinen sind das Feuerwehrhaus Lustnau, der Bereich der Güterhalle, die Grundschule Winkelwiese und die Anlagen des SV03. Die restlichen Gebäude sind in Vorlage 29/2022 unter https://www.tuebingen.de/gemeinderat/vo0050.php?__kvonr=16315&voselect=7394 zu finden. Neben der Bewertung (baulich, energetisch, nutzungsspezifisch) des Zustandes der Immobilien sind in der Liste auch Beschreibungen der nötigen Baumaßnahmen und der anvisierte Zeitplan gelistet. Wenn Ihr Euch also schon länger gefragt haben solltet, wann diese städtische Ruine in Eurer Nachbarschaft eigentlich saniert oder wenigstens abgerissen wird – hier könnt ihr es nachlesen. Viel Spaß.
DIE FRAKTION BLEIBT STABIL Jeden Montag treffen sich auch in Tübingen Menschen zu sogenannten Spaziergängen. Diese tarnen sich als unpolitisch, wobei sie das Gegenteil sind. Hier mischen sich Corona-Frustrierte, Querdenker*innen, Reichsbürger*innen, Neonazis und AfD-Fans. Es gibt Bereitschaft mit Rechtsextremen zu kooperieren, die Wissenschaft wird geleugnet und Verschwörungsideologie verbreitet, indem in rassistischer Manier Sündenböcke erfunden werden und gegen Minderheiten gehetzt wird!
Dabei gehören die Menschen, die unter anderem aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Sexualität, ihres Alters, einer Behinderung sowie im Zuge von Rassismus und Klassismus ausgesetzt sind überall zu den Hauptverlierer*innen der Corona-Pandemie. Die Kommunikation mit Ämtern und Behörden, vor allem ohne persönliche Gespräche, sowie Anträge online auszufüllen ohne Computer, Drucker oder Scanner zur Hand zu haben, erschwert die Lage von Migrant*innen. Dabei sind sie von Behörden stark abhängig um zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis und Sozialhilfen zu bekommen. Außerdem sind Migrant*innen statistisch stärker durch die Corona Pandemie von Arbeitslosigkeit betroffen, da sie häufig in der Gastronomie, in Hotels oder als Reinigungskraft gearbeitet haben, oft in prekären Arbeitsverhältnissen. Sozial Benachteiligte, insbesondere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und People of Color, haben ein deutlich höheres Infektionsrisiko, da diese Menschen häufiger in Berufen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko tätig sind, sie arbeiten überproportional häufig in der Pflege und im Gesundheitssystem. Viele davon können daher nicht von zu Hause aus arbeiten. Dazu sind sie gezwungen in ärmeren Wohnverhältnissen mit vielen Menschen auf engem Raum zu leben.
Die Krise zeigt wie unter einem Brennglas, wie sehr unser derzeitiges Wirtschaftssystem die Ungleichheit vertieft. Das Vermögen der zehn reichsten Männer der Welt ist seit Februar 2019 – trotz der Pandemie – um fast eine halbe Billion US-Dollar auf 1,12 Billionen US-Dollar gestiegen. Dieser Gewinn wäre mehr als ausreichend, um die ganze Weltbevölkerung gegen Covid-19 zu impfen und sicherzustellen, dass niemand durch die Pandemie in die Armut gestürzt wird. Einige der größten Konzerne der Welt schütteten auch in Zeiten der Krise Milliardengewinne an die Aktionär*innen aus. Zu den Gewinner*innen der Pandemie zählen auch die großen Pharmakonzerne, die die Impfstoffe mit riesigen Gewinnen hauptsächlich an reiche Industriestaaten liefert. Natürlich muss der wissenschaftliche Erfolg und enorme Einsatz angemessen honoriert werden. Jedoch wäre es mittlerweile mehr als an der Zeit, die Patente freizugeben bzw. mindestens kostenfreie Lizenzen an Länder im globalen Süden zu vergeben, um die Impfstoffe einer maximalen Anzahl von Menschen zugänglich zu machen. Gleichzeitig sehen wir Politiker*innen, die sich an dieser Krise, durch zum Beispiel Maskendeals bereichern, große Konzerne bekommen riesige Hilfspakete aus Steuergeldern, während viele Menschen in Armut leben. Freizeit-Lockdowns bei vollem Arbeitsbetrieb und ebenso vollem Nahverkehr und über ihre Grenzen belastete Menschen (hauptsächlich Frauen, oft Migrantinnen) in der Pflege und Care Arbeit, Tätigkeiten, die zwar als „systemrelevant“ gelten, aber schlecht oder unbezahlt sind und wenig Wertschätzung erfahren. Wegen geschlossener Kitas und Schulen sowie steigender Krankenzahlen wuchs sogar der Bedarf und stieg die Belastung durch unbezahlte Care Arbeit. Es gibt also einiges zu kritisieren an den jetzt deutlich sichtbaren Folgen des Kapitalismus und an dem Krisenmanagement der Pandemie. Das tun wir nicht, indem wir eine gefährliche Krankheit leugnen und das tun wir ganz sicher auch nicht Hand in Hand mit Nazis. Zusätzlich zu den Lehren aus der Geschichte, über das was passiert wenn man rechtes/rassistisches Gedankengut toleriert bzw. unterstützt, wollen rechte Ideologien niemals die extreme Ungleichheit, Armut und strukturelle Diskriminierung vieler Gruppen endlich bei der Wurzel packen, da sie davon profitieren. Das tun wir also in Solidarität mit denen, die besonders unter der aktuellen Corona-Krise leiden: den Kranken, die Menschen in Gesundheitsberufen, Menschen in Armut, Frauen, people of color und und anderen historisch marginalisierten und unterdrückten Gruppen, die viel härter die Konsequenzen der Pandemie spüren, denen, die ihre Jobs verloren haben, den Jugendlichen, die keine Orte mehr haben, um sich aufzuhalten und allen anderen, die von einer aus wenigen reichen und mächtigen, weißen, zumeist männlichen Personen bestehende Gruppe auch schon vor der Pandemie ausgebeutet wurden!
