Mittwochspalte 14.05.2025: Freiheit stirbt mit Sicherheit

Die durch die Stadtverwaltung anberaumte flächendeckende Videoüberwachung am ZOB Tübingen geht einher mit der kontemporären Kultur und Hang zum Überwachungsstaat. Kontextualisiert durch ein subjektiv defizitäres Sicherheitsempfinden encouragiert es Maßnahmen, die weder treffsicher noch angemessen sind. Die Argumentationslinie, Bus- und Bahnverkehr sei mittlerweile ohnehin komplett überwacht, lässt bestenfalls ein Laisser-faire hinsichtlich der Essenz einer freien, öffentlichen Gesellschaft erkennen, um die Überwachung des ZOB zu rechtfertigen. In Anbetracht von Vorlage 32/2025 ist die „Kriminalitätsbelastung“ von videoüberwachten Orten landesweit signifikant höher als am hiesigen ZOB, was eine gewisse Überwachungsaffinität insinuieren mag. Nicht zu selten geht im Schauspiel des Sicherheitstheaters unter, dass häufig keine nennenswerten präventiven Effekte durch Videoüberwachung erzielt wurden. Sie bedeutet hingegen nicht nur, dass wir ständig beobachtet werden, sondern auch, dass diese Beobachtungen gespeichert, analysiert und womöglich missbraucht werden könnten. Um Grundrechte, wie z.B. die Versammlungsfreiheit in einer Demokratie wahren zu können, braucht es zwingend überwachungsfreie, öffentliche Räume! Auch das sollte uns die globale Tendenz hin zu autokratischen Regimen zeigen.

In besagter Vorlage der Stadtverwaltung sind weitere weniger invasive Vorschläge aufgelistet, wie z.B. das Notrufsäulen-Konzept. Dadurch kann direkt Hilfe angefragt werden, anstatt just eine Straftat retrospektiv, wie es eine Videoüberwachung auch nur selten vermag, aufzuklären.

Also, tappen wir nicht in die Falle, indem wir einfach den Knopf „Überwachung“ drücken. Diese Entscheidung wird auch darüber bestimmen, in welchem Staat wir künftig leben werden.

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