Unterlassung der Totalabschultung der Straßenbeleuchtung

Unterlassung der Totalabschaltung der Straßenbeleuchtung

  1. Die Stadtverwaltung unterlässt die vollständige Abschaltung der Straßenbeleuchtung
  2. Alternativ: Die Straßenbeleuchtung wird nur noch Sonntag bis Mittwoch von 3-5 Uhr abgeschaltet

Antragsbegründung:

Die Ziele der totalen Abschaltung der Straßenbeleuchtung sind sinnvoll und unterstützenswert. Allerdings wiegen sie nicht die Nachteile auf. Wie die ersten Tage der Abschaltung unserer Meinung nach gezeigt haben, sind die damit einhergehenden Einschränkungen für die Stadtbevölkerung nicht hinnehmbar. Die Nutzen der Abschaltung und ihre Auswirkung auf die Gasnotlage dürften überschaubar sein, die Effekte für die Bevölkerung sind real.

Für Mitarbeiter:innen des Klinikums, Angestellte in der Gastronomie, Zeitungsausträger:innen, Bäcker:innen und alle sonstigen Berufsgruppen, die nachts in der Stadt unterwegs sein müssen, ist die Abschaltung der Beleuchtung eine Zumutung. Für Frauen, PoC und LGBTQI+ und sonstige Menschen, für die die Straßen bei Nacht ohnehin unsicherer sind, ist die Straßenbeleuchtung elementar für die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden. Für seheingeschränkte Menschen, ältere Menschen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkung wird die Stadt noch schwieriger zu navigieren. Der Hinweis auf eine Taschenlampe wirkt da auch schnell wie Hohn.

Wir sehen die Wichtigkeit der Maßnahmen und halten, sollte die Verwaltung an einer Abschaltung um ihrer symbolischen Bedeutung Willen festhalten wollen, eine Abschaltung von Sonntag bis Mittwoch von 3-5 Uhr für vertretbar, auch wenn keines der zuvor genannten Argumente in diesen Zeiten ungültig ist.

Die Abschaltung um 1 Uhr unter der Woche und 3 Uhr ist einfach zu früh. Diese Zeiten fallen in den studentischen Vormittag und in die Arbeitszeiten relevanter und oft zu wenig berücksichtigter Berufsgruppen.

Fragen an die Verwaltung: ZOB/Europaplatz, Sicherheit auf dem Schulweg

Frage vom 08.11.2021:

Guten Tag,

wir haben Hinweise von Bürger:innen erhalten, dass die morgendliche Situation am Busbahnhof für Kinder auf dem Schulweg Richtung WHO sehr gefährlich sein soll. Die Busse fahren an einem der mittleren Steige ab und erfordern, dass Kinder morgens im Dunkel mehrere Busspuren kreuzen müssen.

1. Ist das Problem der Verwaltung bekannt? Wie schätzt sie es ein. 

2. (Wie) Kann das Problem behoben werden? 

3. Falls es sich hier um ein vorübergehendes Problem handeln sollte, wann ist mit einer Lösung zu rechnen?

Es wäre wenig wünschenswert wenn Eltern, die grundsätzlich den ÖPNV als Transportmittel bevorzugen, nun aus Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder auf dem aktuellen Europaplatz auf das Auto umsteigen würden. 

Vielen Dank und liebe Grüße, 
David Hildner

Antwort der Stadtverwaltung vom 06.12.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne beantworten wir Ihnen nachfolgend Ihre Fragen zur Situation am Busbahnhof:

Beleuchtung

Im Zuge der Bauabwicklung am ZOB gab es Ende Oktober einen kurzen Zeitraum, in dem sich die Beleuchtung mit den kürzer werdenden Tagen als unzureichend herausgestellt hat. Diese wurden sofort nach Bekanntwerden Anfang November in KW 44 und KW 45 behoben. Die Fußwege erhielten zusätzliche mobile Beleuchtungen. Zudem wurden die Bussteige mit weiteren Leuchten ausgestattet.

Bussteige

Die Schülerinnen und Schüler kommen entweder mit Bussen am Ankunftssteig A (der 1. Steig auf der Westseite) oder aus dem Bahnhof an. Die Busse in Richtung Feuerhägle fahren ab Steig B (2. Steig von Westen), die in Richtung WHO seit Wegfall ab Steig K (2. Steig auf der Ostseite). Auf den ausgewiesenen Fußwegen müssen derzeit alle Nutzenden des ZOB die Fahrspur zwischen den Steigen A und B queren, in Richtung WHO zusätzlich die Spuren der Steige B, C, D, G, H, I und J. Die Querung ist direkt vor der Halteposition der Busse und ist für die Busfahrer_innen deshalb gut einsehbar.

Die Sicherheitssituation für alle Nutzenden und insbesondere für Kinder und Jugendliche im Vergleich zum Zustand vor dem Umbau hat sich aus Sicht von TüBus und der Stadt Tübingen nicht verschlechtert. Dennoch ist die Situation insgesamt derzeit aufgrund der Baustellen beengt und erfordert von allen Aufmerksamkeit. Insbesondere der komplette Bau des provisorischen ZOB schafft für die gesamte Bauzeit feste Steigbelegungen ohne permanente Wechsel, was die Nutzung während der Baumaßnahmen erleichtert.

Dennoch lässt es sich bei einer komplexen Baumaßnahme wie dem Umbau des ZOB nicht komplett vermeiden, dass es zu ungewohnten und kurzzeitig unübersichtlichen Situationen kommen kann. Die Bauleitung ist bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und nimmt Anregungen und Hinweise gern auf.

Fahrradpflicht für Helmträger

Fahrradpflicht für Helmträger

Der Gemeinderat möge beschließen, dass fortan das Tragen eines Helmes zur Bedienung, Benutzung, Inbetriebnahme oder Verwendung eines Fahrrads verpflichtet. Eine Ausnahme besteht, sofern sich der/die Helmträger*in innerhalb eines Radius von 12,5 Quadratmeter von einem Fahrrad entfernt befindet. Zuwiderhandlungen mögen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Begründung:

Trotz ihrer nicht zu negierenden Nützlichkeit bezüglich der Vermeidung fataler und folgenreicher Verletzungen durch fahrlässige Verkehrsunfälle, ist die haarsträubende Hässlichkeit der hiesigen Helme ein drohender Dorn im aufmerksamen Auge der tollkühnen Tübinger. Den deteriorierenden Darstellungen der dadaistischen demonstrativen Missachtungen menschlicher und mitmenschlicher Respektformen des respektvollen Diskurses (Helm in geschlossenen Räumen tragen, was unhöflich ist) soll durch diesen durchdringenden und deklarativen Vorschlag vorläufig ein eiliges Ende entgegen gesetzt werden.

Status des Antrags: Abgelehnt.