FREIE SOFTWARE IN DER STADTVERWALTUNG
In den Haushaltsverhandlungen 2021 haben wir ein „Open Source Gutachten“ für 20.000 € verhandelt. Ziel sollte es sein, zu überprüfen, an welchen Stellen die Stadtverwaltung einfach und unkompliziert auf freie Software-Alternativen zu gängigen proprietären Lösungen zurückgreifen kann. Die Nutzung von freier Software in der Verwaltung bringt einige Vorteile mit sich. Zunächst einmal sind freie Softwarelösungen oft kostenlos oder zumindest günstiger als die teuren Lösungen von Microsoft und Co. Des Weiteren sind sie sicherer, da ihr Code frei zugänglich und somit leichter auf Fehler und Sicherheitslücken überprüfbar ist. Wenn der Code nicht einsehbar ist, müssen sich die Anwender:innen darauf verlassen, dass die Hersteller sauber gearbeitet haben und alle Fehler selbst entdecken (was oft genug nicht funktioniert). Der letzte große Vorteil von freier Software in der Verwaltung ist die Vermeidung des “Locked-In-Effekts”. Dieser Effekt beschreibt das Phänomen, dass man eine Organisation ganz auf einen einzigen Anbieter ausrichten muss, weil die Software nicht mit anderen Programmen oder Betriebssystemen kompatibel ist. Die Apple-Nutzer:innen kennen das.
Bei Verwaltungen geht es allerdings meisten um die Abhängigkeit von Microsoft Windows, Microsoft Office und Microsoft Outlook. Wenn man sich mal mit einem System eingerichtet hat, wird es immer schwerer andere, möglicherweise bessere und günstigere Systeme einzusetzen, weil diese immer mit den „Standards“ von Microsoft kompatibel sein müssen. Entgegen unserer Erwartungen wurde der Vorschlag angenommen, landete im Haushalt und wurde von der Verwaltung erarbeitet. Dabei stellte sich heraus, dass die IT der Verwaltung deutlich weiter war als wir erwartet hatten. Es werden immer noch Outlook und MS-Office eingesetzt, auch wird der virtuelle Arbeitsplatz von Citrix genutzt, beides sehr teure Produkte deren Code nicht einsehbar ist und die in der Vergangenheit immer wieder durch Sicherheitslücken aufgefallen ist. Zu unserer Freude setzt die Verwaltung jedoch bereits an vielen Stellen, hinter den Kulissen, auf freie Software. So werden Webserver mit Apache betrieben, Proxys mit Nginx, Thin Clients laufen mit Linux und Datenbanken sollen auf PostgreSQL umgestellt werden. Die ganze Aufstellung kann der Vorlage 353/2021 https://www.tuebingen.de/gemeinderat/vo0050.php?__kvonr=16210&voselect=7396 entnommen werden.
OFFENE FRAKTIONSSITZUNG
Ihr wollt selbst einmal sehen, wie wir unsere Fraktionssitzung gestalten, worüber wir reden oder einfach mal Live dabei sein? Dann kommt in unsere offene Fraktionssitzung, diese findet einmal im Monat statt und jede*r die*der Interesse hat kann teilnehmen. Termine findet ihr auf unserer Website, bei der ihr euch auch gleich anmelden könnt, eine Anmeldung ist wichtig, da wir uns nicht immer in den gleichen Räumlichkeiten treffen. www.fraktion-tuebingen.de Wir freuen uns auf euch!
Wir hoffen ihr hattet ein schönes Weihnachtsfest, Wintersonnenwende, oder was ihr sonst feiert oder nicht feiert und wünschen Euch ein paar entspannte Tage und einen guten Start in das neue Jahr.
