Be- bzw. Entnennung von Brücken

(Um)bennenung der “Radbrücke Mitte” in “Kiomars-Javadi-Brücke” durch Einbindung des Namens in den Stadtplan, analog zum “Bankmannsteg” und “Indianersteg”.
Alternativ: Entnennung von “Bankmannsteg” und “Indianersteg” im Stadtplan und Verwendung umständlicher Beschreibungen statt dieser Kolloquialismen in sämtlicher öffentlicher Kommunikation und Vorlagen.

Antragsbegründung:

Aufgrund der räumlichen Nähe zum Tatort und dem bisherigen Mangel an einem griffigen Namen eignet sich die “Radbrücke Mitte” hervorragend als Mahnmal und Erinnerungsort für Kiomars Javadi. (https://de.wikipedia.org/wiki/Kiomars_Javadi)

Bei der Diskussion um die Benennung der “Radbrücke Mitte” als “Kiomars-Javadi-Brücke” und in der Sitzung des Planungsausschusses vom 16.05.2024 wurde mehrmals von der Verwaltung das Argument vorgebracht, dass eine offizielle Benennung von Brücken nicht möglich bzw. üblich sei. Namen wie “Bankmannsteg” oder “Indianersteg” sei Kolloquialismen und würden von Stadt nur der Deutlichkeit wegen, jedoch nicht z.B. im Stadtplan verwendet.

Wenn man nun aber den aktuellen Stadtplan ansieht, so zeigt sich ganz eindeutig, dass die Stadt diese Bezeichnungen nicht nur in Vorlagen und in der Kommunikation verwendet, sondern sie auch im Stadtplan hinterlegt hat. (Siehe Fotos vom 30.05.24)

Es spricht also, aus unserer Sicht, nichts dagegen, die Bezeichnung “Kiomars-Javadi-Brücke” in den Stadtplan mit aufzunehmen, sie in Vorlagen und in der Kommunikation so zu nennen und diese Bezeichnung langsam im Volksmund zu etablieren.

Sollte dies, aus weiteren sehr realen und keineswegs erfunden Gründen, nicht möglich sein, schlagen wir vor, auf informelle Benennungen bzw. Bezeichnungen dieser Art bei allen Brücken im Stadtgebiet zu verzichten und stattdessen fachlich korrekte sperrige Begriffe wie beispielsweise “alter Kläranlagensteg zwischen B12 und Kreisfischereiverein” oder “Marodes Brückchen beim Platz der Stadt Monthey” zu verwenden.

PS: Uns ist bewusst, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung der “alter Kläranlagensteg zwischen B12 und Kreisfischereiverein”, früher bekannt als “Bankmannsteg”, bereits größtenteils abgebaut ist. Da sich diese Realität aber noch nicht im Stadtplan spiegelt, ist er hier enthalten.

Testweise Hecklastenträger für Busse

Antrag:

Testweise Ausstattung eines Busses einer Linie mit Bergstrecke (z.B. Linie 3 zwischen “Brunsstraße” und “Auf dem Kreuz”) mit Hecklastenträger zum Fahrradtransport.

Begründung:

An der Haltestelle Brunsstraße stauen sich regelmäßig die Radfahrer:innen, weil die Fahrradmitnahme in den Bussen nur limitiert möglich ist. Besonders ärgerlich ist oftmals der Konflikt zwischen Kinderwagen und Fahrrad. Eine Art Lastenträger zur äußeren Anbringung der Räder könnte helfen die Situation etwas zu entspannen.

Gerade vor dem Hintergrund der vielen auf der oberen Viehweide entstandenen und entstehenden Arbeitsplätze, wäre es gut, den Pendler:innen eine Möglichkeit zu bieten ihr Fahrrad ohne große Anstrengung mit an den Arbeitsplatz nehmen zu können. (Vorzugsweise Behandlung in TüBus AR.)

Fahrradpflicht für Helmträger

Fahrradpflicht für Helmträger

Der Gemeinderat möge beschließen, dass fortan das Tragen eines Helmes zur Bedienung, Benutzung, Inbetriebnahme oder Verwendung eines Fahrrads verpflichtet. Eine Ausnahme besteht, sofern sich der/die Helmträger*in innerhalb eines Radius von 12,5 Quadratmeter von einem Fahrrad entfernt befindet. Zuwiderhandlungen mögen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Begründung:

Trotz ihrer nicht zu negierenden Nützlichkeit bezüglich der Vermeidung fataler und folgenreicher Verletzungen durch fahrlässige Verkehrsunfälle, ist die haarsträubende Hässlichkeit der hiesigen Helme ein drohender Dorn im aufmerksamen Auge der tollkühnen Tübinger. Den deteriorierenden Darstellungen der dadaistischen demonstrativen Missachtungen menschlicher und mitmenschlicher Respektformen des respektvollen Diskurses (Helm in geschlossenen Räumen tragen, was unhöflich ist) soll durch diesen durchdringenden und deklarativen Vorschlag vorläufig ein eiliges Ende entgegen gesetzt werden.

Status des Antrags: Abgelehnt.