Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein

Der Gemeinderat der Stadt Tübingen ersucht die TüBus GmbH, zukünftig auf die Einleitung von Strafanzeigen oder Strafanträgen gemäß § 265a wegen Beförderungserschleichung zu verzichten. Begründung des Antrags: Die Kriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein betrifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen.…