Bezugnehmend auf die „Querdenken“-Demo am 10.04.2020
Am 10.04.2020 fand auf dem Marktplatz eine Demonstration aus dem Spektrum der sog. „Querdenker“ statt.
Bei dieser Demonstration ließ sich beobachten, dass von Teilen der Demonstrant:innen sowohl auf der Demonstration selbst, als auch bei An- und Abreise im Innenstadtgebiet, kein Mund-Nase-Schutz getragen wurde, oder dieser nur teilweise getragen wurden.
Trotz klar erkennbarer Verstöße gegen die Auflagen der Demonstration und der im Innenstadtgebiet geltenden Maskenpflicht, wurden diese Menschen nicht ausreichend kontrolliert bzw. nicht zum tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aufgefordert.
1. Warum wurde die Demonstration trotz der klar erkennbaren Verstöße nicht aufgelöst?
Antwort: „Es ist richtig, dass zu Beginn der Versammlung mehrere Personen keinen Mund-Nasen-Schutz trugen, da die Versammlungsleitung die Ordnerinnen und Ordner nicht richtig in das Aufgabengebiet eingewiesen hatte. Dies wurde sodann durch die Versammlungsbehörde nachgeholt und die Ordnerinnen und Ordner sprachen die Teilnehmenden aktiv an. Dieses Vorgehen führte dazu, dass nach kurzer Zeit ca. 90 % der Teilnehmenden eine Maske trugen. Die Personen, welche keine Maske trugen, positionierten sich hauptsächlich im hinteren Bereich des Versammlungsgeländes und hielten einigermaßen Abstand. Zudem konnten sie ein ärztliches Attest vorlegen, das sie von der Maskenpflicht befreite. Auch wenn für diesen Fall das Tragen eines Plexiglas-Visiers mit der Versammlungsleitung abgestimmt war, hielten sich die Teilnehmenden hieran nur bedingt. Die CoronaVO BW sieht die Ausnahme aus gesundheitlichen Gründen jedoch vor, was zur Folge hatte, dass bei Verlassen des Versammlungsgeländes (also auf der anderen Seite des Polizeigitters) aus gesundheitlichen Gründen weder die Maske noch das Visier getragen werden musste. Diese Rechts- und Gemengelage führte zu der Einschätzung, dass eine Auflösung der Versammlung nicht verhältnismäßig ist.“
2. Wie bewertet die Verwaltung rückblickend das eigene Vorgehen? Würde bei einer möglichen folgenden Demonstration ebenso verfahren? Werden aus den Erfahrungen Konsequenzen gezogen?
Antwort: „Auch rückblickend erachten wir die Entscheidungen, welche vor Ort auch gemeinsam mit der Landespolizei getroffen wurden, für richtig. Nichts desto trotz wollen wir die Erfahrungen bei möglichen folgenden Demonstrationen einbringen, indem z.B. eine bessere Einweisung der Ordnerinnen und Ordner zu erfolgen hat. Weitere Konsequenzen hängen von der jeweiligen Anmeldung ab. Insbesondere die Örtlichkeit, die Uhrzeit und die Anzahl der Versammlungsteilnehmenden werden hier eine Rolle spielen.“
3. Gedenkt die Verwaltung eine mögliche zukünftige Demonstration dieser Gruppe, trotz der vorgefallenen Verstöße, zu genehmigen?
Antwort: „Da das Recht auf Versammlungsfreiheit grundgesetzlich geschützt ist, muss diese nicht genehmigt, sondern lediglich von der Versammlungsleitung angezeigt werden. Die Behörde kann die Versammlung sodann im Vorfeld verbieten oder Auflagen erlassen, wobei Auflagen das mildere Mittel sind. Bei einer weiteren, ähnlichen Demonstration halten wir zum jetzigen Zeitpunkt (es kommt hier auch auf die Rahmenbedingungen in der Anmeldung an) Auflagen, welche dann nach Möglichkeit vor Ort durchgesetzt werden, für verhältnismäßig.“
4. Wird die Stadt die Gruppe „Querdenken“ in Zukunft mit in ihre öffentlichen Statements einbinden (analog zum beliebten „Junge Menschen mit Migrationshintergrund“), wenn es darum geht ein möglicherweise eskalierendes Infektionsgeschehen zu Begründen?
Antwort: „Die Querdenken-Bewegung findet in der Stadt Tübingen vergleichsweise eher wenig Anhängerinnen und Anhänger. An dieser Stelle sei erwähnt, dass sich auch die Anmelderin der betreffenden Demonstration von der Bewegung an sich distanziert hat. Wir hoffen daher, dass auch in Zukunft das Infektionsgeschehen in Tübingen durch Personen, welcher der Querdenken-Bewegung angehören, nicht signifikant beeinflusst wird.“